@ Kasimir_RH
Dein Beitrag hat mich doch etwas nachdenklich gemacht, denn es waren doch nicht ganz so abwegige Gedanken. Ich selbst habe noch vor ca. 15 Monaten so ähnlich gedacht. Durch meinen Dauerpflegling habe ich aber sehr schnell feststellen müssen, wo die Grenzen des gesetzlich praktikablen liegen.
Deshalb muss ich Eric hier doch etwas mehr Recht geben.
Das ganze klingt doch etwas kurios, weil ich selbst ja keinerlei Scheine habe, sondern vielmehr meine Pflege auf Grund einer Einzelgenehmigung mit Duldung der Behörden praktiziere. .. und, das klingt widersprüchlich, ich lehne die Anwendung der im Gesetz möglichen Einzelnorm ab.
Warum? Ich versuche das mal an Hand meines Dauerpfleglings zu erklären. Mit Sicherheit ist das ein besonders grasser Einzelfall, aber vielleicht hier zur Erläuterung meiner Position sehr hilfreich.
Der Turmfalkenterzel kam relativ schwer verletzt aus einen Tierheim in meine Hand. Nach schweren Unfallverletzungen und Kropfentzündung, lebt der nach allen anderen Prognosen nun doch noch. Der Vogel konnte allein nicht fressen, liebt bis heute Kinder und besonders Katzen. Den Versuch ihn in eine
Voliere zu setzen musste wir, übrigens gemeinsam mit UJB, Falkner und Tierarzt abbrechen, um Verletzungen am Tier zu vermeiden. Sobald wir uns von der Volie entfernt haben, flog der ungebremst gegen das Gitter. Mein Terzel ist so extrem auf Menschen fixiert, dass er nicht allein bleiben kann. Der Herr fängt sich dann an zu verstümmeln. Ein Auge hat er genau dadurch schon verloren. Also bin ich im Interesse seiner körperlichen Unversehrtheit gezwungen ihn immer mitzunehmen. Diesen Fall habe ich durch tägliche Berichte peinlich genau dokumentiert.
Jetzt zu den eigentlich anzusprechenden Problemen. Mit Sicherheit ist der Terzel als "Babyersatz" durch unfachmänniche Hand aufgezogen worden. Selbst Fressen hat er nie gelernt, auch konnte er mit einer Maus nichts anfangen. Da er gut fliegt, braucht er ja auch Freiflug. Wie soll das ohne die Scheine gehen. Theoretisch geht das nicht. Praktisch kann man sich die Genehmigung vom Jagdpächter holen. Das allerdings mag bei einen Turmfalken, bedingt durch sein Beuteschema noch funktionieren. Wie aber soll das bei einen Pflegling funktionieren, der ein anderes Beuteschema hat; z.B. Habicht, Sperber, UHU, ich spinne mal weiter Seeadler. Wie will ich so einen Vogel, nach längerer Pflege, auswildern, ohne ihn einfliegen zu können?
Der Gesetzgeber verbietet mir, einen Vogel auszuwildern, der darauf nicht vorbereitet ist, d.h. nicht über die entsprechenden Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügt. Bedenken muss ich auch, dass vielleicht manch hoffnungsloser Pflegefall nach vielleicht 1 oder 2 Jahren sich so entwickelt hat, dass er auswilderungsfähig sein könnte. Ohne Scheine sind mir hier allzu deutliche Grenzen gesetzt. Gehe ich hier im Interesse des Tieres weiter, gerade ich mit dem Gesetz in Konflikt und niemand kann und wird mich mehr decken.
Bald ist Brutsaison. Kann ich ohne das entsprechende Wissen und die nötigen Fertigkeiten einen Jungvogel so ausbilden, dass nicht so ein "Schmusevogel" daraus wird, wie mein Terzel? Für die weitere Entwicklung gilt wieder das oben geschriebene. Müssen dann an der Stelle wirklich die Falkner jedesmal die eingebrockte Suppe auslöffeln oder kann man das nicht schon im Ansatz vermeiden? Ich kann bei diesem Thema auch immer wieder die Entrüstung von Balu und Regalis verstehen und teile diese aus eigener Erfahrung.
Irgendwie sollte auch sichergestellt werden, das man das Halten von Greifen als Statussymbol nicht zulässt bzw. unterbindet.
Mein Lösungsansatz wäre wirklich, Falknerschein inkl. Prüfung (
keine abgespeckte Sachkunde)
und ein 6-monatiges Praktikum mit Prüfung, zusätzlich Jagdschein.
Allerdings kostete das Geld, was ich z. Zt. auch nicht wirklich habe. Hier könnte vielleicht der Staat nach einer strengen Vorprüfung eingreifen. Es gibt für alles Fördermöglichkeiten, hier nicht, obwohl Falkner ein anerkannter Beruf ist. Ich rede hier noch nicht mal von praktizierten Naturschutz o.ä.