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Meike123456
Guest
Hallo,
jetzt verstehe ich gar nix mehr.
Hier liest man überall, züchten ohne Zuchtgenehmigung ist nicht erlaubt, und zwar ganz egal ob man die Wellis behält oder weiterverkauft.
Aber nach einer Anfrage beim Veterinäramt habe ich jetzt die folgende Antwort bekommen:
"Guten Morgen,
Die Anfrage kann ich wie folgt beantworten:
Eine Zuchtgenehmigung ist nicht erforderlich, wenn Tiere nicht abgegeben werden. Eine Abgabe ist nur in beringtem Zustand erlaubt. Ringe erhält mann jedoch nur, wenn man eine Zuchterlaubnis hat.
Eine Abgabe in unberingtem Zustand stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kannn mit einem Bußgeld geahndet werden.
Ich hoffe, die Frage ausreichend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen"
Was stimmt denn nun?
Wo steht eigentlich geschrieben, daß man ohne Zuchtgenehmigung nicht zu Hause in seinem stillen Kämmerlein züchten darf?
Vielen Dank
jetzt verstehe ich gar nix mehr.
Hier liest man überall, züchten ohne Zuchtgenehmigung ist nicht erlaubt, und zwar ganz egal ob man die Wellis behält oder weiterverkauft.
Aber nach einer Anfrage beim Veterinäramt habe ich jetzt die folgende Antwort bekommen:
"Guten Morgen,
Die Anfrage kann ich wie folgt beantworten:
Eine Zuchtgenehmigung ist nicht erforderlich, wenn Tiere nicht abgegeben werden. Eine Abgabe ist nur in beringtem Zustand erlaubt. Ringe erhält mann jedoch nur, wenn man eine Zuchterlaubnis hat.
Eine Abgabe in unberingtem Zustand stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kannn mit einem Bußgeld geahndet werden.
Ich hoffe, die Frage ausreichend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen"
Was stimmt denn nun?
Wo steht eigentlich geschrieben, daß man ohne Zuchtgenehmigung nicht zu Hause in seinem stillen Kämmerlein züchten darf?
Vielen Dank