Kanarienvogel Veterinäramt

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Georg12

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Mein Vater wurde von einem Freund beim Veterinäramt angezeigt, weil die beiden gerade Streit haben, dabei haben sie meine Kanarienvögel gesehen, die in den Zuchtboxen sind, weil ich junge bekommen möchte
der typ meinte, die sind nicht Regelgerecht, weil die nicht in 150 x 100 x nochwas drinnen sind
ich habe ihm erklärt, dass ich beim DKB gelesen habe, dass während der Zucht die Tiere in Zuchtboxen drinnen sein dürfen, wenn die Maße mindestens 50x40x40 sind
er sagt aber nein
ich habe darauf hin die Vögel ins Ebay reingestellt und jetzt möchten sie von denen Typ der einen Vogel kauft die Adresse Namen und Telefon Nummer
wie sieht es aber mit dem Datenschutz aus, dürfen sie das oder kann ich mich dann dagegen wehren?
 
Ich bin auch der Meinung, so etwas ist gar nicht zulässig. Ob man überhaupt darauf reagieren soll?
 
Müßte hier doch im Forum verewigt sein, denn Mindestmaße sind doch schon oft abgefragt worden. Bei Kanarien sind es 80-100cm x50x 50? Daueraufenthalt.
Und das ich dem Amt mitteilen soll, an wenn ich meine Vögel veräußere ist ja wohl ein Witz, ausgenommen artengeschützte Arten, aber Kanarien gehören nicht dazu, wie auch der weit größere Teil der gehaltenen Stubenvögel.
Hier mal ein Link
Den sollte man mal anpinnen!?
 
Hallo Georg,

irgendwie verstehe ich deinen wilden Aktionismus nicht. Nur weil einer was sagt, behauptet sollen nun die Vögel per Ebay vermarktet werden.

Habt ihr irgendwas schriftliches vom Vet-Amt, mit begründeten Auflagen oder nur irgendwelche Aussagen, irgendeines Mitarbeiters? Ohne dem würde ich es so belassen wie es ist.
 
Wenn du bei Dehner einen Kanarienvogel kaufst, musst du deinen Personal Ausweis vorlegen, ich denke aber das ist wegen des Geburtsdatums, da Minderjährige keine Vögel erwerben dürfen. Sicher wird Dehner auch keine Hausbesuche machen. Die Käfig Grösse ist natürlich ein Thema welches nicht unter den Tisch gekehrt werden sollte.
Wieso das Veterinäramt auf den Plan gerufen wird kann ich nicht nachvollziehen.
 
Für einen Kanarienvogel musste ich noch nie eine Adresse angeben oder einen Personalausweis vorweisen. Bei Dehner nicht und auch bei dem örtlichen Zoohandel nicht.
 
Für einen Kanarienvogel musste ich noch nie eine Adresse angeben oder einen Personalausweis vorweisen. Bei Dehner nicht und auch bei dem örtlichen Zoohandel nicht.
Wurde mir von zuverlässigen Leuten jedoch erzählt. Dann bekamen sie ein Zertifikat, und bezahlten 60 €. Ich persönlich habe noch nie einen Vogel in einem Zoofachgeschäft gekauft, wüsste aber nicht warum diese Menschen unglaubwürdig sein sollten.
 
Vielleicht wird es unterschiedlich gehandhabt. Zertifikate gibt es auch nicht. Preis liegt bei 30-35€.
 
Ausweis wird beim Kauf nur verlangt,wenn der Käufer zu jung erscheint. Lebende Tiere gibt es erst ab 18ten Lebensjahr. Mit diversen Zertifikaten halten es die Läden unterschiedlich, da kann sich dann der Kaufpreis erhöhen,aber sonst nutzt das gar nix. Es werden auch keine Garantien vergeben,denn wenn das Tier den Laden verlässt, kann man nicht mehr nachvollziehen, wie es gehalten wird. Der Aufwand wäre auch zu groß. So ist das eben. Deshalb schaffen auch die meisten Baumärkte und Gartencenter lebende Tiere ab,weil der Ärger zu groß ist. Es gibt nicht nur schlaue Leute die sich Tiere kaufen,im Gegenteil....aber das ist ein anderes Thema. :D
 
Unser Dehner ist ja kein Baumarkt sondern ein reines Garten Center. Sie haben ja nicht nur vögeln sondern auch eine große Aquaristik und Terraristik Abteilung. Spielt vielleicht auch noch eine Rolle.
Eventuell spielt die Geschäftsführung eine wesentliche Rolle dabei. Man will vielleicht gut dastehen.
Die Preise sind gepfeffert.
 
