Bitte um Hilfe

Diskutiere Bitte um Hilfe im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo. Mich hat heute ein Freund angerufen . Er hat sich einen Mohren aus schlechter Haltung zugelegt. Der Preis war nur etwas Benzingeld...
Manfred Debus

Manfred Debus

Foren-Guru
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2.535
Hallo.
Mich hat heute ein Freund angerufen .
Er hat sich einen Mohren aus schlechter Haltung zugelegt.
Der Preis war nur etwas Benzingeld.
Jetzt kommt es:
Er wurde angeschrieben vom Regierungsp. er müsse den Vogel anmelden.
Ist ja auch ok und bekannt.
Doch leider hat er und die Vorbesitzerin keine Papiere.
Nach langem hin und her wollten sie den Vogel beschlagnahmen.
Das wurde dann erst einmal eingestellt.
Nun kommt es:
Am Donnerstag stand der Amts TA mit der Polizei vor der Tür.
Sie haben sich die Haltung angesehen. Bemängelt wurde das keine UV Lampe zur Verfügung steht, die Voliere die 2x2x1 Meter ist, was längst dem Mindestmaß entspricht keine Trennvorrichtung hat und das in einem anderem Zimmer zwei Agas gehalten werden. Sie wollen wenn das nicht geändert wird den Mohren dem es nun wirklich sehr gut geht , der gebissen hat wie ein Kleiner Hund und nun mit einer Mohren Dame Glücklich ist und richtig zahm geworden ist den Vogel beschlagnahmen. Kann und darf so etwas sein? Dürfen diese ich schreibe extra Typen so etwas? Bitte um schnelle Antwort von euch. Danke und Frohe Ostern euch allen.

LG.
Manni!
 
Hallo Manni,

ich zitiere Dich mal um auf einzelne Dinge einzugehen.

Er hat sich einen Mohren aus schlechter Haltung zugelegt.
Der Preis war nur etwas Benzingeld.

Hat dein Bekannter einen Vertrag gemacht, also entweder einen Schenkungsvertrag oder einen normalen Vertrag?

Er wurde angeschrieben vom Regierungsp. er müsse den Vogel anmelden.
Ist ja auch ok und bekannt.

Also wenn das RP ihn mal anschreibt, dann hat er vermutlich viel zu lange mit der Anmeldung gewartet.
Oder gar nicht angemeldet.
Da muß dann der Vorbesitzer den Vogel abgemeldet haben, mit Angabe an wen.
Denn sonst wüßten die ja gar nicht dass er den Mohrenkopf hat ( oder es hat ihn einer angezeigt ).

Doch leider hat er und die Vorbesitzerin keine Papiere.

Dann hätte er versuchen müssen den Züchter ausfindig zu machen, das kann man normal anhand der Ringnummer heraus finden.

Nach langem hin und her wollten sie den Vogel beschlagnahmen.
Das wurde dann erst einmal eingestellt.

Spätestens da muß man aber dann doch reagieren und Papiere besorgen oder versuchen mit dem RP zu reden.
Ist der Vogel denn geschlossen oder offen beringt?

Am Donnerstag stand der Amts TA mit der Polizei vor der Tür.

Das ist natürlich heftig.

Sie haben sich die Haltung angesehen. Bemängelt wurde das keine UV Lampe zur Verfügung steht, die Voliere die 2x2x1 Meter ist, was längst dem Mindestmaß entspricht keine Trennvorrichtung hat und das in einem anderem Zimmer zwei Agas gehalten werden. Sie wollen wenn das nicht geändert wird den Mohren dem es nun wirklich sehr gut geht , der gebissen hat wie ein Kleiner Hund und nun mit einer Mohren Dame Glücklich ist und richtig zahm geworden ist den Vogel beschlagnahmen. Kann und darf so etwas sein? Dürfen diese ich schreibe extra Typen so etwas? Bitte um schnelle Antwort von euch.

