Stieglitz major und nord. Gimpel

Diskutiere Stieglitz major und nord. Gimpel im Forum Cardueliden im Bereich Wildvögel - hallo zusammen! habe eine frage speziell an die österreichischen wildvogelhalter und züchter. was sind die voraussetzungen das ich...
geoigl

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hallo zusammen!

habe eine frage speziell an die österreichischen wildvogelhalter und züchter.

was sind die voraussetzungen das ich obengenannte vogelarten halten und ev. züchten kann. (abgesehen von der passenden unterbringung, usw..)

braucht man da eine genehmigung, wenn ja von wem bekomme ich die? BH?

auf was muss ich achten wenn ich mir solche vögel kaufe, brauche ich da irgendwelche papiere dazu.

gib es irgendwo eine liste auf der europäische Wildvögel aufgelistet sind
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Geoigl!

Ich weiß, daß 2 User in Österreich wohnen und einheimische Cardueliden haben. Sie sind Michi und Othmar. Ich habe sie per PN geschrieben und geschickt. Hoffentlich werden sie antworten. :zwinker:
 
Hallo!

Die Tiere müssen natürlich geschlossen beringt sein. Wenn du sie kaufst, dann lasse dir einen Kaufvertrag unterschreiben damit du einen Herkunftsnachweis hast.
Du bist zum Führen eines „Zuchtbuches“ verpflichtet wo alle Zugänge, Abgänge, Todesfälle, Nachzuchten vermerkt werden.
Du musst die Tiere beim zuständigen Amtstierarzt melden.

So weit die Theorie, in der Praxis gibt’s vor allem mit dem letzten Punkt teilweise Probleme, da die Amtstierärzte sich oft selbst nicht mit dem neuen Tierschutzgesetz auskennen. Wir in unserem Verein haben das so geregelt, dass der meldepflichtige Bestand (nur die domestizierten Arten, Prachtfinken und einige wenige mehr müssen nicht gemeldet werden, alle anderen inkl. nicht heimischer Wildvögel schon!) dem Amtstierarzt mitgeteilt wurde, und der Veterinär nun einmal jährlich auf den aktuellen Stand gebracht wird.

Am besten wird also sein, du setzt dich mit deinem Amtstierarzt in Verbindung was und wie er es gerne haben möchte. Dadurch hast du auch die Möglichkeit zu erkennen wie gut er sich auskennt und wie genau er es mit den Vorschriften nimmt und wie man mit ihm reden kann..

Ansonsten würde ich dir raten die Tierhaltungsverordnung und den Teil des Tierschutzgesetzes runter zu laden und zu lesen der die Vögel betrifft.

Das Gesetzt findest du bei den aktuellen Bundesgesetzblättern auf dieser Page: www.ris.bka.gv.at
Dort solltest du eigentlich auf alle deine Fragen bezüglich Vorschriften eine Antwort finden, falls nicht ist im Zweifelsfall dein Amtstierarzt zuständig, da seine Gesetzesauslegung für dich letztlich rechtlich bindend ist.

Ich hoffe dir geholfen zu haben.

PS: meine Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit
 
hallo othmar

danke für deine antwort, der amtstierarzt ist leider diese woche nicht da, und der herr vom tierschutz (BH) hat mir gesagt dass er sich da auch nicht im detail auskenne...

daher noch fragen:
wenn ich mir wildvögel kaufe brauche ich einen kaufvertrag um die herkunft des vogels nachvollziehen zu können. Warum genügt da nicht der ring und dessen nummer? da ist die herkunft ja auch eindeutig?

wie machst du das wenn du eigene nachzuchten verkaufst, musst du da auch nachweisen an wem (name,adresse) oder genügt da die anzeige dass der vogel mit dem ring soundso nicht mehr in deinem bestand ist?
 
Hallo!

