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Heike Reinhardt
Guest
Gestern stand ein Artikel bei uns in der Zeitung über das Verbot von AZ-Ringen. Will ihn mal kurz mit einbringen vielleicht kann mit ja jemand weiterhelfen wie das wieder zu verstehen ist.
Laut Mitteilung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit von 27.11.01 dürfen zur Kennzeichnung von Wellensittichen gamäß §2 Abs. 1 Psittakose-Verordnung nur Ringe benutzt werden, die vom Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschland e.V. (ZZF) abgegeben werden. Fußringe, die von der Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht (AZ) abgegeben werden, entsprechen nicht den geltenden Vorschriftten und sind deshalb nicht zu verwenden. Sollten bei Kontrollen Ringe, ausgegeben von der AZ, vorgefunden werden, muß das mit ordnungsgesetzlichen Maßnahmen geahndet werden.
Was haltet Ihr davon? Das scheint nur für Wellensittiche zu gelten so wie ich es verstehe und auch nur für AZ-Ringe nicht für VZE.
Wäre auch gut mal zu erfahren ob das wieder nur für Thüringen zutreffen soll.
Gruß Heike
Laut Mitteilung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit von 27.11.01 dürfen zur Kennzeichnung von Wellensittichen gamäß §2 Abs. 1 Psittakose-Verordnung nur Ringe benutzt werden, die vom Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschland e.V. (ZZF) abgegeben werden. Fußringe, die von der Vereinigung für Artenschutz, Vogelhaltung und Vogelzucht (AZ) abgegeben werden, entsprechen nicht den geltenden Vorschriftten und sind deshalb nicht zu verwenden. Sollten bei Kontrollen Ringe, ausgegeben von der AZ, vorgefunden werden, muß das mit ordnungsgesetzlichen Maßnahmen geahndet werden.
Was haltet Ihr davon? Das scheint nur für Wellensittiche zu gelten so wie ich es verstehe und auch nur für AZ-Ringe nicht für VZE.
Wäre auch gut mal zu erfahren ob das wieder nur für Thüringen zutreffen soll.
Gruß Heike