Manni, wenn sie was bemängeln, dann geben sie einem in der Regel Zeit ( legen einen Zeitraum fest ) die Mängel zu beheben.
Ich finde es auch etwas seltsam, dass bei solch einer Käfiggröße was bemängelt wird.
Und warum muß eine Trennvorrichtung da sein, verstehen sich die Mohren noch nicht?
UV Lampe sollte ja wirklich kein Problem sein, und die Agas im anderen Zimmer.
Steht der Käfig ungünstig ( dunkel ) für die Vögel, ist es nicht sauber usw. dann kann das auch ein Grund sein die Vögel zu beschlagnahmen.
Aber so etwas dauert in der Regel.
Ich weiß von einem Fall da hat es über ein Jahr gedauert bis die Vögel beschlagnamt wurden.
Dein Freund kann versuchen mit dem RP nochmal zu reden und vor allem zu kooperieren.
Wenn es dafür schon zu spät ist, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
 
Man muss hier wohl 2 Fälle unterscheiden: Beschlagnahme nach dem Artenschutzrecht durch den RP und Beschlagnahme durch den Amts-TA aus Tierschutzgründen. Wobei ich denke, dass die Forderungen durch den Amts-TA schnell erfüllt werden können.

Zum Artenschutzrecht:
Beschlagnahme heisst noch nicht, dass der Vogel weg genommen wird. Man darf in der Zeit der Beschlagnahme den Vogel nicht weg geben und hat dann in der Regel 4 Wochen Zeit den rechtmässigen Besitz an dem Vogel nachzuweisen. Reicht die Zeit nicht aus, kann man Verlägerung der Frist beantragen. Dann gilt es, die legale Herkunft des Vogels zu klären und nachweisen.

Dazu sollte man erst mal über den Vorbesitzer gehen. Der sollte ein Schriftstück aufsetzen, von wem er den Vogel hat und an wen er ihn abgegeben hat. Dann den Vorbesitzer kontaktieren, bis man den Weg bis zum Züchter zurück nachweisen kann.

Wenn ein Ring vorhanden ist, kann man versuchen den Züchter über die Ringstelle heraus zu kriegen. Sollte die Ringstelle diese Auskunft nicht geben, könnte man die Behörde bitten dies zu tun. Behörden bekommen die Auskunft über die Ringstelle immer.

Bei Vögel aus dem EU-Ausland kann man die Ringstelle des Herkunftslands befragen. Kommt er nicht aus dem EU-Ausland müsste es eine Einfuhrgenehmigung geben. Das kann man über das Bundesamt für Naturschutz erfragen.

Sollte der Vogel unberingt oder seine Herkunft nicht mehr nachweisbar sein, würde ich versuchen mit dem RP zu reden. Der Vogel wird formell eingezogen werden müssen. D.h. das Eigentum geht an den RP über. Vielleicht kann man aber einen Pflegevertrag bekommen und den Vogel trotzdem behalten.
 
Meine Meinung dazu: Wenn der ATA glech mit Polizei vor der Tür stand fehlt die halbe Geschichte. Das ist absolut unüblich.
 
Ich weis es nur vom Telefon her.
Wie er nun gehalten wird kann ich leider nicht sagen.
Denn ich habe es nicht gesehen.
Hinzu kommt jetzt noch das der Vogel keinen Ring trägt.
Wie es dazu kam das die Behörden vor der Tür standen entzieht leider auch meiner Kenntnis.
Wenn ich mehr weis, werde ich hier weiterhin berichten.
Danke schon mal für eure Antworten.

LG.
Manni!
 
Am Donnerstag stand der Amts TA mit der Polizei vor der Tür.

kann ich mir kaum verkneifen:D...so viel vergeudung eures geldes...der polizist bekommt bestimmt einen sehr guten stundenlohn und der amts ta idem...wieviel? 100 euro/ stunde? :+shocked:
ta verdienen wahrscheinlich leicht 100 000 pro jahr?

und dann wo kommt der vogel hin? gibt es sooo viele gute platze bei euch das man beschlagnahmte papas fur 20 jahre unterbringen kann? oder zahlt der staat etwas noch eine pension fur den beschlagnahmten vogel wenn er ihn in ein einem auffangspark unterbringen muss...??

denke auch das ist alles etwas komisch...so dumm konnte doch der ta nicht sein aber wer weiss??? wenn personliche gefuhle mitspielen wird der klugste mensch ein idiot.

