C
corvusmonedula
Guest
So jetzt habe ich also beim örtlichen Ressort für Umweltschutz angerufen um eine Genehmigung zur Haltung von Wildvögeln zu bekommen.
Die haben mir erstmal die einzigen Ausnahmen mitgeteilt die eine Haltung erlauben.
Diese Ausnahmen lauten: Zu Lernzwecken und zur Forschung.
Meine Haltung gelte aber als Haltung zum Vergnügen (ich streite nicht ab dass das auch so zutrifft).
Tja, und dann meinte sie es könnte sein das eine Ausnahme gemacht würde. Ansonsten wird mir das Tier abgenommen ( der gekaufte Buchfink Hahn kann aber bleiben, dämlich) und ausgewildert.
Ich hab dann gefragt on die Sache letztendlich vom gutdünken einer Person abhängen könnte. Die Antwort lautete: Ja.
Einen Antrag soll ich dennoch einreichen.
Was würdet ihr denn machen?
Das Tier ist jetzt schon 4,5 Jahre alt und handzahm. Ich muss nicht erwähnen dass ich es liebe.
MfG, corvusmonedula
Die haben mir erstmal die einzigen Ausnahmen mitgeteilt die eine Haltung erlauben.
Diese Ausnahmen lauten: Zu Lernzwecken und zur Forschung.
Meine Haltung gelte aber als Haltung zum Vergnügen (ich streite nicht ab dass das auch so zutrifft).
Tja, und dann meinte sie es könnte sein das eine Ausnahme gemacht würde. Ansonsten wird mir das Tier abgenommen ( der gekaufte Buchfink Hahn kann aber bleiben, dämlich) und ausgewildert.
Ich hab dann gefragt on die Sache letztendlich vom gutdünken einer Person abhängen könnte. Die Antwort lautete: Ja.
Einen Antrag soll ich dennoch einreichen.
Was würdet ihr denn machen?
Das Tier ist jetzt schon 4,5 Jahre alt und handzahm. Ich muss nicht erwähnen dass ich es liebe.
MfG, corvusmonedula