Hallo Waldvogel
Denn ohne die Tiergehegegenehmigung darf ich im Außenbereich keine Waldvögel halten. Somit setzt es für mich auch einer Haltegenehmigung gleich.
Diese Tiergehegegenehmigung benötigt man aber nicht nur für Waldvögel, sondern auch für alle anderen Tiere, sonst freilebender Arten. Außerdem ist eine Tiergehegegenehmigung nicht in allen Bundesländern erforderlich.
In einigen Ländern gibt es diese gar nicht, in Bayern sind wie bereits gesagt Tiergehege mittlerweile nur noch anzeigepflichtig.
Bei Tieren für die man eine Haltegenehmigung benötigt, ist diese nicht nur bei Aussenvolieren erforderlich, sondern auch innerhalb von Gebäuden (im Unterschied zur Tiergehegegenehmigung). Deshalb würde dies einen Riesenunterschied für die machen, die ihre Waldvögel in Innenräumen halten.
Für mich kommt es bei unserer Bürokratie in Deutschland nicht so sehr auf den genauen Wortlaut darauf an.Sorry, wenn ich damit Verwirrung gestiftet habe, aber bei uns hier spricht man im "Züchterslogan" von Haltegenehmigung. Denn ohne den behördlichen Genehmigungen die bei uns in Niedersachsen hier über mehrere Instanzen (Untere Naturschutzbehörde, Bauamt, Veterinäramt) laufen, geht gar nichts.
Leider kommt es gerade deshalb auf den genauen Wortlaut an.
Wenn du deine
Voliere für Cardueliden genehmigt hast, kannst du darin an Cardueliden halten "was du willst".
Bei uns ist es dann nicht vorgeschrieben ob ich Wacholderkernbeisser, oder Europäische Kernbeisser halte.
Bei einer Haltegenehmigung wird dir die Tierart vorgeschrieben die du halten darfst. Du benötigst eine eigene Genehmigung für z. B. Haselhühner oder für Schneehühner.
Hier musste ich per Antrag die erforderlichen Dinge wie Maßstabsgetreue Zeichnung von der
Volierenanlage, genau die Vogelarten die ich halten möchte und eine detaillierte Beschreibung der Vogelanlage und deren Betreuung angeben. Zudem kam der Veterinär mit einem Beamten von der Unteren Naturschutzbehörde zur Ansicht der
Volieren vorbei. Diesen ganzen Ablauf müsste man hier bei uns durchlaufen, auch wenn man nur ein Paar Erlenzeisige im Außenbereich halten und züchten möchte.
Das war bei uns auch so, als ich meine
Volieren genehmigen lies. Einheimische Kernbeisser halte ich erst seit letztem Jahr (ohne weitere Genehmigung). Es gibt Bundesländer in denen je nach Größe, sogar Bauplan und Statik erforderlich sind.
Das wollte ich nur noch mal verdeutlichen, aber man moniert sich an dieser Stelle lieber über eine falsche Namensgebung (Haltegenehmigung/Tiergehegegenehmigung) anstatt wie nur wenige hier weiterhelfen zu können.
Das kommt daher weil leider sehr häufig die Begriffe durcheinander "geschmissen" werden und dann Auskünfte gegeben werden, die leider so nicht richtig sind. Und weil immer wieder gesagt wird, dass man eine "Haltegenehmigung im eigentlichen Sinn" benötigen würde. Dieses Gerücht ist leider nicht auszurotten, vielleicht auch durch den von dir genannten "Züchterslogan".
Viele Grüße