Deine erste Frage ist mit einem klaren "Jain" zu beantworten, nämlich aus mehreren Gründen. Wenn du den Vogel direkt bei einem Züchter kaufst der RÖK-Mitglied ist, findest du darauf soweit ich weiß eine Vereins und eine Züchternummer. Ist der Züchter aber Mitglied beim IVÖ, dann haben dessen Ringe nur eine laufende Nummer. Ich nehme mal an, dass der IVÖ zwar Buch darüber führen muß welcher Züchter welche Ringnummern bekommen hat, aber da du darauf kein Vereinskürzel findest ist`s zumindest (als Privatmensch) schwieriger den Züchter heraus zu finden.
Wenn ich mir das so überlege, dann sollte das rechtlich aber keine Probleme machen, aber was ist, wenn du das Tier nicht vom Züchter direkt kaufst?
Spätestens da helfen dann Ringnummern nicht mehr!

Der IVÖ hat sowas wie vorgefertigte Kauf-/Verkaufverträge an seine Mitglieder verschickt, wo der Name und die Adresse des Käufers und Verkäufers so wie Vogelart, Geschlecht, Ringnummer usw. einzutragen ist.
Jeder seriöse Käufer und Verkäufer wird kein Problem haben so einen Zettel zu unterschreiben.
Damit ist wohl auch deine zweite Frage beantwortet.
Im übrigen bist du verpflichtet den Käufer deiner Vögel darauf aufmerksam zu machen, dass er die Tiere melden muß!

Aber wie gesagt, dass ist alles Theorie. Dieses Jahr war noch Übergangsfrist, spannend wirds nun 2006. Da wird sich zeigen, ob die Regelungen wirklich praxistauglich sind.

lg, Othmar

PS: meine Ausführungen entsprechen in etwa der Auslegung meines Amtstierarztes.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachsatz:
Im übrigen sind alle Vögel ausser den folgenden meldepflichtig:

alle Wildtierarten der Vögel (Aves), ausgenommen Arten der Unzertrennlichen (Agapornis spp.), der Plattschweifsittiche (Platycercidae), Wellensittiche (Melopsittacus undulatus), Nymphensittiche (Nymphicus hollandicus), Prachtfinken (Estrilidae) und der Chinesische Sonnenvogel (Leiothrix lutea), die Chinesische Zwergwachtel (Coturnix chinesis) sowie das Diamanttäubchen (Geopelia cuneata),

Ich zitiere da den österreichischen Gesetzestext, weil ich glaube, dass das viele nicht wissen und vielleicht doch der eine oder andere diesen Thread liest.
 
Im Text steht alle Wildtierarten der Vögel. Warum allerdings dann Wellensittich und Nymphensittich im Text auftauchen weiß ? einzig und allein der Gesetzgeber, da diese bei den Haltungsbedingungen unter domestizierte Arten aufscheinen...

Aber Michi, du hast recht, es ist etwas verwirrend, und Kanaries sind nicht meldepflichtig.

lg, Othmar
 
hi,

ausser der mitgliedernummer und der vereinsnummer ist auf dem RÖK-ringe auch noch die nummer vom bundesland z.B. oö=A04.

deine liste mit den nichtmeldepflichtigen vögel ist interessant, war mir nicht bewusst das z.b. bei den ziertäubchen nur die Diamattäubchen ausgenommen sind. somit müsste ich meine sperlingst. und friedenst. melden. ich dachte immer die meldepflicht beschrenkt sich auf wildvögelarten die auch in europa in freier wildbahn vorkommen....

bedanke mich für deine antworten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sind die mexikanischen Karmingimpel und Kapuzenzeisige in Österreich auch meldepflichtig weil in Deutschland sind die beiden Arten nicht meldepflichtig

Ist es schwer Vögel zu melden? Kommt dann einer zu einem die Haltung kontrollieren oder wie ist das? Und was ist mit den Waldvögeln die keinen Ring haben aber kein Wildfang sind nur damals waren sie noch nicht meldepflichtig und der Züchter von dem ich sie habe hat sie nicht beringt.
 
Der hat sie nicht beringt weil er sie wahrscheinlich gefangen hat.Unberingte Waldvögel ,könnte Problema geben.
Ich dachte in Österreich wäre das lockerer,sind auch z.B.Neuweltzeisige (Bart,Fichten,Kapuzenzeisige usw.)bei euch Meldepflichtig?

