P
Peavey
Guest
Guten Tag!
vor einer längeren Zeit schon entdeckte ich bei Ebay einen Verkäufer, der einen Transportkäfig veräußerte, in welchem sich zuvor kranke Tiere aufgehalten hatten. Diese waren an einer meldepflichtigen Tierseuche erkrankt (ich kann mich leider nicht mehr entsinnen, um welche es sich dabei handelte). Die entsprechende Auktion konnte ich jetzt auch nicht mehr auffinden, denke dass sie auch nicht mehr im System vorhanden sein wird.
Interessehalber stellt sich mir dabei nur die Frage, ob man Derartiges überhaupt darf. Oder ob im Fall der Erkrankung der Vögel des Käufers Schadensersatzansprüche resultieren? Dass es nicht zu empfehlen ist, dürfte ja jedem klar sein.
Zur Vollständigkeit: Dass es sich um einen 'infizierten Käfig' gehandelt hatte, wurde entsprechend herausgehoben, d.h. es handelte sich hierbei nicht um einen versteckten Mangel. Der Verkäufer - so meine ich - bot diesen Käfig auch explizit nur für solch entsprechend erkrankten Vögel an und riet von anderweitigem Erwerb ab.
Ich habe mich bereits umgehört und auch Google abgegrast, bin aber leider nicht fündig geworden. Der Amtstierarzt, den ich deswegen auch angerufen hatte, teilte mir mit, dass es nicht empfohlen werde (nachvollziehbar), aber vermutlich wg. der Annahme ich wolle selbst einen versuchten Käfig verkaufen, drückte sich der Herr etwas um eine Antwort, ob es denn rein gesetzlich betrachtet wirklich verboten ist.
Evtl. hat der ein oder andere hier ja eine Erfahrung gemacht, die in diesem Zusammenhang nicht uninteressant wäre.
Viele Grüße
vor einer längeren Zeit schon entdeckte ich bei Ebay einen Verkäufer, der einen Transportkäfig veräußerte, in welchem sich zuvor kranke Tiere aufgehalten hatten. Diese waren an einer meldepflichtigen Tierseuche erkrankt (ich kann mich leider nicht mehr entsinnen, um welche es sich dabei handelte). Die entsprechende Auktion konnte ich jetzt auch nicht mehr auffinden, denke dass sie auch nicht mehr im System vorhanden sein wird.
Interessehalber stellt sich mir dabei nur die Frage, ob man Derartiges überhaupt darf. Oder ob im Fall der Erkrankung der Vögel des Käufers Schadensersatzansprüche resultieren? Dass es nicht zu empfehlen ist, dürfte ja jedem klar sein.
Zur Vollständigkeit: Dass es sich um einen 'infizierten Käfig' gehandelt hatte, wurde entsprechend herausgehoben, d.h. es handelte sich hierbei nicht um einen versteckten Mangel. Der Verkäufer - so meine ich - bot diesen Käfig auch explizit nur für solch entsprechend erkrankten Vögel an und riet von anderweitigem Erwerb ab.
Ich habe mich bereits umgehört und auch Google abgegrast, bin aber leider nicht fündig geworden. Der Amtstierarzt, den ich deswegen auch angerufen hatte, teilte mir mit, dass es nicht empfohlen werde (nachvollziehbar), aber vermutlich wg. der Annahme ich wolle selbst einen versuchten Käfig verkaufen, drückte sich der Herr etwas um eine Antwort, ob es denn rein gesetzlich betrachtet wirklich verboten ist.
Evtl. hat der ein oder andere hier ja eine Erfahrung gemacht, die in diesem Zusammenhang nicht uninteressant wäre.
Viele Grüße