P
pico
Guest
Hallo,
wie den meisten wohl bekannt, hat die AZ es persönlich in Hand genommen, die Produktion der Ringe zu übernehmen.
In der Februar-Ausgabe ist im Vorwort des Hern Pagel aufgeführt, das es immer noch technische? Schwierigkeiten bei der Produktion der Ringe gibt und es deshalb nicht möglich ist Ringe für das laufende Zuchtjahr zu liefern.
Man solle den Jungvögeln Ringe vom Vorjahr aufziehen!!! und das wäre legetim.
Ich frage mich ernsthaft was daran legetim ist, das eine Artenschutz-Vereinigung vorschlägt sich im Grunde illegal zu verhalten und Züchter noch dazu auffordert Ringe vom Vorjahr zu benutzen.
Mit anderen Worten eine Vielzahl von nachgezüchtenden Vögeln trägt zukünftig das falsche Geburts- bzw. Beringungsjahr!!
Als Beispiel: Ich kaufe dieses einen beringten Vogel mit dem Beringungsjahr 01, der dieses Jahr aber geboren ist. Das ist doch glatter Hohn.
Woher weiß ich, ob es sich wirklich um einen Vogel aus diesem Jahr handelt, sofern keine handfesten Zeichen mehr darauf hindeuten?
Und was noch viel schlimmer ist, was machen jene, die das erstemal Nachzuchten haben und überhaupt keine Ringe aus dem Vorjahr besitzen??
Entweder bleiben diese Vögel unberingt, was verboten ist oder den Vögeln muß ein Chip eingesetzt werden, was auch nicht im Sinne des Erfinders ist, da auf dem ersten Blick nachzuvollziehen sein muß woher dieser Vogel stammt.
Außerdem ist nicht jeder Tierarzt/ Amts-TA mit einem Lesegerät ausgestattet.
Also frage ich Euch. Mit welchem Recht ist es einer Artenschutz-Vereinigung gestattet sich unrechtmäßig zu verhalten und jeder Otto-Normalverbraucher bekommt ein Bußgeld auferlegt oder sogar die Zuchtgenehmigung entzogen, wenn er sich nicht an die Vorschriften hält?
wie den meisten wohl bekannt, hat die AZ es persönlich in Hand genommen, die Produktion der Ringe zu übernehmen.
In der Februar-Ausgabe ist im Vorwort des Hern Pagel aufgeführt, das es immer noch technische? Schwierigkeiten bei der Produktion der Ringe gibt und es deshalb nicht möglich ist Ringe für das laufende Zuchtjahr zu liefern.
Man solle den Jungvögeln Ringe vom Vorjahr aufziehen!!! und das wäre legetim.
Ich frage mich ernsthaft was daran legetim ist, das eine Artenschutz-Vereinigung vorschlägt sich im Grunde illegal zu verhalten und Züchter noch dazu auffordert Ringe vom Vorjahr zu benutzen.
Mit anderen Worten eine Vielzahl von nachgezüchtenden Vögeln trägt zukünftig das falsche Geburts- bzw. Beringungsjahr!!
Als Beispiel: Ich kaufe dieses einen beringten Vogel mit dem Beringungsjahr 01, der dieses Jahr aber geboren ist. Das ist doch glatter Hohn.
Woher weiß ich, ob es sich wirklich um einen Vogel aus diesem Jahr handelt, sofern keine handfesten Zeichen mehr darauf hindeuten?
Und was noch viel schlimmer ist, was machen jene, die das erstemal Nachzuchten haben und überhaupt keine Ringe aus dem Vorjahr besitzen??
Entweder bleiben diese Vögel unberingt, was verboten ist oder den Vögeln muß ein Chip eingesetzt werden, was auch nicht im Sinne des Erfinders ist, da auf dem ersten Blick nachzuvollziehen sein muß woher dieser Vogel stammt.
Außerdem ist nicht jeder Tierarzt/ Amts-TA mit einem Lesegerät ausgestattet.
Also frage ich Euch. Mit welchem Recht ist es einer Artenschutz-Vereinigung gestattet sich unrechtmäßig zu verhalten und jeder Otto-Normalverbraucher bekommt ein Bußgeld auferlegt oder sogar die Zuchtgenehmigung entzogen, wenn er sich nicht an die Vorschriften hält?