Freakle
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@Sven, warum sollte ich Dich anzeigen? Wollen wir hier nicht Überzeugungsarbeit leisten?
Gruß Frank
Gruß Frank
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damit du es schwarz auf weiß bekommen kannst, dass der Erwerb nicht strafbar ist@Sven, warum sollte ich Dich anzeigen?
Welche? Die Liste, die du aus den Quellenangaben des Merkblattes der TVT kopiert hast, und zwar so, dass man glauben könnte, es wäre deine Literaturliste.Ich könnte die Liste noch endlos fortsetzen.
Es sind keine Verordnungen! Es gibt keine rechtsverbindliche Verordnung....sind je nur Verordnungen ohne Rechtsverbindlichkleit.
Richtig!Quasi ne gut gemeinte Empfehlung.
Welche? Die Liste, die du aus den Quellenangaben des Merkblattes der TVT kopiert hast, und zwar so, dass man glauben könnte, es wäre deine Literaturliste.
Aber, Frank, bei dir tickt die Welt ja anders, bei dir ist der Erwerb legal erworbener Ware strafbar, bei dir wird die (aus 2. Hand in der Presse wiedergegebene) Äußerung eines unbekannten Ministeriumssprechers zur Verordnung....
Im übrigen ist die Veröffentlichung des Merkblattes der TVT ein klarer Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz, denn dort steht unübersehbar:
Die Merkblätter sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung der TVT unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen sowie die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Okay, wenn es ein Verschreiber war, dann schreibe bitte hier und jetzt klar und deutlich, dass es weder ein Gesetz, noch eine Verordnung oder eine sonstige Rechtsgrundlage gibt, nach welcher der Erwerb und die sachkundige Benutzung des Bird Harness verboten ist!Da du dich an einem Verschreiber so schön aufgeilen kannst,
ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind
( da gibts doch noch tatsächlich Leute die Clickerbücher schreiben und Anleitungen zum Clickertraing bieten, wie diese vermelledeiten Geschirre angelegt werden können. Solche tierschutzwiedrigen Handlungen fallen da drunter)
Du redest über Dinge, die du nicht verstanden hast, erlaubst dir dazu noch bösartige Anschuldigungen Dritten gegenüber.Brustgeschirre, Leinen, Papageien-Harness etc. schränken ähnlich wie die
Fußketten die artgemäße Bewegung des Vogels ein. Stellen somit einen eklatanten Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. So viel mal zum Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Das ist sachlich falsch. Gutachten sind keine Verordnungen. Was Verordnungen sind und wie sie zustande kommen, lernt man normalerweise in der Schule. Ansonsten bietet das Internet genug Möglichkeiten, sich darüber zu informieren.Gutachten zu den Minestanforderungen werden ergänzend zu den Tierschutzgesetzen und den Rechtsverordnungen des Bundesministeriums erlassen. Diese Gutachten sind Verordnungen. Diese Verodnungen (Herausgeber das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) sollen: