Diese Geräte geben meist Schallwellen im Ultraschallbereich ab, also außerhalb des menschlichen Hörbereichs oberhalb etwa 20 Kilohertz. Während das menschliche Gehör Töne von 15 Hertz bis etwa 20 Kilohertz wahrnehmen kann, hören manche Säugetiere recht gut bis weit in den Ultraschallbereich hinein. Der Bereich empfindlichsten Hörens stimmt dabei meist mit der
Frequenz der selbst produzierten Laute überein.
Nagetiere, die an der Bodenoberfläche ihre Nahrung suchen, zeichnen sich durch zwei voneinander getrennte Bereiche hoher Hörempfindlichkeit
aus, von denen einer innerhalb des menschlichen Hörbereiches und einer im Ultraschallbereich liegt. Die obere Hörgrenze der Wanderratte liegt bei etwa 80 kHz, einer ihrer empfindlichen Hörbereiche bei 40 kHz. Für die Hausmaus liegt die Hörgrenze bei etwa 100 kHz, die Bereiche hoher Hörempfindlichkeit bei 50-60 kHz und bei 10-20 kHz. Man kann also davon ausgehen, dass Laute entsprechender Frequenz auf einen empfindlichen Hörbereich bei Ratte
oder Hausmaus treffen. Es gibt jedoch keinen Beleg dafür, dass Luftschallwellen im Ultra oder Infraschallbereich Eigenschaften aufweisen, die sie für die Vergrämung von Nagetieren wirksamer machen, als Schallwellen im menschlichen Hörbereich. Vielmehr dürfte für die Erzeugung eines Effektes vor allem der Schalldruck ausschlaggebend sein. Dabei ist es aber gerade
im Ultraschallbereich wegen der starken Absorption hochfrequenter Schallwellen schwierig, eine ausreichende Reichweite bei hohem Schallpegel zu erzielen. Die für die Beschallung großer Räume notwendige Zahl von Beschallungseinrichtungen erreicht so schnell die Grenze eines ausgeglichenen
Kosten-Nutzen-Verhältnisses, besonders in Räumen mit geringer Reflexion, wie z.B. in Lagerräumen.
Eine Beschallung mit der erforderlichen Lautstärke im menschlichen Hörbereich dürfte ausLärmschutzgründen kaum in Frage kommen. Auch bei Dauerbetrieb von Ultraschallgeräten kann man nicht von einer generellen Unbedenklichkeit für Menschen, Tiere und Material ausgehen
(Algers 1984, Iglish & Ising 1985).
Um den Verkauf von Geräten, die von ihren physikalischen Eigenschaften her keine Wirksamkeit erwarten lassen, zu unterbinden, hat die kanadische Regierung Richtlinien entwickelt
(Ladilaw 1984). Danach wird Ultraschallgeräten eine potenzielle Wirksamkeit abgesprochen, wenn sie mit einem Schalldruck unterhalb von 90 dB arbeiten. Selbst bei diesem Schalldruckpegel kann ein solches Gerät aber wegen der starken Streuung des Ultraschalls theoretisch bestenfalls einen Einflussbereich von wenigen Metern haben.
in 3 von 14 im Zeitraum von 1962 bis 1988 durchgeführten wissenschaftlichen
Studien zur Vergrämungswirkung von Schallwellen auf Ratten und Hausmäuse war das Ergebnis zumindest teilweise befriedigend. Bei den meisten Untersuchungen war zwar eine Anfangsreaktion feststellbar, bereits nach kurzer Zeit aber hatten sich die Nager auf die neue Situation eingestellt und zeigten das gleiche Verhalten wie vor Versuchsbeginn.
Geräte zur Vergrämung von Schermaus oder Maulwurf
Geräte, die Schermäuse und/oder Maulwürfe von bestimmten Flächen im Freiland fernhalten sollen, kamen zu Anfang der 80er Jahre in den Handel. Bei dem häufigsten Gerätetyp werden Schallwellen über elektromagnetische Impulse erzeugt und über einen Metallstab in den Boden
geleitet. Dadurch soll eine Fläche von 500 bis 1000 m2 von Schermäusen bzw. Maulwürfen freigehalten werden. Da Ultraschall im Boden allenfalls im Zentimeterbereich geleitet wird, kommen für diesen Einsatzbereich aus physikalischen Gründen allenfalls Schallwellen des niederfrequenten
Bereiches in Frage. Die heute angebotenen Geräte erzeugen in der Regel Schallwellen unterhalb 100 Hz. Geräte dieses Typs wurden verschiedentlich von amtlichen Stellen in Gehege und Freilandversuchen getestet, unter anderem bei der Landesanstalt für Pflanzenschutz in Stuttgart,
beim Institut für Pflanzenschutz, Saatgutuntersuchung und Bienenkunde in Münster, beim Statens Skadedyrlaboratorium in Lyngby, Dänemark (Lodal 198 und bei der Station Federal de Recherches Agronomiques de Changins in Nyon, Schweiz, sowie auch bei der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) (Pelz 1989). Eine Wirksamkeit der Geräte
war in keinem Fall erkennbar. In Gehege-Wahlversuchen zwischen einem beschallten und einem unbeschallten Abteil legten Schermäuse ihr Gangsystem zufällig in einem der beiden Abteile an.
