Verletzten Greif mitnehmen - Wilderei?

Diskutiere Verletzten Greif mitnehmen - Wilderei? im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo, in einem anderen Forum wurde dieser Bericht gepostet: Eulen unterliegen nicht dem Jagdrecht, wenn ich richtig informiert bin, also...
Zum eigentlichen Thema:
Ich meine, man sollte die Rechtslage kennen.
Danke, Pere, für deine klare Beantwortung, wenn ich auch im Stillen gehofft habe, es gäbe irgendeinen ähnlichen Paragraphen wie "unterlassene Hilfeleistung", der denjenigen, der sich eines in Not befindlichen Wildtiers annimmt, schützt.

Es ist halt so in Deutschland, dass praktisch alles durch irgendwelche Gesetze, Verordnungen, Normen, Vorschriften geregelt ist, sodass Eigeninitiative und verantwortungsvolles Handeln nicht selten erschwert werden.

Sinn und Unsinn dieser Gesetze zu diskutieren ist leider müssig. Und ja, es gibt tatsächlich Jagdpächter, die lieber den Vogel als Präperat an der Wand haben und immer noch behaupten, sie jagen Hasen , als zu helfen....und rechtlich haben sie auch noch recht. Blöd so was.
Aber die Jägerschaft ändert sich langsam aber stetig, das ist mir schon aufgefallen. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, daß es irgendwann möglich ist, ein Gesetz nicht nach den Buchstaben zu befolgen, sondern nach dem Sinn der dahinter steckt
 
Es ist halt so in Deutschland, dass praktisch alles durch irgendwelche Gesetze, Verordnungen, Normen, Vorschriften geregelt ist, sodass Eigeninitiative und verantwortungsvolles Handeln nicht selten erschwert werden.
Das war mal so. Vor viele Jahrhunderten. Aber manche Leute haben eben die ungeschriebenen Gesetze nicht beachtet bzw. haben Dinge getan, die man nach menschlichem Ermessen als "unzulässig" ansieht. Und um das klar zu Regeln, entstanden die ersten Gesetze. Diese gibt es nur deshalb bzw. wurden deshalb erst notwendig, weil die Leute unvernünftig gehandelt haben.

Erst war das Fehlverhalten da, dann das Gesetz. Nicht andersrum. :zwinker:

VG
Pere ;)
 
Turmfalke schrieb:
Wildtiere sind im Sinne des BGB eine herrenlose Sache und eine Aufnahme (zum Zweck der Pflege und Wiederauswilderung - ausschließlich dazu) begründet keinen Besitzanspruch des Finders, der kann gar nicht erworben werden. Sie bleiben in jedem Fall herrenlos. Ebenso ist hier die Rechtssprechung ganz eindeutig. Expliziet weise ich daraufhin, dass es sich um eine Rechtssprechung nach BGB und nicht nach dem Bundesjagdgesetz handelt.

Das Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten bleibt hier vollkommen unberührt, weil es ja keine Aneignung im Sinne eines Besitzes darstellt (gemeint: die Pflege zum Zweck der Wiederauswilderung). Dies hat das sächsische Oberlandesgericht eindeutig festgestellt und auch dargelegt, das der Gesetzgeber einen "nichtlösbaren Gesetzeskonflikt geschaffen hat". (Sorry, ich habe das Urteil zwar mal gelesen, aber finde es nicht mehr. Wenn´s jemand finden sollte, wäre ich dankbar.).
Die besagte Rechtssprechung würde mich interessieren!

Zunächst mal muß ganz klar der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum dargestellt werden. Besitz bedeutet, die „tatsächliche Gewalt“ über etwas ausüben. Eigentum bedeutet, das Ding gehört mir. Wenn mir jemand seinen Rasenmäher leiht, dann bin ich fortan der Besitzer, nicht jedoch der Eigentümer.

Sich etwas aneignen bedeutet, Eigentum daran erwerben. Hingegen lautet § 292 StGB (Jagdwilderei) auf „Zueignung“, also rechtswidrige Aneignung.
Wenn ich also ein Wildtier aufnehme, dann übe ich die tatsächliche Gewalt darüber aus und nehme es somit in Besitz. Damit ist es nicht mehr herrenlos, weil es dann einen Besitzer hat. Die Regelung im BGB ist hierfür somit irrelevant. Damit hat der Jagdausübungsberechtigte das alleinige Aneignungsrecht. Räume ich dieses Recht nicht ein, habe ich „fremdes Jagdausübungsrecht verletzt“ und mir das Tier somit zugeeignet.

Nun kann man sagen, man wolle sich das Tier ja gar nicht zueignen, weil keine Absicht des Behaltens besteht. Hier liegt es dann im Ermessen des Richters, das zu beurteilen … In diese Richtung dürfte auch die angeführte Entscheidung des OLG Sachsen gehen.

Wer die angeführte Entscheidung des OLG Sachsen findet, bitte anführen! :zwinker:

VG
Pere ;)
 
Durfte hier schon ein paar mal bei der Erstellung von gesetzlichen Verordnungen mitwirken.
Da gabs nicht zuerst ein Fehlverhalten.
Zuerst wurden Eventualitäten in den Raum gestellt, die man dann mühsam widerlegen musste. Zum Teil reine Fantasien mangels praktischen Wissens.

Oder lag bei euch z.B. ein Fehlverhalten vor, dass der Sperber zur Beizjagd nicht zugelassen ist? Reine Politik. Das Rechtwesen hat sich längst selbständig gemacht und basiert längst nicht mehr nur auf Notwendigkeiten und Fehlverhalten.

Es sind schon so viele Regelungen, dass sie sich ja zum Teil selbst widersprechen.
Aneignungsrecht eines Jagdausübungsberechtigten schön und gut. Da er aber keinerlei Haltebewilligung hat, darf er ihn doch aber trotzdem nicht (be-)halten.
Wenn er generell Eigner aller Greife die in seinem Revier aufgenommen werden ist, also Aneignen = zu Eigentum machen, kann ich ihm dann auch alle Tierarztrechnungen schicken?
Da ist doch ein Haken dabei. er darf ihn aneignen, also zu Eigentum machen, er gehört ihm aber doch nicht oder?
Sorry wenn ich da einiges nicht ganz kapiere.

Hier ist es meistenorts etwas einfacher. Nicht jagdbare Tiere sind herrenlos und gehören höchstens dem Staat ( also der Allgemeinheit). Dieser kann Fallweise mir so ein Tier überlassen.
 
Ich muss mich mal unbeliebt machen.

Ganz ehrlich ich kann dem Gesetz (bei uns ist es ja auch so ähnlich) was Positives abgewinnen.

Jedes Jahr wenn die Ästlinge unterwegs sind hagelt es nur so die Findlinge. Wir haben allein letztes Jahr 14 Anrufe wegen Turmfalken erhalten. Nur 2 davon waren wirklich hilfsbedürftig. Alle anderen waren Ästlinge bzw. gerade flügge gewordene Jungvögel, die sich beim Herumklettern/-flattern verstiegen haben und nun an ungewohnten Orten auf ihre Mama gewartet haben. Dort haben die Menschen sie eingesammtelt, weil armes Vogi braucht ja Hilfe.
Bei allen hat es gereicht den Kleinen an eine sichere Stelle am Fundort zu setzen und siehe da Mami kam und holte ihn ab.
Solange man mit den Leuten reden kann, ist es kein Problem. Aber es gibt doch tatsächlich so I... die meinen, das wäre ihre Chance mal einen privaten Kuschelfalken zu bekommen. Und da bin ich sehr froh, dass man argumentieren kann, dass es strafbar ist den Kleinen mitzunehmen/zu behalten! Da kriegen doch viele wieder kalte Füße. Damit kann man ihnen ein würdiges Leben in der Natur sichern.

Das ist für mich Grund genug das Gesetz als gut zu befinden und dafür im Falle des Falles halt mal ein wenig herumzutelefonieren (handhabe wie von buteo und anderen geschildert).
Besser ich hab einen Mehraufwand als etliche Greifer verkommen in irgendwelchen Wohnungen!
 
Machst dich doch überhaupt nicht unbeliebt. Es ginge alles nur viel einfacher.

Z.B. so:

- Keiner darf einen Greifvogel / Eule, sei es zur Pflege oder sonst halten, wenn er nicht im Besitze einer Haltebewilligung bzw Bewilligung für eine Pflegestation ist.

- Jedermann darf einen sichtlich verletzten oder pflegebdürftigen Greifvogel / Eule bergen, muss diese aber in einer Station oder bei einem Tierarzt abliefern.

mehr bräuchte es nicht und so wird es in der Schweiz auch gehandhabt.
Dies sind keine Gesetzestexte, aber die Ableitung davon.
 
- Keiner darf einen Greifvogel / Eule, sei es zur Pflege oder sonst halten, wenn er nicht im Besitze einer Haltebewilligung bzw Bewilligung für eine Pflegestation ist.

- Jedermann darf einen sichtlich verletzten oder pflegebdürftigen Greifvogel / Eule bergen, muss diese aber in einer Station oder bei einem Tierarzt abliefern.

:zustimm::zustimm::zustimm: Ist immer für die Vögel die beste Lösung. Da experimentiert kein Laie am Tier herum und Fehlprägungen bei Jungvögeln werden gleich im Ansatz vermieden.

Aber es gibt doch tatsächlich so I... die meinen, das wäre ihre Chance mal einen privaten Kuschelfalken zu bekommen. Und da bin ich sehr froh, dass man argumentieren kann, dass es strafbar ist den Kleinen mitzunehmen/zu behalten! Da kriegen doch viele wieder kalte Füße. Damit kann man ihnen ein würdiges Leben in der Natur sichern.

:zustimm::zustimm::zustimm: Genau das ist der Punkt. Nur leider sterben solche I.... zu langsam aus.
Da ich selbst so einen äußerst massiv fehlgeprägten Vogel habe, kann ich solche Spinner nur warnen, sich so etwas heranzuziehen. Natürlich bin ich auf meinen Terzel Stolz, nur halte ich nicht das Tier, er hält mich.... so bin seit fast 2,5 Jahren nur ein Sklave und er der Chef.
Nur die Personen, die meinen Terzel kennen und live erlebt haben, können nachvollziehen, welchen regelrechten Haß ich auf solche Kasperköpfe habe, die so etwas heranziehen und wie groß mein Horror davor ist, wieder ein solches Tier zur Pflege zu bekommen.
Wehret den Anfängen........
 
Erst war das Fehlverhalten da, dann das Gesetz. Nicht andersrum.
Natürlich müssen Gesetze sein. Wohin jedoch eine Überreglementierung führt, kann man doch tagtäglich sehen. Entweder heißt es, es steht nicht in den Vorschriften, also muss ich es nicht tun, obwohl es eigentlich angebracht und besser wäre; oder es heißt, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt; oder es wird nach Gesetzeslücken gesucht.

Z.B. so:

- Keiner darf einen Greifvogel / Eule, sei es zur Pflege oder sonst halten, wenn er nicht im Besitze einer Haltebewilligung bzw Bewilligung für eine Pflegestation ist.

- Jedermann darf einen sichtlich verletzten oder pflegebdürftigen Greifvogel / Eule bergen, muss diese aber in einer Station oder bei einem Tierarzt abliefern.

mehr bräuchte es nicht und so wird es in der Schweiz auch gehandhabt.
Dies sind keine Gesetzestexte, aber die Ableitung davon.
So einfach könnte es sein.
 
Aneignungsrecht eines Jagdausübungsberechtigten schön und gut. Da er aber keinerlei Haltebewilligung hat, darf er ihn doch aber trotzdem nicht (be-)halten.

Da ist doch ein Haken dabei. er darf ihn aneignen, also zu Eigentum machen, er gehört ihm aber doch nicht oder?
Zunächst mal macht das Aneignungsrecht keinen Unterschied zwischen lebenden und toten Tieren. Für lebende Tiere greifen aber zusätzlich diverse andere Vorschriften, welche wiederum die Haltung regeln. Grundsätzlich gehört dem JAB der lebende Bussard, doch darf er dieses Recht nicht derart ausüben, dass er den Vogel behält. Das mag zunächst verrückt klingen, wird vielleicht aber mit einem Beispiel deutlicher: Wer Grundstückseigentümer ist, ist Inhaber des Jagdrechts auf diesem Grundeigentum (weil das Jagdrecht an Grund und Boden geknüpft ist). Dieses Jagdrecht darf aber nur dann ausgeübt werden, wenn weitere Bestimmungen erfüllt sind (Mindestgröße des Grundeigentums, Besitz eines Jagdscheins etc.). So kann auch der lebende Bussard in das Eigentum des JAB übergehen und eine dauerhafte Haltung zulässig sein, wenn z.B. ein Falknerjagdschein vorliegt und die zuständige Behörde die Haltung genehmigt.

Wenn er generell Eigner aller Greife die in seinem Revier aufgenommen werden ist, also Aneignen = zu Eigentum machen, kann ich ihm dann auch alle Tierarztrechnungen schicken?
Aneignungsrecht ist nicht gleichzusetzen mit Aneignungspflicht! Der JAB ist nicht Eigner aller Greife und Falken in seinem Revier. Verzichtet er auf Anfrage auf sein Aneignungsrecht, so ist die jagrechtliche Komponente des § 43 Abs. 6 BNatSchG ausgeschaltet. Insofern kannst Du ihm zwar die Tierarztrechnungen schicken, aber begleichen muß er sie nicht.

VG
Pere ;)
 
Beim Lesen dieses überaus interessanten Themas stellt sich mir folgende Frage:

Wie verhält es sich denn dann rein rechtlich, wenn mir ein Turmfalke gegen die Scheibe klatscht (mir ja passiert vorletztes Jahr) und mit einer Gehirnerschütterung auf dem Balkon liegt?

Da wir uns in einer Wohngegend ja zum Glück nicht in einem Jagdrevier befinden ;) ist somit kein Pächter zu verständigen. Meinen Grundstücksvermieter interessiert das auch herzlich wenig ;)

Wem also "gehört" dieses Tier?

Ich habe ihn in die Transportbox gesetzt und zunächst die Polizei angerufen (war Samstag, klar), in der Hoffnung, sie können mir in meiner Nähe einen Falkner nennen, wo ich ihn hinbringen kann. War nicht. Nach langem, sehr langem Suchen fanden sie eine Wildvogelauffangstation, 50 km von mir entfernt und völlig andere Richtung, als da, wo ich dringend hin musste, im Grunde hatte der Falke Glück, dass wir überhaupt noch daheim waren.

Dann habe ich einen mir bekannten Falkner angerufen, der mir sagte, was ich tun soll, hab Futter für später für das Tier organisiert und vereinbart, wenn es ihm am nächsten Tag nicht besser geht, bring ich ihn (da auch einige KM in total anderer Richtung).

Am Abend war der Bursche topfit, hatte sich komplett regeneriert und wurde am nächsten Morgen in die Freiheit entlassen. Manchmal fliegt er hier noch vorbei ;)

Das letzte, was ich jedenfalls tun würde, wenn ich ein verletztes Tier finde, wäre, mich um die entsprechenden Gesetze zu kümmern. ZUERST wird dem Tier geholfen, alles andere kann warten und dann veranlasst werden, nachdem man in diesem unseren Lande weiß, wer wofür zuständig ist.
 
gesetzeskonform oder vernunftbegabt handeln?

Die ganze Diskussion zeigt doch mal wieder nur, dass es zwei Handlungswege gibt - gesetzeskonform oder vernunftbegabt.

Handle ich gesetzeskonform, dann brauche ich selbst nicht zu denken, ich muss nur alle Gesetze, Verordnungen und Gesetzesauslegungen/kommentare kennen, dann liege ich richtig.
Zu Zeiten der 10 Gebote war das einfach und weiter kein Problem. Heutzutage reicht es nicht mal aus, Jura studiert zu haben, man muss auch noch auf dem jeweiligen Fachgebiet Spezialist sein. Es ist vielleicht möglich, sich einige Gesetze zu merken, der Aufwand ist hoch, und wie man sieht gibt es immer noch Hintertürchen, Haken und Sonderfälle, die man mit allgemeinem Wissen nicht erschlagen kann.

Der andere Weg wäre, nach der eigenen Vernunft zu handeln. Auch dazu gehört Lernaufwand, denn man muss Grundlagen und Zusammenhänge möglichst gut kennen, wenn man eine Entscheidung treffen will.

