Ring bei Nymphen

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Anita2

Guest
Hallo,

ein Bekannter meiner Freundes hat ein Nymphensittichpärchen. Diese legten Eier und daraus ging ein Küken hervor. Nun ist dieses Küken unberingt. Was bedeutet das nun? Ist das ein Problem oder kann es nur nicht verkauft werden?
 
Hallo Anita :0-


das ist eine illegale Zucht und kann bestraft werden.

Er muß es dem Amtstierarzt melden und eine nachträgliche Ausnahmegenehmigung beantragen.
 
Federmaus schrieb:
das ist eine illegale Zucht und kann bestraft werden.


Hallo Anita,

wenn es selbstständig und flugfähig ist, kann ja Dein Bekannter Deines Freundes [ " seiner Schwiegermutter " ]mit einer Notlüge
dem " Schaffott " entkommen,:

.....sagt dem Amtsrichter .... ääääähhhhhhm Amtstierarzt der Vogel ist denen zugeflogen..... :gott:

oder sie sollen bei der " Wahrheit " bleiben. :s
 
hallo!

faß es jetzt bitte nicht als angriff auf, aber dein thread stimmt mich mal wieder traurig.

ich kann aus dieser ungeplanten zucht nur herauslesen, daß sich deine bekannten noch nie ernsthaft über ihre gefiederten hausgenossen informiert haben. daß eine solche zucht nicht erlaubt ist steht wirklich in j e d e m buch. der nachwuchs wird dann irgendwie unter der hand abgegeben und landen tut er dann irgendwann bei leuten wie mir, die nicht groß fragen stellen warum denn da kein ring am bein ist und dann selber ärger mit dem amtsta riskieren. (ich muß in diesem jahr meine zuchtgenehmigung umschreiben lassen und kann schon fast das naserümpfen des ta's sehen)

ich würde jedenfalls den amtsta verständigen und ne ausnahmegenehmigung beantragen, normalerweise wird man deinem bekannten da keine steine in den weg legen. allerdings sollte er sich erkundigen wie er entweder eine ordentliche zuchtgenehmigung bekommen kann oder wie er zukünftigen nachwuchs verhindern kann. denn wenn eine solche ausnahmegenehmigung zu oft beantragt wird, wird der amtsta irgendwann auch nicht mehr mitspielen.


sei mir bitte nicht böse wegen meiner worte im mittelteil, aber ich gehöre zu den menschen die mit den folgen solcher zuchten leben müssen.
 
Hallo,

ich find das alles auch nicht so toll, aber leider kann ich das ja auch nicht ändern.
Werde jetzt auf jeden Fall mal versuchen, was sich machen läßt. Vielen Dank für Eure Hilfe.

Grüße von Anita
 
In Deutschland gibt es das Psittakosegesetz (=Vogelkrankheit). Da steht drinnen das jeder Krummschnabel beringt oder anderes gekennzeichnet (Chip) sein muß. Beim Ausbruch einer Psittakose muß der Züchter zu ermitteln sein.

Es darf auch ein Ring nur aus dringenden Gründen (Einwachsen, ..) entfernt werden. Der TA muß dies auch bestätigen.
 
Nachträglich

Hallo Federmaus, :0-

Bekommt man für Nymphis auch farbige Ringe wo man nachträglich an das Bein machen kann wie bei den Kanarien?
 
Nein, da es ja bei Kanarien diese Ringpflicht nicht gibt. Diese Farbingen Ringe aus Plastik sind ja frei verkäuflich.

Es gibt aber für Krummschnäbel auch farbige. Diese sind dann geschlossen (müssen beim Nymph so 5.-7. Tag angelegt werden sonst ist der Fuß zu groß), die Züchter gehören einen Verein an z.B. der AZ. Jedes Jahr gibt es eine andere Farbe heuer gold, 2003 rot.
 
Hallo!

In diesem Zusammenhang frage ich mich, wie das ganze jetzt innerhalb der EU gehandhabt wird?
Ich weiß nur, dass in Holland oder der Schweiz (ähem, zwar nicht EU, aber doch Nachbarland) beispielsweise keine Zuchtgenehmigung erforderlich ist.
 
hallo

bei uns ist es nun mal so. Wir haben die Psitakose Verordnung und da geht kein Weg drum herum.

Regional natürlich unterschiedlich, in unserer Region, sind die meisten ATA mehr dafür eine ZG nachholen zu lassen, statt zu bestrafen. Macht weniger Arbeit und hat mehr Sinn. Bei einem 2. Verstoß ohne ZG, wirds aber richtig böse.
 
Caro schrieb:
In diesem Zusammenhang frage ich mich, wie das ganze jetzt innerhalb der EU gehandhabt wird?
Ich weiß nur, dass in Holland oder der Schweiz (ähem, zwar nicht EU, aber doch Nachbarland) beispielsweise keine Zuchtgenehmigung erforderlich ist.


Hallo Caro :0-

Ich wundere mich auch, soweit ich weiß sind wir Europaweit die einzigen.
Was mich aber sehr ärgert ist das jedes Amt es anderes auslegen kann. Ich bekomme keine ZG da es bei uns keine Zucht in Wohnräumen gibt. Würde ich 20 km weiter in einen anderen Regierungsbezirk wohnen schaut die Sache ganz anderes aus.
Ich verstehe nicht wieso es möglich ist ein Gesetz unterschiedlich zu handhaben :angry:
 
Federmaus schrieb:
Ich verstehe nicht wieso es möglich ist ein Gesetz unterschiedlich zu handhaben :angry:
Das liegt einfach daran, das alle Gesetze möglichst allgemeingültig zu halten sind und gehalten werden. Sonst bräuchte man ja für jeden Spezialfall gleich wieder ein neues Gesetz. So aber entscheiden die zuständigen Behörden, bzw. gegebenenfalls die Gerichte, wie die gesetzlichen Vorschriften zu handhaben sind. Und jede Behörde kann da halt ihre eigenen Prioritäten setzen im Rahmen des Gesetzes.

Schlimmstenfalls bleibt ja immer noch der Weg zum Gericht. :)
 
Thema: Ring bei Nymphen

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