R
Radulfa
Guest
Hallöle zusammen,
Habe eben grade endlich eine Nachricht von der Unteren Naturschutzbehörde Aichach-Friedberg bekommen.
Ich habe dort vor ein paar Wochen angefragt ob sie mir eine Genehmigung zur Haltung von lebenslänglich behinderten Rabenvögeln ausstellen könnten. Nach einigem Hin- und Her brach der Kontakt völlig ab und ich dachte schon er würde sich nie mehr melden. Scheinbar hat er sich aber nur informiert und nach zwei Wochen Wartezeit kam nun endlich die eindeutige Antwort:
diese Rabenvögel müssen natürlich tierschutzgerecht gehalten werden. Eine
Haltungsgenehmigung nach dem Tierschutzgesetz ist für eine "Privathaltung"
im Gegensatz zu einer Auffangstation oder Tierpension nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Bruckmeir
Juhuu! Das hätte ich nach allem wirklich nicht gedacht! Freue mich aber sehr!
Habe eben grade endlich eine Nachricht von der Unteren Naturschutzbehörde Aichach-Friedberg bekommen.
Ich habe dort vor ein paar Wochen angefragt ob sie mir eine Genehmigung zur Haltung von lebenslänglich behinderten Rabenvögeln ausstellen könnten. Nach einigem Hin- und Her brach der Kontakt völlig ab und ich dachte schon er würde sich nie mehr melden. Scheinbar hat er sich aber nur informiert und nach zwei Wochen Wartezeit kam nun endlich die eindeutige Antwort:
diese Rabenvögel müssen natürlich tierschutzgerecht gehalten werden. Eine
Haltungsgenehmigung nach dem Tierschutzgesetz ist für eine "Privathaltung"
im Gegensatz zu einer Auffangstation oder Tierpension nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Bruckmeir
Juhuu! Das hätte ich nach allem wirklich nicht gedacht! Freue mich aber sehr!