Nur keine Aufregung. Laß uns die Sache en detail betrachten:
Besitzt jemand einen Kondor, gehören ihm auch die Federn. Klar. Schenkt der Federnbesitzer jemand anderem eine Feder, hat er dann gehandelt?
Die „neuen“ Bescheinigungen heißen nicht mehr CITES, aber es sind de facto natürlich „CITES-Bescheinigungen“, da sie aufgrund der Verordnung (EG) 338/97 erstellt werden. Diese Verordnung wiederum ist die Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (=Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, kurz CITES) in Europarecht.
Übersetzt: Übereinkommen über den Internationalen Handel … Schaut man rein, wird man feststellen, daß es darin um den Handel mit bestimmten Arten geht, und zwar zum einen zwischen EU und nicht EU, zum anderen zwischen den EU-Staaten.
Nicht ein einziges Wort wird darüber verloren, daß es ein Besitzdokument ist, welches innerhalb eines EU-Staates als allein besitznachweisend gilt. Nein, es ist ein Handelsdokument. Dieses Dokument gehört zur „Sache“, nicht zum Eigentümer. Anders gesagt: Der Name des Eigentümers muß sich nicht auf der Bescheinigung wiederfinden (anders als zum Beispiel beim Fahrzeugbrief).
Es steht also nicht drauf, wem das Ding gehört (das würde ich von einem Besitzdokument eigentlich erwarten), aber es steht drauf, ob damit gehandelt werden darf.
Wohl muß ich gemäß BNAtScH den rechtmäßigen Besitz nachweisen können. Oder kann mir irgendjemand sagen, wo es steht, daß ich eine Bescheinigung für den reinen Besitz innerhalb Deutschlands benötige? Gibt es Gerichtsurteile, in welchen jemand verurteilt wurde, der den rechtmäßigen Besitz nachweisen konnte, jedoch keine Bescheinigung hatte?
VG
Pere