Graupapagei ohne cities

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hashmin

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Hallo, ich hoffe das ist das richtige forum, falls nicht tut es mir leid aber ich bin ganz neu hier. wir haben vor ca 3 Jahren einen Graupapagei ohne cities bekommen, da wir nicht wussten das man sowas braucht. Er ist aber eine Handaufzucht mit Ring. Wir müssen ihn leider abgeben da wir einfach durch viele private änderungen keine zeit mehr haben um ihm komplett gerecht zu sein. Er ist zahm und gesund, zur alten Besitzerin haben wir jedoch keinen Kontakt mehr. Jetzt hab ich im Internet gelesen, dass es illgegal ist, einen Papageien ohne Cities abzugeben, stimmt das auch in diesem falle? Wir würden ihn auch verschenken haben jedoch angst das er kein gutes zuhause bekommen würde da die Entscheidung nicht durchdacht war. Danke schonmal.
 
Jetzt hab ich im Internet gelesen, dass es illgegal ist, einen Papageien ohne Cities abzugeben, stimmt das auch in diesem falle? Wir würden ihn auch verschenken haben jedoch angst das er kein gutes zuhause bekommen würde da die Entscheidung nicht durchdacht war. Danke schonmal.

Warum sollte bei euch der Fall anders sein? Keine Cites, keine Weitergabe des Vogel. Ob ihr ihn verschenkt oder nicht hat darauf keinen Einfluss. Ihr dürftet z.b noch nichtmal Federn von ihm zum basteln verschenken.
Ich würde auch stark davon abraten den Vogel trotzdem weiterzugeben, auf illegalen Handel mit A1 Tieren gibt es empfindliche Strafen.

Habt ihr denn wenigstens einen Herkunftsnachweis? Wenn ihr den habt, kann man zusammen mit dem Ring meines Wissens nach bei der Oberen Naturschutzbehörde eine Cites ausstellen lassen.
 
Hallo,

vor 3 Jahren gab es noch überhaupt keine EU/EG-Bescheinigungen für Graupapageien, die innerhalb der EU gezüchtet worden sind, da die Tiere damals noch im EU-Anhang B gelistet waren. Erst am 04.02.2017 wurden sie in den EU-Anhang A hochgestuft. Wenn ihr das Tier vor diesem Datum mit einer Züchterbescheinigung und einem geschlossenem Ring und -falls es Zwischenbesitzer gab- mit den entsprechenden Herkunftsnachweisen bekommen und das Tier ordentlich bei der zuständigen Behörde angemeldet habt, könnt ihr dort eine EU-Bescheinigung ("Vermarktungsgenehmigung") beantragen, die euch zur Abgabe des Tieres berechtigt.

Eine CITES-Bescheinigung benötigt ihr dafür nicht. Die wäre nur für einen Export nach außerhalb der EU notwendig. Die gelben EU/EG-Bescheinigungen ersetzen seit 1997 innerhalb der EU die blauen CITES-Bescheinigungen.

Viele Grüße
 
Vor drei Jahren brauchtet Ihr noch keine CITES...richtig: Vermarktungsgenehmigung. Und auch danach dürft Ihr den damals gekauften Vogel nach wie vor ohne "CITES" halten.
Nur, wenn er weitergegeben wird, ist die gelbe EU Bescheinigung ("CITES") Pflicht und muss vor der Abgabe beantragt und ausgestellt werden.
Da gibt es Vordrucke bei den unteren Naturschutzbehörden, das ganze ist einfach und unbürokratisch,.
Ein Problem habt Ihr allerdings, wenn der Vogel nicht gemeldet war. Denn Meldepflicht besteht für die Art schon seit den achtziger Jahren.
Jeder, der einen Grauen seit damals abgab, war verpflichtet, die neuen Besitzer darüber zu infomieren und einen Herkunftsausweis auszustellen. Die neuen Besitzer mussten den Vogel dann innerhalb von vier Wochen bei ihrer unteren Naturschutzbehörde melden...das ist auch jetzt noch so. Ansonsten machten sich je nach Situation einer oder beide, Käufer und Verkäufer strafbar. Solltet Ihr den Vogel also nicht gemeldet haben, seid Ihr jetzt in Erklärungsnot.
Aber meist sind die Behörden kulant und lassen nachmelden. Dazu braucht Ihr aber natürlich einen Nachweis des Vorbesitzers und die Ringnummer (anhand derer man übrigens den Züchter ermitteln kann) .
Ist die Herkunft nicht nachweisbar, wird der Vogel meist formell beschlagnahmt.
Das heisst aber nicht automatisch, dass er dem Halter weggenommen wird, sondern meist nur, dass er der Behörde gehört und dass der Halter ihn nicht eigenmächtig weitergeben darf.

oops, Quak war schneller...egal, doppelt hält besser.
 
Thema: Graupapagei ohne cities

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