Ich muss zugeben, ich werde aus dem Startpost nicht ganz schlau. Ich möchte daher niemandem etwas unterstellen, aber für mich klingt das nach einer etwas anderen Richtung. Es gab 2012 ein Urteil vom Verwaltungsgericht Minden, dass Veterinärämter ein Auskunftsrecht haben, wenn sie die Auflösung einer Tierhaltung anordnen um eben die Durchsetzung jener zu überprüfen. Dabei wurde ebenfalls Entschieden, dass die Ämter auch Zwangsgelder verhängen dürfen wenn die geforderten Auskünfte über den Verbleib der Tiere nicht gegeben werden. Das Urteil wurde von Rechtsanwalt Rössel in einer vivaristischen Zeitschrift aufgeführt.

Sollte es also in diese Richtung gehen, und es gute Gründe gegen ein Nennen der Käufer, oder Bedenken aufgrund des sich seit 2012 geänderten Datenschutzes geben, würde ich ernsthaft in Erwägung ziehen, mir einen Rechtsbeistand zu nehmen.

Als persönliche Anmerkung zum Schluss: ich hoffe sehr die Vögel waren nicht ernsthaft für längere Zeit auf 50cm x 40cm x 40cm untergebracht. In meinen Augen sind diese Maße zu Recht als Tierquälerei anzusehen und ich begrüße es sehr wenn das Veterinäramt in so einem Fall einschreitet.
 
Also da kommen immer wieder Fragen auf
mein Vater hat Tauben im Hof, die aber von der Anzahl im Stall kein Problem darstellen
er hat sich mit jemanden gestritten und der andere hat uns das Veterinäramt auf den Hals geschickt
dabei haben sie auch gesehen, dass ich kanarienvogel habe. Ich war nicht zuhause zu dem Zeitpunkt
als ich nachhause gekommen bin, gab mein Bruder mir einen Zettel vom Veterinäramt das von 2013 ist
da stand drinnen dass für 1-3 Paare ein Käfig oder Voliere von 150x100x nochwas sein müssen
ich habe sie zu dem Zeitpunkt in 50x50x50 gehabt, das hat ihn nicht gefallen
ich habe ihn daraufhin angerufen und er meinte, dass ich von jedem die daten weiter leiten muss, der einen vogel kauft, ich habe zu ihm gesagt, nein das werde ich nicht wegen dem Datenschutz und jetzt habe ich diesen trottel an der backe
ich reinige 1x die woche meine Käfige, er hatte zu bemängeln dass die Käfige dreckig sind und ich die jeden 2. tag putzen sollte, und da ich keine lust habe mich mit diesen Depp weiter rumzuschlagen, habe ich meine kanarien ins Ebay gesetzt zum verschenken
fast alle sind weg bis auf 3 Paare die ich in den 50er Boxen habe
ende des Monats wird er wieder kommen und dann sehen wir mal was passiert
 
Moin Moin,
das Problem ist, das du dich bereits auf den Typen vom Amt mit seinen windigen Begründungen eingelassen hast. Du musst deine Hausaufgaben machen und dann entsprechend gegensteuern.
1. Wo (in welchem Gesetz,mit Paragraphenquelle) steht das von ihm genannte Maß zur Unterkunft? Das muss er dir darlegen! Berufe dich auf das BMEL Gutachten. Das ist das einzige was zur Zeit Gültigkeit hat.
2. Wo (in welchem Gesetz,mit Paragraphenquelle) steht rechtsverbindlich der Reinigungsintervall deiner Zuchtboxen?
3. Muss er IMMER Verhältnismäßig Handeln und ggflls. Auflagen machen. Ein zweitätiger Reinigungsintervall ist unverhältnismäßig.
Der will sich mit Halbwissen wichtig machen. Kenne ich zur Genüge. Vor allem musst du all das schriftlich anfragen und eine Frist von z.B. 1 Woche zur Antwort setzen. Falls es bis dahin keine Antwort gibt gehst du direkt zum Amtsleiter!!! Und fragst auf welcher Rechtsgrundlage solche Forderungen gestellt werden.
4. Nicht abwimmeln und einlullen lassen!!!! Auf die Nennung des Paragraphen bestehen!!!!
Falls das nichts bringt. Zum Bürgermeister marschieren und auf Behörden Willkür hinweisen und z.B. sagen das man ans Landesverwaltungsgericht schreibt, alles mit bitte der Bestätigung des Eingangs und Fristsetzung zur Stellungnahme. Das wirkt i.d.R. Wunder.....

So bekommt man zumeist übereifrige Heißsporne wieder an die Kandarre gelegt. Fertig.
 
