Was ist ein "Schutzvertrag"?

Diskutiere Was ist ein "Schutzvertrag"? im Graupapageien Forum im Bereich Papageien; Hallo, ich habe hier ofters von einem "Schutzvertrag" gelesen. Kann mir mal irgendjemand erläutern, was das ist? Vielen Dank!

  1. #1 WHasse, 02.06.2007
    Zuletzt bearbeitet: 02.06.2007
    WHasse

    WHasse Foren-Guru

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    Hallo, ich habe hier ofters von einem "Schutzvertrag" gelesen. Kann mir mal irgendjemand erläutern, was das ist? Vielen Dank!
     
  2. #2 Bianca Durek † 2014, 02.06.2007
    Bianca Durek † 2014

    Bianca Durek † 2014 † 06.08.2014

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    Hallo,

    bei einem Schutzvertrag wechselt der Vogel nur den Halter, aber nicht den Besitzer. Das heißt er darf unter keinen Umständen weitergegeben oder verkauft werden.

    Es können bestimmte Vorschriften bezüglich der Haltung und Unterbringung gemacht werden.

    Privatpersonen dürfen kein Geld für den Vogel verlangen, denn sonst ist es rein rechtlich ein Kaufvertrag.

    Anders hingegen sieht es bei staatlich anerkannten Tierheimen oder anderen Institionen aus, diese dürfen eine sogenannte Schutzgebühr erheben.
     
  3. Grau

    Grau Foren-Guru

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    Er wechselt den Besitzer, die Bestandsveränderung ist bei der ULB anzuzeigen, jedoch erfolgt KEIN Eigentumsübertrag!
     
  4. #4 Jens-Manfred, 02.06.2007
    Jens-Manfred

    Jens-Manfred Guest

    und die Schutzgebühr ist auch immer wieder ein dehnbarer streitbarer Begriff.
    Übernahme von TA Kosten wären z.B. zu nennen.
     
  5. #5 Bianca Durek † 2014, 02.06.2007
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    Bianca Durek † 2014 † 06.08.2014

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    Sorry, Jens es gibt kein entweder oder. Fakt ist nun einmal, wenn ich mich von einem Vogel trenne habe ich zwei Möglichkeiten, ich verkaufe ihn oder aber ich suche einen Halter mit guten Unterbringungsmöglichkeiten und halte weiterhin Kontakt zum neuen Halter und er bekommt den Vogel ohne dafür zu bezahlen.

    Wenn einem Eigentümer daran gelegen ist, daß sein Vogel artgerecht gehalten wird sollte Geld keine Rolle spielen, sondern nur das Wohl des Vogels. Denn eventuell anfallende zukünftige Tierarztkosten müssen vom neuen Halter übernommen werden.

    @Grau

    ist klar das alle meldepflichtigen Vögel spätestens nach vier Wochen angemeldet werden müssen, auch Urlaubsvögel gehören dazu.
     
  6. #6 Jens-Manfred, 02.06.2007
    Jens-Manfred

    Jens-Manfred Guest

    Jaein,

    es gibt genug Menschen die ein Herz auf em rechten Fleck haben aber leider nicht das große Portemonai. Und oft sind es sozial Schwächere die Vögel aufnehmen und beherbergen weil halter einfach sagen Augen zu und durch und Vogel weg. Wenn solche "Vermittler" dann sagen, du kriegst einen Vogel mit Schutzvertrag musst mir aber die angefallenen Kosten ersetzen und halten das in dem Schutzvertrag fest, auch weil damit die angefallene Behandlung dokumentiert wird, dann könnte ich pers. damit leben auch eine Schutzgebühr zu bezahlen.

    edit
    das sowieso, aber ich meine halt die Kosten, die anfallen, wenn halter ihre Vögel einfach nur loswerden wollen und irgend jemandem auf den Hof stellen und der dann mit einem Pflegefall klarkommen muss.
     
  7. Divana

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    ach das wusste ich gar nicht. Ich dachte ich wäre dann auch Eigentümer
    dieses Vogels. Aber macht das einen Unterschied? Ob ich nun Eigentümer
    oder *nur* Besitzer bin ?
     
  8. #8 ararudi, 03.06.2007
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    Hi

    es macht schon einen unterschied, denn wer eine sache in besitz hat und diese dem eigentümer auf verlangen nicht aushändigt macht sich strafbar. er begeht damit eine unterschlagung oder sowas ähnliches.
    ansonsten gibt es in deutschland eigendlich völlige vertragsfreiheit, also so ein " schutzvertrag " benötigt nicht unbedingt eine bestimmte schriftform. man kann dort alles reinschreiben, was einem wichtig ist und mit beiderseitiger unterschrift ist er bindent. ausnahme ist wenn der vertrag sittenwiedrig ist und das ist, so sehe ich das, wenn jehmand noch geld bezahlen soll um fremdes eigentum aufzubewahren.
    eine spende ist da was anderes, diese darf aber von privatpersonen nicht erhoben werden. was man dann freiwillig gibt bleibt ja jedem selbst überlassen.
     
