Kormoran Massaker

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http://www.nabu.de/m05/m05_03/03936.html


"NABU protestiert gegen Kormoran-Massaker
Umweltministerium in Mecklenburg-Vorpommern genehmigt den Abschuss von 6.000 Kormoranen - Schicken auch Sie eine Protest-Mail

1. Juli 2005: Bis vor wenigen Tagen galt das Naturschutzgebiet Anklamer Stadtbruch als Geheimtipp unter Ornithologen. Denn die Artenliste des rund 1.400 Hektar großen, östlich von Anklam gelegenen Areals liest sich wie ein „Who is who“ der gefährdeten Vogelarten Deutschlands. Rote-Liste-Arten wie Schwarzhalstaucher, Fluss- und Trauerseeschwalben, Seeadler oder Kranich brüten hier. Nicht umsonst wurde das Gebiet von der EU als „Special Protected Area“ deklariert und vom Bundesamt für Naturschutz in das besonders geförderte Großprojekt „Peenetal-Landschaft“ integriert. Mitte Juni zerplatzte jedoch diese einmalige Idylle: Denn mit Erlaubnis des Landesumweltamtes Mecklenburg-Vorpommern haben Jäger in dem Naturschutzgebiet mehrere tausend Kormorane erschossen.

Das Vogelmassaker geht auf das Betreiben von Fischern zurück. Sie behaupten, dass die Kormorane ihnen die Fische wegfressen. Nach mündlichen Bestätigungen des Umweltministeriums wurden etwa 6.000 der durch die EG-Vogelschutzrichtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Vögel erlegt. „Dieser Fall ist wahrscheinlich der krasseste, den wir bisher hatten, aber es ist nicht der erste“, beklagt die Geschäftsführerin des NABU-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Rica Münchberger. Bislang konnte der von Fischern behauptete angeblich erhebliche Schaden an Nutzfischen durch Kormorane nicht nachgewiesen werden. Tatsache ist nur, dass die Fischbestände in Mecklenburg-Vorpommern zurückgehen. „Die Massentötungen von Kormoranen beruhen lediglich auf nicht gesicherten Behauptungen“, so Münchberger.

Das Umweltministerium beruft sich auf die geltenden Ausnahmegenehmigungen für besonders geschützte Arten in EU-Vogelschutzgebieten und Naturschutzgebieten und sieht sein Handeln durch EU-, Bundes- und Landesrecht gedeckt. „Der Abschuss der Kormorane wurde behördlich nicht kontrolliert“, kritisiert Münchberger. Nach Ansicht des NABU haben die Jäger nicht nur gegen Naturschutzrecht, sondern auch gegen das Jagd- und das Tierschutzgesetz sowie gegen behördliche Auflagen verstoßen. Denn zum einen wurden die Tiere nicht gezielt getötet, sondern nur angeschossen, zum anderen wurden auch Altvögel getötet so dass deren Junge unversorgt zurückblieben. Alle Vögel verendeten schließlich qualvoll.

„Dieses Gemetzel ist durch die EG-Vogelschutzrichtlinie eindeutig nicht abgedeckt“, so Claus Mayr, Europaexperte des NABU. Der Fall werde daher umgehend der EU-Kommission in Brüssel gemeldet, der bereits seit dem letzten Jahr eine Beschwerde des NABU, des Deutschen Rates für Vogelschutz (DRV) und des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern (LBV) gegen die Kormoran-Tötungen in etlichen Bundesländern vorliege.

Der NABU fordert alle Naturfreunde an den Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern, Prof. Dr. Wolfgang Methling, eine Protest-Mail zu schreiben und ihn aufzufordern zukünftig alle Vergrämungsmaßnahmen in Naturschutzgebieten und EU-Vogelschutzgebieten zu unterlassen."
 
Posting "VolkerM" (APN):

"Konkret hat sich dies abgespielt:

Naturschutz auf Vorpommernart
Autor: Beatrice von der Pahlen
Ort des Grauens oder Naturschutz in Vorpommern.

Bei einem Urlaubstrip in Richtung Rügen stoppte ich in Bugewitz, schnappte
mein Minifahrrad und wollte mir mal das NSG „Anklamer Stadtbruch“ anschauen. Das Wetter war nicht schlecht.
Auf einem alten Bahndamm fuhr ich in Richtung Kamp und sah auch bald eine
Kormoran-Kolonie. Ich wunderte mich etwas über den bestialischen Kadavergeruch und die vielen fast leeren Nistbäume gegenüber dem Bahndamm. Dahinterliegende Bäume waren vollbesetzt.

Auf dem Stichkanal näherte sich ein Kanu mit einem Einheimischen, der sich
nach meinem Zuruf näherte. Auf meine Frage nach dem Zustand der Kolonie
berichtete er von einer kürzlich statt-gefundenen Bestandsregulierung. Das
machte mich stutzig! Schießerei im Naturschutzgebiet?