Ja. Leider. Deshalb schreitet das Veterinäramt auch nur noch ein , wenn die Tiere kurz vorm verhungern sind , oder vor lauter Kot nicht mehr wissen wohin. 50cm Länge finde ich persönlich viel zu klein. Auch wenn der Rest in Ordnung ist.
 
Ja. Leider. Deshalb schreitet das Veterinäramt auch nur noch ein , wenn die Tiere kurz vorm verhungern sind , oder vor lauter Kot nicht mehr wissen wohin. 50cm Länge finde ich persönlich viel zu klein. Auch wenn der Rest in Ordnung ist.

Sehe ich auch so.
Allerdings finde ich den Rest auch nicht in Ordnung.
Nur 50 cm und obendrein nur einmal die Woche reinigen, da sollte sich geschämt werden.
Auf so einer kleinen Fläche sammelt sich doch der Dreck.
Aber Datenschutz ist ja wichtiger. :roll:
 
Mangelnde Hygiene auf engem Raum sind meiner Meinung nach die Wurzeln allen Übels. Will sagen, viele Krankheiten würden vermieden wenn Käfige regelmäßig gereinigt würden.
Man muss nicht täglich Grundputz machen . Einmal wöchentlich sollte jedoch der Käfig gründlich gereinigt werden, wobei natürlich tägliche Kontrolle aus meiner Sicht unerlässlich ist.
In dem Post“ Haltung von kleinen Vögeln“ wird ja auf einiges aufmerksam gemacht und es werden Missstände aufgegriffen.
Eventuell sollte noch einmal dringlichsten geraten werden die Käfige, egal wie groß oder klein sie auch sind, regelmäßig sauber gehalten werden sollten.
Es geht nicht an, dass die Vögel wie in den berühmten eBay Kleinanzeigen, knietief in ihren Exkremente stehen müssen.
Ich sehe hier bei einigen eine gewisse Vernachlässigung und sehe darin auch den Grund weswegen erbetene Fotos nicht hochgeladen werden.
Mein Beitrag mag jetzt etwas O. T. erscheinen, jedoch passt es gerade so gut zum Thema.
 
Wenn man hier mitliest, stellt sich die Frage weshalb man hier doch in vielen Fällen immer wieder auf das Veterinäramt verweist um zu melden/anzuzeigen, wenn beispielsweise eine Haltung von Vögeln nicht so ist wie sie sein sollte…fängt bei Einzelhaltung an und geht weiter über Käfige, die in der Größe eher Hutschachteln ähneln, bis hin zu völlig verdreckten und damit unhygienischen Zuständen, in denen Vögel ihr Dasein fristen müssen.

Mal abgesehen von Streit... hat jemand (vielleicht) etwas gesehen, was seiner Meinung nach nicht in Ordnung ist und daraufhin getan, was er meinte tun zu müssen. Und man stelle sich vor…..die Trottel, Deppen und übereifrige Heißsporne erlauben sich daraufhin eine Kontrolle des Ganzen und mischen sich in „Dinge“ ein die sie doch gar nichts angehen, denn….es ist ja alles bestens bzw. ganz anders! (Reine Spekulation! Oder eventuell doch nicht?)

Hier wird nur aus einer Sichtweise berichtet…die andere, nämlich die des Amtes ist logischer weise nicht aufgeführt. Keiner hier hat direkt Vorort die Gegebenheiten bezüglich der Haltung dieser Kanarienvögel sehen können, man weiß also gar nichts und doch wird hier das Einschreiten und Handeln eines Amtes, welches für den Tierschutz zuständig ist, negativ beurteilt. Wenn es dem Wohl der Vögel dient und NUR derer, dann sollte es doch wünschenswert sein, wenn seitens eines Amtes so gehandelt wird, wie wir Halter uns das eigentlich immer wieder aufs Neue für die Tiere (für alle!) wünschen.


 
Zuletzt bearbeitet:
@Georg12
Hast Du Dir Amtsausweis des angeblichen Mitarbeiters zeigen lassen?
Es gibt falsche Polizisten, falsche Stadtwerkemitarbeiter

Eine gesetzliche Kontrollbefugnis gibt es für das Veterinäramt nur hinsichtlich Zuchtbetrieben, gewerblicher Tierhaltung, Tierkliniken usw., außerdem bei Pferdehaltung.
(§16 TierSchG )

Wenn ein Ausweis vorlag darf das VET-amt nur mit richterlichen Beschluss eine Privatwohnung betreten.

Ich hätte sofort einen Anwalt eingeschaltet, da der Mitarbeiter in höchsten Maße seine Kompetenzen überschreitet.
 
Thema: Kanarienvogel Veterinäramt

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