  9. Divana

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    aha, aber ist das bei allen Schutzverträgen so das der jenige der
    das Tier übernimmt automatisch nur Besitzer wird?
    Und Eigentümer bleibt der Exbesitzer? Oder muss das
    extra im Vertrag stehen.
     
  10. #10 ararudi, 03.06.2007
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    Hi Divana

    genau dieses muss schriftlich fixiert sein.
     
  11. #11 CocoRico † 2016, 03.06.2007
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    Das mit dem Schutzvertrag scheint wohl garnicht so ohne zu sein, wenn man hier lesen kann, dass man das auch fixieren kann, wer nun Eigentümer bleibt.

    Bislang dachte ich auch immer, dass derjenige, der den Vogel mit einem Schutzvertrag übernimmt, nur der Besitzer sei, wenn man dann aber in so einem Vertrag vereinbart, dass man dann auch der Eigentümer wird, dann ist es ja im Prinzip wie ein Kaufvertrag, denn Eigentümer kann mit dem Grauen ja dann machen, was er will - oder verstehe ich das falsch? Als Eigentümer übernimmt man ja dann alle Rechte und Pflichten eines Vertrages und kann damit ja dann wieder ein Rechtsgeschäft abschließen (also wieder abverkaufen).
     
  12. #12 ararudi, 03.06.2007
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    Hi

    ich bin kein rechtsanwalt und kann auch keine rechtsauskunft - bzw beratung machen - dies will ich auch nicht.
    was ich hier geschrieben habe sind erfahrungen von mir oder mir bekannten leuten. ich kann nur zur vorsicht raten und das man sich alles so gut wie möglich ansieht und dann auch so festhält.
     
  13. Divana

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    sehr interessant und für mich ein wertvoller Aspekt.
    Grund: Ich nehme sehr oft Vögel auf die niemand mehr
    haben möchte. Für diese Vögel suche ich dann Leute
    die diese Vögel artgerecht halten.
    Bisher war ich immer der Meinung das ein Schutzvertrag
    nicht viel bringt, da die neuen Besitzer ja dann alle
    Zügel in der Hand haben. Wenn ich aber Eigentümer
    bleibe und das im Notfall auch gerichtlich durchsetzen
    kann hat der Schutzvertrag für mich einen ganz
    anderen Wert.
     
  14. JanD

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    Und wer schützt dann den neuen "Besitzer" vor dem "Eigentümer", wenn der plötzlich (aber ggf grundlos) irgendwann meint, dass das Tier doch besser bei ihm selbst oder woanders aufgehoben ist? Und was ist dann mit den bereits angefallenen Kosten, die der "Besitzer" bezahlt hat?

    Irgendwie trau ich diesem Schreiben nicht...
     
  15. Divana

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    sicher gibt es dieses Risiko, aber wie oft kommt das wirklich vor?
     
  16. JanD

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    also wenn es das risiko gibt, stellt der vertrag also ein ungleichgewicht zwischen den rechten der vertragspartner dar...
     
  17. Divana

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    Es muss aber auch dem Besitzer Vertragsbruch bewiesen werden.
    Sonst kann der Vogel nicht rechtmässig zum Eigentümer zurück.
     
  18. JanD

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    Und wie beweist man das? Bilder? Zeugenaussagen? Also kann der Eigentümer das Tier sowieso nicht sofort zurückfordern, so es denn dem Tier so schlecht geht, sondern muss ggf. warten, bis ein entspr. Gerichtsurteil vorliegt, was Monate / Jahre dauern kann... klingt alles auch nicht wirklich optimal in der Umsetzung.
     
  19. Divana

    Divana Foren-Guru

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    stimmt auch wieder. Wie gesagt, so genau habe ich mir da nie einen Kopf
    gemacht.
    Aber wie würdest du es denn machen? Gar keinen Schutzvertrag
    verwenden? Und keine Vögel über einen Schutzvertrag aufnehmen?
     
  20. JanD

    JanD Foren-Guru

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    Ich hab mir bis jetzt auch keine Gedanken darüber gemacht, aber wenn ich so darüber nachdenke, schützt der Schutzvertrag eigtl. niemanden so richtig, zumindest nicht kurzfristig... allerdings bin ich auch kein Jurist... :?
     
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