Sachkundenachweis bei Haltung von Sittichen im Kreis Aurich

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  1. #1 geierline, 31.08.2004
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    Hallo,

    vielleicht kann hier ja mal jemand weiterhelfen.

    Eine liebe Bekannte hat vor früher oder später in den Kreis Aurich zu ziehen. Auf der dortigen HP gibt es einen Hinweis, das man selbst für das Halten von Sittichen einen Sachkundenachweis erbringen muss. 0l

    Sie möchte zwar irgendwann mal züchten (z. Z. 13 Wellis), aber das hat selbst sie geschockt!

    http://www.landkreis-aurich.de/index.php3?nav=11&inhalt=181&link_id1=&suchfeld=A%&param=68

    Hier ist die betreffende Seite.

    Hat davon schon mal jemand was gehört und weiß genaueres?

    Grübelgrüße
    Birgit
     
  2. Sagany

    Sagany Guest

    Also ich glaube wenn sie die in der Wohnung halten will dann gilt das sicher nicht!
    Bei einer aussenvoliere eher schon..
     
  3. #3 geierline, 31.08.2004
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    Hallo Sagany,

    ich glaube, das ist der Knackpunkt.

    Bisher hatte sie die Geier in einem separaten Vogelzimmer in der Wohnung. Aber in dem Haus, das sie sich ausgesucht haben, ist für ein separates Vogelzimmer leider kein Platz. Daher soll ein bereits vorhandener Schuppen (massiv gebaut) zur Außenvoli umgebaut werden.

    Habe auch das Vet-Amt angeschrieben. Mal sehen, wann die Beamten es schaffen zu antworten ;-))))))))

    LG
    Birgit
     
  4. #4 gritters † 2015, 31.08.2004
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    gritters † 2015 † 9. Juni 2015

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    Hallo

    hier wird etwas durcheinander geworfen.

    Den "Sachkundenachweis" benötigt man als Hobby- Züchter nicht.

    Der Sachkundenachweis wird nach § 11 Tierschutzgesetz verlangt von:

    Wissenschaftlich geleitete zoologische Einrichtungen
    Nicht wissenschaftlich geleitete Tierparks, also auch Wild- und Vogelparks, die Tiere gewerbsmäßig zur Schau stellen
    Der gewerbsmäßige Handel
    Gewerbsmäßige Züchter und Halter
    Wer Tiere zur Schau stellt.


    Die Zuchtgenehmigung nach § 17g Tierseuchengesetz und nach der Psittakoseverordnung, die jeder Züchter von Sittichen u. Papageien benötigt. hat mit dem "Sachkundenachweis" nichts zu tun. Natürlich ist es selbstverständlich, daß jeder Halter und Züchter sachkundig über die von ihm gehaltenen Vögel sein sollte.
     
  5. #5 geierline, 31.08.2004
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    Hallo Gritters,

    davon ist meine Bekannte (und auch wir) ausgegangen. Aber der Hinweis auf der HP ist eindeutig.

    Habe mit Hinweis auf eben jenes Gesetz den Amtstierarzt angeschrieben.

    Mal sehen, was passiert. Halte Euch auf den laufenden.

    Gruß
    Birgit
     
  6. #6 gritters † 2015, 31.08.2004
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    Hallo

    also von eindeutig sehe ich auf der HP des Landkreises nicht. Natürlich beziehen sie sich auf das Tierschutzgesetz. Und im § 2 steht:

    Tierhaltung

    § 2

    Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

    1. muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen

    ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

    2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

    3. muß über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
    Der Begriff "Sachkundenachweis" wird hier im Forum sehr oft falsch gebraucht.
    Man liest oft: Habe die Zuchtgehmigung beantragt, welche Fragen können beim Sachkundenachweis gestellt werden?
    Oder: Habe den Sachkundenachweis bestanden und die Zuchtgenehmigung erhalten.

    Fakt ist: Hobbyzüchter brauchen noch keinen Sachkundenachweis.

    Die Fragen die der ATA stellt können natürlich sehr unterschiedlich sein.
    Einige sind gründlich, die anderen weniger.
     
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  1. Sachkundenachweis Sittichhaltung

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