Hallo Ilka,
Dein Posting Nr. 24 liest sich ja wie ein Musterexemplar über Papageienhaltung.
Wie kommt es, daß Du von Anfang an die Haltung richtig angegangen bist ?
Hattest Du schon mal Papageien ?
Nun zu Deinem Problem :
Auf das Schreiben der Hausverwaltung muss und werde ich ganz sicher reagieren; die Frage hierbei ist: Wie gehe ich dabei am klügsten vor? Ich kann mich zum Einen natürlich darauf berufen, dass bei einer Genehmigung zur Haltung von Graupapageien von vornherein mit einzukalkulieren ist, dass schließlich keine stummen "Stofftier-Papageien" ins Haus kommen und somit mit einer gewissen Geräuschkulisse generell zu rechnen ist, und zum Anderen, dass ich die Tiere bisher noch nicht eine Sekunde auf meinem Balkon hatte, ...
Meine Frage vorweg :
Steht in Deiner Haltungsgenehmigung so ein ähnlicher Passus :
„Der Mieter verpflichtet sich für den Fall, dass andere Mietparteien sich durch die Tierhaltung belästigt bzw. im Gebrauch ihrer Mietsache behindert fühlen, für Abhilfe zu sorgen. Der Vermieter behält sich vor, diese Zusage jederzeit zu widerrufen."
Mein Rat wäre :
Spar Dir erstmal die Anwaltskosten und spiele den Ball zurück.
Schreibe ganz freundlich, daß Du es sehr bedauerst mit Deinen Papageien den Hausfrieden zu stören.
Allerdings sei bei der Vergabe der Haltungsgenehmigung doch klar gewesen, daß es zum ureigensten Wesen von Graupapageien gehören würde, hin und wieder mal Geräusche von sich zu geben.
Außerdem seinen die Papageien bisher noch nie auf dem Balkon gewesen.
Dann frage im Schreiben, wie ein Vorschlag zur Güte seitens der Hausverwaltung aussieht.
Damit geht der Zwang zum Handeln erstmal an die Hausverwaltung.
Du gewinnst also Zeit und kannst testen, wie ernst es der Hausverwaltung ist.
Was kann Dir passieren :
Erst muß die Hausverwaltung die Haltungsgenehmigung schriftlich widerrufen.
Dagegen legst Du Widerspruch ein.
Dann muß die Hausverwaltung Dich schriftlich abmahnen wegen vertragswidriger Nutzung der Wohnung.
Erst
dann mußt Du einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.
Die Wohnung wegen der Papageien kündigen kann man Dir auf keinen Fall. Höchstens die Abschaffung gerichtlich erzwingen.
Hier noch ein zwei Urteile (kann man auch auf Papageienlärm übertragen):
Widerruf der Haltungsgenehmigung wegen Ruhestörung (1)
Die Erlaubnis zur Tierhaltung kann widerrufen werden, wenn der Hund andere Mieter belästigt. Gelegentliches Bellen oder Jaulen ist jedoch nicht zu vermeiden und muß hingenommen werden.
AG Hamburg-Altona, Az.: 316a C 97/89"
"Widerruf der Haltungsgenehmigung wegen Ruhestörung (2)
Gelegentliches Bellen ist kein Grund eine Haltungsgenehmigung zu widerrufen. Das kurze Anschlagen eines Hundes bei Besuch, das längere verbellen fremder Personen, das heftige Begrüßen naher Angehöriger sind artgerechte Reaktionen des Tieres, die mit der Zustimmung zur Hundehaltung bereits in Kauf genommen worden sind.
AG Hamburg-Wandsbek, Az.: 716c C 114/90"