Ich hatte vorher in der Nähe einen Seeadlerhorst mit Jungen gesehen! Das
wollte ich nun genauer wissen. Der junge Mann setzte mich über und ich konnte in dem schlammigen Gelände unter größten Schwierigkeiten einige Aufnahmen machen. Überall lagen tote Junge herum und zwischen den Bülten hüpften angeschossene Kormorane herum. Ein Bild des Grauens!!!!

Ab und zu fielen junge Kormorane von den Bäumen, die vor Hunger auf den
glatten Ästen der Eichen den Erwachsenen entgegenkrabbelten. Graureiher stürzten sich auf die hilflosen Jungen und zerfetzten sie dann. Ich konnte das gar nicht mehr weiter mit ansehen. Es reichte mir in jeder Hinsicht. Total schlammverschmiert kam ich mit Mühe ins Kanu zurück.

Der junge Mann nahm mich freundlicherweise zur Totalreinigung ins Dorf mit. Er zeigte mir in der Heimatzeitung Artikel über diese mörderischen Verstösse gegen geltendes EU-Recht. Angeblich wurde dieser Abschuss von einem Herrn Wölfel vom Landesnaturschutzamt in Güstrow genehmigt.

Diese „Waidmänner“, die in erster Linie an ihre eigenen finanziellen
Interessen als Fischer denken, haben nach eigenen Angaben 2856 junge
Kormorane geschossen!!!!!! Das wären ca. 3-5 Tonnen Fleisch das nun
verludert, denn diese „Heger und Pfleger“ der heimischen Natur haben ja
kaum was abtransportiert. Wenn doch, wo ist es verblieben?

In der Zeitung präsentierten sie sich in Siegerpose auf dem Schlachtfeld
trotz ihrer massiven Verstöße gegen das jagdliche Brauchtum, sowas tut man als Jäger einfach nicht. Es bleiben noch viele Fragen. U.a. Wie kann im Horstbereich eines Seeadlers geschossen werden? Wenn schon Kormorane dezimiert werden, muss es doch nicht bei der Jungenaufzucht sein!

Ein Jäger ist nur mutig mit der Waffe in der Hand, nicht aber beim
Klettern auf den Baum. Widersprüche in der Gemeinde gabs wohl nur wegen Formalitäten, man hat offenbar noch nicht begriffen, das die einzige Entwicklingschance dieser strukturschwachen Region im Tourismus liegt. Um diese Schlachterei am 18.06. fortzusetzen, wurden kurzerhand gleich per Zeitung weitere „Waidmänner“ zu diesem unwürdigen Gemetzel eingeladen. Wahrlich ein würdiges Zeugnis von Heimatliebe und Naturverbundenheit. Protestmails an den Landkreis Ostvorpommern als Untere Naturschutzbehörde sollten den Abscheu der Naturfreunde zum Ausdruck bringen."
 
Posting "VolkerM" (APN):

"Pressemitteilung d.Min. für Umwelt:

Umweltminister Methling stoppt Kormoranabschuss

07.07.05
Schwerin

Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Prof. Dr. Wolfgang Methling hat den Abschuss von Kormoranen gestoppt. „Im Auftrag des Umweltministeriums hat das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) den zuständigen Landkreis Ostvorpommern gebeten, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen die in der Genehmigung erteilten Auflagen einzuleiten. Sollten sich bei den Ermittlungen Anhaltspunkte für strafrechtliches Verhalten ergeben, wird diesen selbstverständlich nachgegangen und wenn nötig, die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Gleichzeitig wird die Praxis zur Regulierung des Kormoranbestandes überprüft“, teilte Minister Methling heute in Schwerin mit. Er bedauere die Vorfälle im Anklamer Stadtbruch. Auch habe er Verständnis für die Proteste von Naturschutz- und Umweltverbänden sowie von Privatpersonen aus dem In- und Ausland. „Wogegen ich mich jedoch verwahre ist die Unterstellung, im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern finden wilde Vogelmassaker statt. Mecklenburg-Vorpommern ist kein Land des Vogelmordes, sondern bleibt ein Land des Vogelschutzes. Das gilt auch für Brut- und Rastvogelarten, deren Populationszunahmen uns zum Teil Sorgen bereiten, wie Gänse, Schwäne, Kraniche und einige Rabenvögel.“

Zum Hintergrund des Abschusses von mehr als 6.000 Kormoranen im Anklamer Stadtbruch:

1. Die Kormoranbestände in Mecklenburg-Vorpommern haben in den letzten 15 Jahren immer weiter zugenommen. Gab es 1989 lediglich 4.000 Brutpaare, waren es 1992 über 6.000 Brutpaare, Ende der 90-iger Jahre bereits über 9.000 Brutpaare und heute sind es mehr als 12.000 Brutpaare. Kormorane haben eine hohe Reproduktionsrate und bis auf einige Greifvögel keine natürlichen Feinde.