Manni, kannst du dich nicht fur einen kafee dort einladen lassen?:D
 
Ihr habt schon recht.
Nur ich weis ja auch nur das was mir am Telefon gesagt wurde.
Ich werde morgen bei ihm anrufen.
Heute ist er leider nicht mehr erreichbar.
Kommt mir jetzt wo ihr geschrieben habt auch alles etwas komisch vor.
Mal schauen .
Was ich jetzt noch raus bekommen habe: Die Behörden können nicht vorschreiben eine UV Lampe anzubringen. Sie können es empfehlen aber nicht vorschreiben.
Und Danke noch mal für eure Antworten.

LG.
Manni!
 
Man muss hier wohl 2 Fälle unterscheiden: Beschlagnahme nach dem Artenschutzrecht durch den RP und Beschlagnahme durch den Amts-TA aus Tierschutzgründen. Wobei ich denke, dass die Forderungen durch den Amts-TA schnell erfüllt werden können.

Zum Artenschutzrecht:
Beschlagnahme heisst noch nicht, dass der Vogel weg genommen wird. Man darf in der Zeit der Beschlagnahme den Vogel nicht weg geben und hat dann in der Regel 4 Wochen Zeit den rechtmässigen Besitz an dem Vogel nachzuweisen. Reicht die Zeit nicht aus, kann man Verlägerung der Frist beantragen. Dann gilt es, die legale Herkunft des Vogels zu klären und nachweisen.

Dazu sollte man erst mal über den Vorbesitzer gehen. Der sollte ein Schriftstück aufsetzen, von wem er den Vogel hat und an wen er ihn abgegeben hat. Dann den Vorbesitzer kontaktieren, bis man den Weg bis zum Züchter zurück nachweisen kann.

Wenn ein Ring vorhanden ist, kann man versuchen den Züchter über die Ringstelle heraus zu kriegen. Sollte die Ringstelle diese Auskunft nicht geben, könnte man die Behörde bitten dies zu tun. Behörden bekommen die Auskunft über die Ringstelle immer.

Bei Vögel aus dem EU-Ausland kann man die Ringstelle des Herkunftslands befragen. Kommt er nicht aus dem EU-Ausland müsste es eine Einfuhrgenehmigung geben. Das kann man über das Bundesamt für Naturschutz erfragen.

Sollte der Vogel unberingt oder seine Herkunft nicht mehr nachweisbar sein, würde ich versuchen mit dem RP zu reden. Der Vogel wird formell eingezogen werden müssen. D.h. das Eigentum geht an den RP über. Vielleicht kann man aber einen Pflegevertrag bekommen und den Vogel trotzdem behalten.

Wie schon SusiV schrieb, normal unterscheidet man ob der Vogel nach Artenschutzrecht oder Tierschutzrecht eingezogen wird.
Da hier aber beide wohl aktiv sind, muß hier schon etwas gravierendes vorliegen denke ich.
Wenn jemand einen Mohrenkopfpapagei der mit einem Artenschutzring beringt sein muß, aufnimmt ohne Ring und ohne Papiere,
der geht nun mal so ein Risiko ein.
Warum nun auch noch der Amtstierarzt gleich mit Polizei kam, kann ich auch nicht beurteilen.
Aber ich denke mir, dass er sich absichert wenn er in die Wohnung möchte.
Der Amtstierarzt kann ihm schon eine Auflage machen, was er zu verändern hat.
Da kann auch eine UV Lampe dabei sein.
Ich hatte mal den Fall, wo jemand keine Bademöglichkeit im Käfig hatte.
Er bekam die Auflage wie groß der Käfig sein muß und dass auch eine Badeschale zur Verfügung sein muß.
Dafür bekam er einen gewissen Zeitraum und danach kam der AT wieder zur Kontrolle.
 
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