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norita
Neuling
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Hallo liebes Forum!
Vor kurzem hat eine Freundin von mir eine Sammlung an präparierten Vogelflügeln sowie einzelnen Federn von einem verstorbenen Verwandten geerbt. Da sie damit nichts anfangen kann und weiß, dass ich mich für Vögel interessiere, hat sie gefragt, ob ich die haben möchte.
Die Präparate hat er selbst hergestellt, einen Herkunftsnachweis oder so gibt es also nicht. Die wenigen, die datiert sind, sind zwischen 40 und 70 Jahren alt. Es handelt sich um verschiedenste heimische Singvögel, von Wintergoldhähnchen und Rotkehlchen über Häher und Ente bis hin zu Rabenkrähe und Brachvogel. Außerdem ist der Flügel eines Turmfalken dabei. Der verstorbene Verwandte war Lehrer, es kann sein, das er auch eine Genehmigung zum sammeln zu Lehrzwecken hatte, sicher bin ich mir da allerdings nicht.
Wie sieht denn das rechtlich aus? Einfach fleißig Flügel sammeln und präparieren darf man ja nicht, steht es anders, wenn sie aus einem Nachlass stammen?
ich würde die Flügel nicht verkaufen wollen oder so, fände es aber toll sie aufbewahren bzw. aufhängen zu können. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, der da mehr Ahnung hat als ich, ich würde mich freuen
Liebe Grüße
Norita
Vor kurzem hat eine Freundin von mir eine Sammlung an präparierten Vogelflügeln sowie einzelnen Federn von einem verstorbenen Verwandten geerbt. Da sie damit nichts anfangen kann und weiß, dass ich mich für Vögel interessiere, hat sie gefragt, ob ich die haben möchte.
Die Präparate hat er selbst hergestellt, einen Herkunftsnachweis oder so gibt es also nicht. Die wenigen, die datiert sind, sind zwischen 40 und 70 Jahren alt. Es handelt sich um verschiedenste heimische Singvögel, von Wintergoldhähnchen und Rotkehlchen über Häher und Ente bis hin zu Rabenkrähe und Brachvogel. Außerdem ist der Flügel eines Turmfalken dabei. Der verstorbene Verwandte war Lehrer, es kann sein, das er auch eine Genehmigung zum sammeln zu Lehrzwecken hatte, sicher bin ich mir da allerdings nicht.
Wie sieht denn das rechtlich aus? Einfach fleißig Flügel sammeln und präparieren darf man ja nicht, steht es anders, wenn sie aus einem Nachlass stammen?
ich würde die Flügel nicht verkaufen wollen oder so, fände es aber toll sie aufbewahren bzw. aufhängen zu können. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, der da mehr Ahnung hat als ich, ich würde mich freuen
Liebe Grüße
Norita