Cizek
 
Nein er hat sie nicht gefangen er ist sogar aus dem Verein wo ich dabeibin. Und stellt auch aus. Aber sie waren eben bis vor kurzem nicht medlungspflichtig.
Ich frag mich auch ob bei uns jetzt die Kapuzenzeisige und mex. Karmingimpel meldepflichtig sind und wenn ja warum. Schließlicherweise kann man die ja bei uns nicht fangen. Bei europäischen Vögeln sehe ich ja die meldepflicht ein aber bei diesen Vögeln nicht
 
Die Kapuzenzeisige waren in Deutschland bis vor kurzem auch noch Meldepflichtig,weil sie in ihrer Heimat so Selten geworden sind(um nicht zu sagen,Kurz vorm aussterben.Die haben wohl Eingesehen wenn mann den Züchtern Knüppel zwischen die Beine wirft ,die Situation sich in dem Heimatland auch nicht ändert.Im gegenteil die Zucht trägt ja zur Art-Erhaltung bei,wenn nicht soviel gekreuzt wird.:zwinker:
 
Hallo Pingu!

"Mexikanischer Karmingimpel" ist falsche Artname, weil er oft mit unseren Karmingimpel verwechselt wurde und auch leider eingekreuzt und weitergezüchtet. Laut richtige Artname ist Hausgimpel, der nicht mit Karmingimpel verwechselt ist und nicht meldepflichtig.

Mehrere Kapuzenzeisig-Mutationen wurden aufgetaucht und weitergezüchtet, genauso wie fast alle einheimische Carduelidenarten und Buchfinken, trotzdem sie meldepflichtig sind!
 
Ist es schwer Vögel zu melden? Kommt dann einer zu einem die Haltung kontrollieren oder wie ist das?
 
DannyK schrieb:
Hallo Pingu!

"Mexikanischer Karmingimpel" ist falsche Artname, weil er oft mit unseren Karmingimpel verwechselt wurde und auch leider eingekreuzt und weitergezüchtet. Laut richtige Artname ist Hausgimpel, der nicht mit Karmingimpel verwechselt ist und nicht meldepflichtig.

Mehrere Kapuzenzeisig-Mutationen wurden aufgetaucht und weitergezüchtet, genauso wie fast alle einheimische Carduelidenarten und Buchfinken, trotzdem sie meldepflichtig sind!

hallo danny,

1. schau wo geoigl lebt, nämlich in österreich, da kann die meldepflicht anders aussehen.

2. ist der kapuzenzeisig in deutschland nicht mehr meldepflichtig. er ist sogar nicht mehr mit artenschutzringen beringungspflichtig.


also bitte vorher genau lesen und informieren.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
lotko schrieb:
hallo danny,

1. schau wo geoigl lebt, nämlich in österreich, da kann die meldepflicht anders aussehen.

2. ist der kapuzenzeisig in deutschland nicht mehr meldepflichtig. er ist sogar nicht mehr mit artenschutzringen beringungspflichtig.


also bitte vorher genau lesen und informieren.

Hallo Lothar!

Ja, klar. Das weiß ich schon, daß in Österreich anders als in Deutschland ist.

Zum Glück habe ich keine Probleme mit meiner Vögel bei Behörde in Berlin! :freude: :freude: :freude: :p
 
Hallo Lothar!

Weil ich "Pingi" erklärt habe, über Haus- und Karmingimpel sowie Mutationen. :zwinker:
 
Wie Othmar richtig schrieb, sind alle Wildvögel außer die von ihm bereits genannten meldepflichtig. So auch der Mex. Karmingimpel und Neuweltzeisige (auch Kapuzenzeisig).

@ pingi
Es ist richtig, daß z. B. der mexikanische Karmingimpel bei uns in Österreich nicht gefangen werden kann, aber er könnte illegal eingeführt worden sein.

Gruß
Alario
 
Thema: Stieglitz major und nord. Gimpel

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