Außenvoliere im Wohngebiet (Baden-Württemberg)

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Guest
Hi,
ich habe momentan folgendes Problem:
Ich wollte eine neue Voliere für meine Finken bauen und habe deshalb die an dieser Stelle angrenzenden Nachbarn um eine Genehmigung gebeten. Eine Nachbarin hat zugestimmt. Doch da die andere Nachbarin sehr alt ist, muss ihr Sohn zustimmen. Dieser meinte, dass er im Grunde nichts dagegen hätte, dass ich Vögel halte, doch dass er es vermieten will wenn seine Mutter nicht mehr lebt und dass sich die Mieter am "Vogellärm" stören könnten. Deshalb will er es mir nicht genehmigen.
Ich habe dann im Internet fleißig danach geforscht, ob ich überhaupt seine Genehmigung bräuchte. Aber überall steht was anderes und selbst hier im Forum wurde Unterschiedliches geschrieben.

Ich würde gerne wissen, ob ich eine Voliere bauen darf, wenn der überdachte Teil 3 Meter von der Grenze wegbleibt und der Gitterteil 1 Meter. Die Höhe wäre 2,5 Meter.


Ich freue mich schon auf eure Antworten,
Gruß Robin
 
Hallo Robin,

eine wirklich fundierte und baurechtliche Antwort wirst Du hier wohl nicht erhalten können. Ich schlage Dir vor, setz Dich doch ganz einfach mal mit der für Deinen Wohnort zuständigen Baubehörde zusammen und erkundige Dich dort wegen Deinem Vorhaben. Eventuell stellt sich dabei heraus, das die Voliere gar nicht genehmigungspflichtig ist. Das ist in vielen Fällen z. B. auch von der Größe abhängig. So war es zumindest bei mir. In diesem Fall hätte der Nachbar keinerlei Einspruchsmöglichkeiten.

Zum Thema "Vogellärm" kann ich Dir folgendes Argument liefern: Entscheidend ist der Besatz. Hältst Du z. B. einheimische Singvögel (Finken?) fällt der "Lärm" überhaupt nicht ins Gewicht. Er wird auch von Nachbarn nicht als solcher wahrgenommen. Denn ob die, z. B., Stieglitze in der Voliere oder im Baum nebenan singen kann kein Mensch unterscheiden. Anders sieht's da schon bei "fremdländischen" Tieren, insbesondere bei Sittichen, aus. Deren Laute können sehr schnell als Lärm bewertet werden. In dem Fall ist dann der Ärger auch vorprogrammiert.

Interessant ist das Thema allemal - also schreib bitte wie die Sache sich weiter entwickelt.
 
Hallo Gerhard,
ich halte Stieglitze, Erlenzeisige, Girlitze, Birkenzeisige und Gimpel.

Ich habe heute morgen mit dem zuständigen Bauamt meiner Gemeinde telefoniert, und diese Frau meinte, dass über Volierenregelungen nichts zu finden sei und ich deshalb vermutlich keine Genehmigung bräuchte. Ich soll allerdings gegen Mittag noch mit ihrem Chef telefonieren, da er mehr wissen könnte.

Ich schreib euch dann was dabei herauskam.

Gruß Robin
 
Moin robin, wir wohnen auch in einem Wohngebiet und haben unsere Av mit etwas lauteren Geiern besetzt.... ( papageien und sittiche) ich denke mal das du ebenso wie andere auch den Grenzabstand ( 3 meter) einhalten mußt. Wie schaut das aus mit einer genehmigung für die AV bzw. das Gehege ? Sind deine Stieglitze etc. Meldepflichtig, da eigentlich Wildvögel? Falls ja, müßtest du dich mal wegen einer Gehegeaugenehmigung schlau machen.

meld dich mal was dein bauamt gesagt hat.

lg rett
 
Hallo,
ich habe mit dem Mann vom der Gemeinde geredet, der könnte mir aber auch nicht weiterhelfen.
Dann habe ich beim Landratsamt nachgefragt. Die waren wenigstens freundlich, haben mich zwar 6-mal weiterverbunden, doch letzten Endes bin ich bei einem Mann gelandet, der mir weiterhelfen wird. Er meinte ich solle ich einen Plan des Grundstückes, eine Zeichnung der geplanten Voliere und einen Bericht, indem geschildert wird was hinen kommt und wie dies aussehen soll, steht schicken. Nun bin ich also dabei alles zu kopieren, zu zeichnen und zuverfassen.
Ich schreibe euch dann wie es mit der Bürogratie und dem Beamtendeutsch weitergeht ...

Und was die europäischen Finken angeht: Ich muss nur jedes halbe Jahr bei der Naturschutzbehörde bescheid sagen ob ich mehr, weniger oder noch immer gleich viele habe.

Danke für die Hilfe,
Gruß Robin
 
Ich habe jetzt folgende Antwort erhalten:
"Sehr geehrter Herr .....,
durch Urlaub und Urlaubsvertretung komme ich leider erst heute dazu, Ihre Mail zu beantworten.
Hier meine rechtliche Beurteilung:
Das Vorhaben ist aufgrund seiner Größe verfahrensfrei (kein Bauantrag erforderlich), es widerspricht jedoch den Festsetzungen des Bebauunsplanes "....., 3. Planänderung".
Nach Ziff. 9.1 der Bebauungsvorschriften des Bebauunsplanes "....., 3. Planänderung" sind Nebenanlagen auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen nur zwischen den vorderen und hinteren Baugrenzen im seitlichen Grenzabstand zulässig.
Somit können Sie den Bau der Vogelvoliere am geplanten Standort leider nicht verwirklichen.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine günstigere Auskunft erteilen kann.
Freundliche Grüße
.....
"

Ich verstehe es so, dass die Maße stimmen und nur an dieser Stelle die Voliere nicht gehen soll.
Doch dann habe ich daran gedacht, dass man auch eine Befreiung erwirken kann. So wie auch bei der Garage.
Ich habe dann dort angerufen und es geht, wenn die Gemeinde zustimmt.

Ich schreib euch dann wie es weiter geht, :+klugsche

Gruß Robin
 
Thema: Außenvoliere im Wohngebiet (Baden-Württemberg)
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