Im vorliegenden Fall (nehme ich einen Vogel mit oder nicht) muss ich also entweder BGB, Tierschutzgesetz, Bundesjagdgesetz, Bundeswildschutzverordnung, Bundesartenschutzverordnung und was weiss ich noch alles im Wortlaut beherrschen, oder ich kenne mich bei der Biologie und den Bedürfnissen der Vögel aus.

Klar gibt es Zeitgenossen, deren Horizont nicht über Sportschau oder Friseurbesuch hinausgeht, von denen rede ich hier nicht. Aber wenn mir meine Umwelt nicht egal ist und ich neugierig und lernfähig bin, dann ist für mich ganz klar, welches Wissensgebiet das lohnendere ist, in das ich meine Zeit investieren werde.

Und mit dem nötigen Basiswissen über das Tier fällt mir auch die Entscheidung leicht, wenn ich einen hilfebedürftigen Vogel finde. Dann ist es mein primäres Ziel, dem Tier zu helfen (falls nötig) und bestenfalls sekundär, welche Gesetze ich dabei zu beachten habe. Es ist geradezu nur so möglich - wenn ich mich zuerst über alle rechtlichen Implikationen informiere, dann hat sich die Hilfe für ein in Not geratenes Tier meist eh erledigt (mit dessen Ableben nämlich).
Peregrinus wird mich hassen, ich nenne so eine Handlungsweise einfach menschlich, mitfühlend und verantwortungsvoll.

Viele Leute haben es aufgegeben, nach ihrem Menschenverstand zu handeln, weil es ja Gesetze und Regeln gibt, die sagen, was man zu tun hat. Und weil immer weniger nach Menschenverstand gehandelt wird, ist es nötig, immer kompliziertere Gesetze und Regeln aufzustellen - ein Teufelskreis.

Beste Grüsse,
toxamus
 
Da wir uns in einer Wohngegend ja zum Glück nicht in einem Jagdrevier befinden ;) ist somit kein Pächter zu verständigen. Meinen Grundstücksvermieter interessiert das auch herzlich wenig ;)

Wem also "gehört" dieses Tier?
Dem Jagdausübungsberechtigten! :zwinker:

Du wohnst nämlich mitten in einem Jagdrevier, auch wenn Dir das nicht bewußt sein mag. Ja, auch für Deinen Hausgarten, Dein Schlafzimmer und Deinen Balkon gibt es einen Jagdausübungsberechtigten. :~

Die ganze Diskussion zeigt doch mal wieder nur, dass es zwei Handlungswege gibt - gesetzeskonform oder vernunftbegabt.
Ersetze das "oder" durch ein "und", dann sind wir uns einig! :bier:

Vogel aufnehmen, erstversorgen, umgehend Jagdausübungsberechtigten informieren. Wo ist das Problem? :idee:

Klar, zwischen Aufnahme und Verständigung ist man insofern im Graubereich, als man in flagranti erwischt und der Jagdwilderei bezichtigt werden könnte. Dieses Risiko kann man jedoch vertreten, wenn man anschließend umgehend seiner Meldepflicht nachkommt und den Vogel im Zweifelsfalle auf Verlangen herausgibt.

Peregrinus wird mich hassen, ich nenne so eine Handlungsweise einfach menschlich, mitfühlend und verantwortungsvoll.
Sollte ich :idee:? Ich bin nicht das Gesetz, ich bin nicht die Legislative und auch nicht Judikative oder Exekutive. Genausowenig bin ich der Hüter der Gesetze. Ich möchte lediglich verhindern, dass falsche Empfehlungen gegeben werden oder dass Hinz und Kunz alles einsammelt, was durch die Gegend flattert.

Und weil immer weniger nach Menschenverstand gehandelt wird, ist es nötig, immer kompliziertere Gesetze und Regeln aufzustellen - ein Teufelskreis.
Genau! Halten wir uns also so weit wie möglich an die geltenden Gesetze, um diesen Teufelskreis nicht noch weiter anzufachen.

VG
Pere ;)
 
Da wir uns in einer Wohngegend ja zum Glück nicht in einem Jagdrevier befinden ist somit kein Pächter zu verständigen. Meinen Grundstücksvermieter interessiert das auch herzlich wenig

Wem also "gehört" dieses Tier?

