Drakulinchen
Obstschnipplerin
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Habe grad auf einen empfohlenen Lin kzwecks Sachkundenachweis geklickt : http://www.bna-ev.de/
Laut untenstehendem Originaltext müßte ich KEINEN Sachkundenachweis ablegen, wenn ich nicht vorhabe, gewerblich zu züchten. Sprich: ich müßte keine Sachkundeprüfung ablegen, wenn ich nur einmal ein Graupapageienpärchen brüten lassen wollen würde und dann die Jungtiere behalte. Oder werden dann die Jungtiere "entsorgt" ? Sind ja dann nicht illegal, da ich ja nicht gewerblich züchte.
Ich wollte eigentlich die ZG machen, falls mal irngedwann sich Odin und Erin entschließen sollten, Nachwuchs zu zeugen. Nach dem Gesetzauszug, dürfte das dann ja kein Problem sein, wenn ich nicht ständig "Nachfoglebruten" habe und damit Geld mache - also gewerbliche Zucht treibe.
Hat wer anderslautende Links (Gesetzbücher) wie es also mit rein privater einmaliger Zucht aussieht ?
Grüße,
Draku
---------Auszug aus www.ban-av.de --------------
>Wer muss den Sachkundenachweis ablegen?
Wissenschaftlich geleitete zoologische Einrichtungen
Nicht wissenschaftlich geleitete Tierparks, also auch Wild- und Vogelparks, die Tiere gewerbsmäßig zur Schau stellen
Der gewerbsmäßige Handel
Gewerbsmäßige Züchter und Halter
Wer Tiere zur Schau stellt.
Was bedeutet "gewerbsmäßig"?
Die Gewerbsmäßigkeit nach dem Tierschutzrecht ist immer dann gegeben, wenn die Tätigkeit planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.
Voraussetzung für gewerbsmäßiges Züchten sind gegeben wenn:
Reptilien: Ein Tierhalter oder Tierzüchter der mehr als 100 Reptilien oder mehr als 50 Schildkröten pro Jahr züchtet und absetzt.
Vögel: Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt bei Vögeln in der Regel vor, wenn regelmäßig Jungtiere verkauft werden und
1. mehr als 25 züchtende Vogelpaare gehalten werden und/oder
2. mehr als 10 züchtende Zuchtpaare über Nymphensittichgröße gehalten werden und/oder
3. mehr als 5 züchtende Ara- oder Kakadupaare gehalten werden.
Generell gilt: Bei Reptilien, Vögeln und sonstigen Heimtieren (z.B. Aquarientieren) gilt eine Zucht als gewerbsmäßig, wenn ein Verkaufserlös von mehr als 4000 DM (~2000 EUR) jährlich zu erwarten ist.
Laut untenstehendem Originaltext müßte ich KEINEN Sachkundenachweis ablegen, wenn ich nicht vorhabe, gewerblich zu züchten. Sprich: ich müßte keine Sachkundeprüfung ablegen, wenn ich nur einmal ein Graupapageienpärchen brüten lassen wollen würde und dann die Jungtiere behalte. Oder werden dann die Jungtiere "entsorgt" ? Sind ja dann nicht illegal, da ich ja nicht gewerblich züchte.
Ich wollte eigentlich die ZG machen, falls mal irngedwann sich Odin und Erin entschließen sollten, Nachwuchs zu zeugen. Nach dem Gesetzauszug, dürfte das dann ja kein Problem sein, wenn ich nicht ständig "Nachfoglebruten" habe und damit Geld mache - also gewerbliche Zucht treibe.
Hat wer anderslautende Links (Gesetzbücher) wie es also mit rein privater einmaliger Zucht aussieht ?
Grüße,
Draku
---------Auszug aus www.ban-av.de --------------
>Wer muss den Sachkundenachweis ablegen?
Wissenschaftlich geleitete zoologische Einrichtungen
Nicht wissenschaftlich geleitete Tierparks, also auch Wild- und Vogelparks, die Tiere gewerbsmäßig zur Schau stellen
Der gewerbsmäßige Handel
Gewerbsmäßige Züchter und Halter
Wer Tiere zur Schau stellt.
Was bedeutet "gewerbsmäßig"?
Die Gewerbsmäßigkeit nach dem Tierschutzrecht ist immer dann gegeben, wenn die Tätigkeit planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.
Voraussetzung für gewerbsmäßiges Züchten sind gegeben wenn:
Reptilien: Ein Tierhalter oder Tierzüchter der mehr als 100 Reptilien oder mehr als 50 Schildkröten pro Jahr züchtet und absetzt.
Vögel: Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt bei Vögeln in der Regel vor, wenn regelmäßig Jungtiere verkauft werden und
1. mehr als 25 züchtende Vogelpaare gehalten werden und/oder
2. mehr als 10 züchtende Zuchtpaare über Nymphensittichgröße gehalten werden und/oder
3. mehr als 5 züchtende Ara- oder Kakadupaare gehalten werden.
Generell gilt: Bei Reptilien, Vögeln und sonstigen Heimtieren (z.B. Aquarientieren) gilt eine Zucht als gewerbsmäßig, wenn ein Verkaufserlös von mehr als 4000 DM (~2000 EUR) jährlich zu erwarten ist.