Raven
De omnibus dubitandum
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Hallo,
in einem anderen Forum wurde dieser Bericht gepostet:
Eulen unterliegen nicht dem Jagdrecht, wenn ich richtig informiert bin, also kann der Tatbestand der Wilderei für sie gar nicht zutreffen. Eine verletzt oder geschwächt aufgefundene Eule kann man demzufolge mitnehmen, um sie gesund zu pflegen, bzw. um sie einer geeigneten Pflegestelle zuzuführen, genau wie einen Singvogel, richtig?
Wie sieht es aber mit Falken und Greifen aus, die dem Jagdrecht unterliegen?
Hier im Forum war ja gerade das Thema "Halbtoter Bussard gefunden" und so etwas passiert im Winter wohl nicht selten.
Normalerweise darf man sich ja keine Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen, aneignen, sondern muss den zuständigen Jagdpächter, bzw. die Polizei benachrichtigen. Macht sich der Tierfreund, der einen geschwächten Bussard mitnimmt, nun strafbar oder nicht?
in einem anderen Forum wurde dieser Bericht gepostet:
Vor einem Jahr hatten Leute hier um die Ecke eine Eule aus einem Wassergraben gerettet und zum Tierschutz gebracht. Kurz darauf hat sich der Forstschutz bei ihnen gemeldet und eine Standpauke gehalten, dass dies verboten sei - sie hätten das Tier verenden lassen sollen, da dies "natürliche Auswahl" bedeutet - die Mitnahme des verletzten Tieres fiele sogar unter "Wilderrei" *?*
WER könnte denn schon zu sehen, wie ein Tier ertrinkt, erfriert oder sich sonstwie zu Tote quält... und ruhigen Gewissens sagen: "Das ist halt Natur"
Eulen unterliegen nicht dem Jagdrecht, wenn ich richtig informiert bin, also kann der Tatbestand der Wilderei für sie gar nicht zutreffen. Eine verletzt oder geschwächt aufgefundene Eule kann man demzufolge mitnehmen, um sie gesund zu pflegen, bzw. um sie einer geeigneten Pflegestelle zuzuführen, genau wie einen Singvogel, richtig?
Wie sieht es aber mit Falken und Greifen aus, die dem Jagdrecht unterliegen?
Hier im Forum war ja gerade das Thema "Halbtoter Bussard gefunden" und so etwas passiert im Winter wohl nicht selten.
Normalerweise darf man sich ja keine Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen, aneignen, sondern muss den zuständigen Jagdpächter, bzw. die Polizei benachrichtigen. Macht sich der Tierfreund, der einen geschwächten Bussard mitnimmt, nun strafbar oder nicht?