Dem Jagdausübungsberechtigten! :zwinker:

Nun ist das Tier zufällig kein Habicht, sondern ein Uhu, und schon stimmt es nicht mehr :-(
Für den "Laien" nicht nachvollziehbar.

Beste Grüsse,
toxamus
 
Dem Jagdausübungsberechtigten! :zwinker:

Du wohnst nämlich mitten in einem Jagdrevier, auch wenn Dir das nicht bewußt sein mag. Ja, auch für Deinen Hausgarten, Dein Schlafzimmer und Deinen Balkon gibt es einen Jagdausübungsberechtigten. :~

8o 8o 8o
Ist der dann statt ausübungsberechtigt auch ausübungsverpflichtet? Dann könnte der ja auch Mäuse jagen... :D

'tschuldigung :D

Wer sagt einem denn dann, wer für mein Schlafzimmer jagdausübungsberechtigt ist? *schmeißweg*
 
(für) Dein Schlafzimmer .... gibt es einen Jagdausübungsberechtigten.
Hehe, wer da jagt, bestimme ich :D

Ist der dann statt ausübungsberechtigt auch ausübungsverpflichtet? Dann könnte der ja auch Mäuse jagen...
Ne, die unterliegen ja nicht dem Jagdrecht. ;)

Nun ist das Tier zufällig kein Habicht, sondern ein Uhu, und schon stimmt es nicht mehr :-(
Für den "Laien" nicht nachvollziehbar.
Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Nachvollziehbar finde ich es auch nicht, dass Greife dem Jagdrecht unterliegen, Eulen aber nicht. Gibt es dafür eigentlich eine plausible Erklärung?
 
Nachvollziehbar finde ich es auch nicht, dass Greife dem Jagdrecht unterliegen, Eulen aber nicht. Gibt es dafür eigentlich eine plausible Erklärung?
Ich nehme an, daß das mit der Beizjagd zusammen hängt. Zu keiner Zeit wurde mit Eulen gebeizt, wohl aber mit Greifvögeln und Falken. Deshalb wurden sie als wertvoller eingestuft. Um ihnen den Schutz durch das Jagdrecht (Schutz vor Abschuß, unbefugter Aushorstung und Wilderei) angedeihen zu lassen, wurden sie vermutlich ins Jagdrecht aufgenommen. Diesen Schutz benötigten die Eulen nicht.

Ja, wer dem Jagdrecht unterlag, war ehemals ungleich besser dran als die übrigen Viecher. Diese durften ja nach Lust und Laune verfolgt werden ...

Erst später kam man dann auf die Idee, daß Habicht & Co. auch mal ein Rebhühnchen futtern. Und dann drehte man den Spieß um und verpaßte ihnen eine Jagdzeit - mit genau gegenteiligem Effekt. :~

VG
Pere ;)
 
Wer sagt einem denn dann, wer für mein Schlafzimmer jagdausübungsberechtigt ist? *schmeißweg*
Klingt luschtig, gell? :D

Ist aber so: Alle Grundstücksflächen gehören zu einem Jagdbezirk. Grundstücke in Städten sind dabei nicht ausgenommen. Nur ganz wenige Flächen wurden explizit herausgenommen, z. B. die Autobahnen.

VG
Pere ;)
 
Also erstmal vielen Dank an Pere, der immer so geduldig versucht uns das Rechtswesen näher zu bringen, auch wenn wir nicht immer alles nachvollziehen können.
 
Finde ich auch gut! Ich bin die Grauzone...immer mit einem Bein im Knast.
 
genau das ist mir am woende passiert, mitten auf der gegenfahrbahn habe ich einen verletzten bussard gefunden. ich bin soffort zum tierarzt gefahren, der nahm die erstbehandlung vor und hat mir dann medizin und einkäfig fürs woende in die hand gedrückt..... ich hab mich dann noch mit der auffangstation für wildtiere in verbindung gesetzt und die haben mioch an einen falkner verwiesen. der hat mir dann übers telefon erst mal gesagt was ich wirklich machen kann um den bussard zu retten (der tierazt lag komplett falsch) ... und heute habe ich ihn dann erholt und putzmunter fliegen lassen. niemand hat irgendetwas von verboten ... erwähnt alle waren froh das ich das übernommen habe.
 
Thema: Verletzten Greif mitnehmen - Wilderei?

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