War eines der beiden Abteile zum Beispiel durch Bewuchs attraktiver, so wurde es trotz Einsatz des Gerätes für die Ansiedlung eindeutig bevorzugt, obwohl auch in dem Ausweichgehege ausreichend
Nahrung und Nestbaumaterial zur Verfügung stand. Dabei reichten die neu angelegten Gänge bis zu 30 cm an den Schallgeber heran. Auch im Freiland war es nicht möglich, Schermäuse oder Maulwürfe aus bestimmten Bereichen zu vertreiben. Durch Sendermarkierung konnte beobachtet werden, dass Schermäuse weiterhin ihr Gangsystem in unmittelbarer Nähe des
Schallgebers nutzten, während Maulwürfe weiterhin auf der beschallten Fläche ihre Haufen aufwarfen.
Es steht außer Zweifel, dass Körperschall im Boden erzeugt werden kann und dass er sich dort auch ausbreitet. Es ist jedoch unsicher, ob der Körperschall die Schermaus auch in tieferen Gängen erreicht, da Eigenschaften des Schalls, wie Amplitude und Ausbreitungsgeschwindigkeit von
vielen Faktoren des Bodens und der Oberfläche abhängen. Ebenso unsicher ist es, ob das Tier die Schallwellen in dem zur Auslösung einer Reaktion notwendigen Maße rezipiert. Schließlich ist es fraglich, ob eine Frequenz oder ein bestimmtes simuliertes Umweltgeräusch, seien sie auch
in der Abfolge zufällig erzeugt, bei den betroffenen Tieren Reaktionen hervorrufen, die über ein „Sichern“ hinausgehen, wenn das Tier nicht gleichzeitig zusätzliche Sinneseindrücke, z. B. das
Nähern eines Feindes, wahrnimmt und damit die zur Auslösung der Fluchtreaktion notwendige Reizsummation erst erreicht wird.
Vor diesem Hintergrund wurden am Institut für Nematologie und Wirbeltierkunde der BBA in Münster Laborversuche zur Reaktion von Schermäusen auf Schallwellen in einem durch ein
Röhrensystem verbundenen Dreikammersystem durchgeführt (Reinkemeier 1989). Darin konnte durch selektive Beschallung einzelner Kammern ein Schallgradient hergestellt werden. Die Schalldämpfung zwischen den Kammern betrug jeweils 15 dB, so dass bei einem in der ersten
Kammer erzeugten Schalldruckpegel von 55 dB in der am weitesten von der Schallquelle entfernten Kammer das Signal nicht mehr messbar war. Körperschall (80 Hz) war nur in der jeweils
beschallten Kammer messbar. Weder die räumliche Aktivitätsverteilung innerhalb des Systems noch die Wahl des Futterplatzes ließen sich durch die Beschallung einzelner Kammern beeinflussen. Diese Ergebnisse lassen den Einsatz von Schallwellen zur Abwehr von Schermäusen bereits vom Prinzip her als wenig aussichtsreich erscheinen.
4. Folgerungen für die Anwendungspraxis
Die Bemühungen der vergangenen 35 Jahre, eine Alternative zur Anwendung von Fallen und Rodentiziden bei der Ratten- und Hausmausbekämpfung durch Nutzung physikalischer Verfahren zu entwickeln, haben bis heute nicht zu überzeugenden Ergebnissen geführt. Fast alle Versuchsansteller
kamen, sofern die Versuche wissenschaftlichen Qualitätsstandards (Kontrolle, Wiederholungen) genügten, zu dem Schluss, dass allenfalls ein Kurzzeiteffekt erreichbar ist. Dieser scheint zudem eher von der Höhe des erzeugten Schalldrucks als von der Frequenz der jeweils erzeugten Schallwellen bestimmt zu sein. Eine große Rolle scheint auch die angeborene Scheu
speziell bei Wanderratten gegenüber Veränderungen in ihrem Lebensraum zu spielen, die in vielen Experimenten eine Wirksamkeit des eingesetzten Gerätes vortäuscht.
Ein überzeugender Erfolg konnte bisher nur bei der Anwendung von arteigenen Alarm- und Angstschreien zur Vergrämung
bestimmter Vogelarten nachgewiesen werden, aber selbst bei dieser Technik tritt ein Gewöhnungseffekt ein, wenn die Laute zu häufig oder über einen zu langen Zeitraum wiederholt werden. Ob hier ein Entwicklungspotenzial für den Bereich der Säugetiervergrämung liegt, bleibt abzuwarten, nach den bisherigen Erfahrungen erscheint dies aber eher zweifelhaft. Zwar
ist die Bedeutung der artspezifischen Lautäußerungen noch bei weitem nicht restlos aufgeklärt, es ist aber fraglich, ob ein bestimmter Laut als Reiz allein eine dauerhafte Vergrämungswirkung bei Kleinsäugern auslösen kann.
MfG