Vorab: auf dieser Seite könnt Ihr Euch sowohl die Tierseuchenschutzverordnung Geflügelpest als auch das Amtsblatt der EU runterladen. Wobei generell die TsSchV 1. Gültigkeit hat - und enger gefasst ist, als die Empfehlungen der EU.
Wenn Bestandstötung droht - Erste Hilfe für Singvögel
Nimmt man die TsSchV. wörtlich, so sind Ziergeflügel, die keine Hausgeflügel im Sinne der Definition der TsSCHV sind, nicht betroffen. Allerdings gilt das nur für die allgemeine Verordnung. Zusätzlich zur Bundesverordnung hat jedes Bundesland und dazu zusätzlich noch so manches Kreisveterinäramt zusätzliche Auflagen verordnet, die über die Verordnung deutlich hinaus gehen. Es kann also ein Kreisvet. zusätzlich verordnet haben, es dürfen auch keine Papageien oder rote Spatzen oder blaue Kanarien verbracht werden - oder eben nichts was Federn hat.
Das liegt alles im individuellen Ermessen des jeweiligen Kreises und letztendlich ist das bindend.
Wenn Ihr es genau wissen wollt, schaut auf die offizielle Homepage Eures Landkreises und dort unter Bekanntmachnungen. Dort ist die Aufstallverordnung mit allem, was zusätzlich verordnet wurde von Eurem Amtsvet aufgeführt.
Dann hängt alles weitere davon ab, wie Euer Amtsvet drauf ist - also, ob er das Geflügel eher als Produktionseiheit sieht, als Wirtschaftsfaktor oder ob er in jedem Federtier ein Lebewesen sieht, dass es auch zu schützen gilt. Entsprechend hart oder nachsichtig wird im Rahmen des Gesetzes umgesprungen.
Im Zweifelsfall ruft bei Eurem TA an und fragt, wie es bei Euch praktisch aussieht - Eure TA s werden die Veterinärämter kennen.
Mein ganz persönlicher Rat: wenn Ihr eine Verletzung oder so habt, kein Problem. Wenn Euer Vogel irgendeine Infektionserkrankung zu haben scheint, würde ich zur Zeit nur zu einem Tierarzt gehen, den ich gut genug kenne, um zu wissen, dass er die Sache nicht beprobt, sondern aufgrund seiner Erfahrung therapiert.
Bei einer Beprobung ist er gezwungen (und das untersuchende Labor ebenso) beim Fund eines AI Virus (und das muss nicht das hochpathogene H5N8 sein, das kann auch ein niedrigpathogenes sein,was in fast jedem Vogel vorkommt), das zu melden. Das Vet Amt widerrum ist per Bundesgesetz verpflichtet, jeden Befund mit H5 oder H7 egal ob HPAI oder LPAI vorbeugend zu töten - und den gesamten Bestand aus dem das Tier kommt entweder unter Quarantäne zu stellen und mehrfach zu beproben (auf Kosten des Besitzers) - ist z.B. in den betroffenen Zoos so gelaufen, oder gleich den ganzen Bestand ungeprobt zu keulen. Wofür er sich entscheidet, liegt im Ermessen des Amtsvets.
LG
Sowi