die Antwort vom Bundesamt für Veterinärwesen ist da!
ich gebe es Euch so weiter:
"Nach Tierschutzverordnung und -gesetz ist die Zucht nicht geregelt. Eine
Haltebewilligung ist seit 1.9.01 erforderlich fuer grosse Papageien und
Kakadus (Blauara (Anodorhynchus glaucus), Hyazinthara (Anodorhynchus
hyacinthinus), Lears Ara (Anodorhynchus leari), Grosser Soltaneara (Ara
ambigua), Gelbbrustara (Ara ararauna), Blaulatzara (Ara caninde),
Grünflügelara (Ara chloroptera), Hellroter Ara (Ara macao), Soldatenara (Ara
militaris), Rotohrara (Ara rubrogenys), Spixara (Cyanopsitta spixii). Grosse
Kakadus: Weisshaubenkakadu (Cacatua alba), Grosser Gelbhaubenkakadu (Cacatua
galerita), Molukkenkakadu (Cacatua moluccensis), Brillenkakadu (Cacatua
ophthalmica), Weissohr-Rabenkakadu (Calyptorhynchus funereus),
Braunkopf-Kakadu (Calyptorhynchus lathami), Rabenkakadu (Calyptorhynchus
magnificus), Palmkakadu (Probosciger aterrimus).
Fuer die gewerbsmaessige Zucht von Heimtieren (also auch Papageien und
andere im Haushalt gehaltene Voegel besteht Meldepflicht).
http://www.bvet.admin.ch/tierschutz/d/weisung-richtl-kreisschreib/meldung_ti
erheime/htrl-t-d.pdf
<
http://www.bvet.admin.ch/tierschutz/d/weisung-richtl-kreisschreib/meldung_t
ierheime/htrl-t-d.pdf> Der Handel mit Wirbeltieren ist
bewilligungspflichtig.
Aufgrund tierseuchenpolizeilicher Vorschriften sind Papageien und Sittiche
bei der Einfuhr zu beringen und es ist eine Bestandeskontrolle zu fuehren.
(Artikel 11 Tierseuchenverordnung).
Ausserdem gilt laut Einfuhrbedingungen, dass:
Sämtliche Papageien und Sittiche sind beim schweizerischen Eingangszollamt
mit einem amtlichen Fussring des BVET zu versehen, sofern sie nicht schon
beringt sind. Die Fussringe sind beim Grenztierarzt zu beziehen. Die
Beringung hat durch den Warenführer oder eine andere vom Importeur
beauftragte Person und unter Kontrolle des Grenztierarztes zu erfolgen. Die
Ringe dürfen in Händlerbeständen nur entfernt werden, wenn sich dies aus
medizinischen Gründen (Beinschäden) als notwendig erweist. In solchen Fällen
ist der Ring gemeinsam mit dem Vogel dem Kunden abzugeben.
Alles ist auf unserer Homepage abrufbar.
URL:
http://www.bvet.admin.ch/ <
http://www.bvet.admin.ch/> "
Vielen Dank an das Amt. Jetzt wissen wir alle Bescheid.
Karin