Guten Morgen,
vielen Dank für die Antwort!
Ja, nach §12 Satz 1 und §13 Abs. 1 Satz 1,6 u. 9 und Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Anl.6 BArtSchV ist die Kennzeichnung artengeschützter Tiere geregelt, und danach sind bei Graupapageien geschlossene Ringe zu verwenden.
Nun erfuhr ich aber, es sei gerade bei Graupapageien immer wieder so, dass dieses zu Problemen führe, wie z.B. dass die Elterntiere die Küken nach der Beringung nicht mehr fütterten und aus dem Grunde eine
Handaufzucht unumgänglich würde, oder aber noch schlimmer, dass die Küken verstümmelt würden, weil die Eltern die Ringe wieder abzumontieren versuchten. Auch bei Alttieren führten die Ringe oftmals zu Komplikationen, so dass eine Entfernung des Rings bis hin zur Fuß- bzw. Beinamputation vonnöten wurde. Und die Ringe stellten ein erhöhtes Verletzungsrisiko dar, z.B. Hautschädigungen am Bein oder wenn die Tiere irgendwo dran hängenblieben...
Die Kennzeichnung mit dem ID - 162 Mini-Transponder sei deswegen eine gute wenn nicht sogar bessere Alternative, wenn dieses von einem vogelkundigen TA durchgeführt werde.
Die Naturschutzbehörden lehnen soweit ich in Erfahrung bringen konnte, einen Antrag auf Erlaubnis für die Kennzeichnung mit Transpondern generell erstmal ab, ganz gleich, mit welchen Argumenten der Antrag untermauert ist. Es müssten erst mehrere Unglücksfälle passiert sein, bevor eventuell eine sog. Ausnahmebewilligung erteilt werde.
Tja, mit der Identifikation ist es natürlich schwieriger, weil nicht jeder ein Lesegerät bei sich hat (leider auch eine kleine Investition, ca. 300Euro las ich).
Aber abgesehen davon: Welche Art der Kennzeichnung ist denn besser für die Tiere?
Liebe Grüße