2. Kormorane sind Fischfresser. In welchem Umfang durch Kormorane Schäden am Fischbestand hervorgerufen werden, ist in der Fachwelt umstritten. Unbestritten ist jedoch, dass jeder ausgewachsene Kormoran ca. 400 Gramm Fisch pro Tag verzehrt.

3. Die Landesregierung M-V hat sich in der Koalitionsvereinbarung deshalb verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Schäden in der Fischereiwirtschaft durch Kormorane „deutlich minimiert werden. Dazu ist es erforderlich, die diesbezüglichen naturschutz- und jagdrechtlichen Regelungen zu erneuern und aufeinander abzustimmen“. Auf dieser Grundlage wurde die Kormoranverordnung vom 15. August 2003 erlassen und eine Arbeitsgruppe Kormoran (AG Kormoran) gebildet. In ihr sind neben dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium auch der NABU, die Fischereiverbände sowie die Landesverbände der Angler und der Jäger vertreten. In der AG wird über Konzepte und Maßnahmen zur Begrenzung der Kormoranbestände beraten.

4. In dieser AG Kormoran wurde im April 2005 unter anderem auch der Antrag der Fischereigenossenschaft „Haffküste e. G.“ zum Abschuss von Ästlingen im Anklamer Stadtbruch eingehend erörtert. Um den drastischen Anstieg des Kormoranbestandes in diesem Gebiet zu begrenzen, wurde daraufhin durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Kormoranen erteilt. Dies erfolgte jedoch mit konkreten Auflagen für die Art und Weise des Abschusses. Danach waren folgende Auflagen einzuhalten:

- Es ist nur der Abschuss von Ästlingen (noch flugunfähige Jungvögel, die das Nest bereits verlassen haben und auf den Ästen sitzen) gestattet.
- Die Tiere sind durch gezielten Einzelschuss zu töten (was den Einsatz von Schrot ausschließt).
- Der Beschuss darf nur bei solchen Lichtverhältnissen erfolgen, die ein zweifelsfreies Erkennen und die Nachsuche verletzter sowie das Bergen der getöteten Tiere zulassen. Es darf nur auf Tiere geschossen werden, die letztlich auch geborgen werden können, ggf. sind entsprechend abgerichtete Jagdhunde einzusetzen.

Umweltminister Methling: „Bei Einhaltung all dieser Auflagen ist gesichert, dass die Tiere tierschutzgerecht, d. h. ohne unnötige Qualen getötet werden, weil ein Schuss nur dann zulässig ist, wenn die Tötung gezielt möglich ist. Ferner durfte nach den Auflagen nur dann geschossen werden, wenn die Bergung gesichert ist. Die behördlichen Feststellungen haben erhebliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass offenbar gegen diese Auflagen verstoßen wurde. Weitere Ausnahmegenehmigungen werden deshalb nicht erteilt.“

Die AG Kormoran hat sich in ihrer heutigen Beratung mit den Vorfällen im Anklamer Stadtbruch beschäftigt. Alle Mitglieder haben ihr Bedauern über diesen Vorfall geäußert und sich für eine lückenlose Aufklärung ausgesprochen. Bis dahin sollen keine weiteren Ausnahmegenehmigungen erteilt und die bisherige Praxis der Begrenzung der Kormoranbestände überprüft werden."
 
Hi Mäusemädchen,

nun, ich denke, man muß hier zwei Dinge trennen: Zum einen die Frage, ob es sinnvoll ist, den Kormoran zu bejagen oder nicht - darüber scheiden sich die Geister.

Das andere ist die Frage, wie man den Kormoran bejagt. Daß man in den Brutkolonien gezielt Jungvögel schießt, scheint mir an sich nicht verwerflich. Über die Auswirkungen der Störungen und ob diese biologisch vertretbar sind, kann ich mangels Informationen nichts sagen. Klar, wenn viele Vögel nur angebleit werden oder unerlaubterweise Altvögel während der Aufzuchtphase beschossen werden, so ist das sicherlich zu verurteilen.

Es fällt aber immer wieder auf, daß einige selbsternannte "Naturschützer" - ich möchte das nicht verallgemeinern - ein bißchen einseitig denken. Es ist nachgewiesen, daß einigie Fischarten, allen voran die Äsche, in den letzten Jahren extrem unter winterlichen Kormoraneinfällen gelitten haben. Auch in naturnahen Gewässern, denn die Äsche ist ein Freiwasserfisch in Fließgewässern, die geht nicht in die vielzitierten schützenden Unterstände.

Ich möchte hier keine Lanze für die Anliegen der Fischerei brechen. Der Kormoran ist ein Wunderschöner Vogel, den ich nicht missen möchte. Aber ich möchte zum Nachdenken über unsere Haltung anregen:

Bedingungsloser Schutz einer Tierart mit Inkaufnahme des Verschwindens einer anderen Art - ist dieses Denken zeitgemäß? Fischereiverbände machen mobil gegen den Kormoran, zum Schutze der Äsche - haben sie also nicht dieselben Interessen in Bezug auf die Fische?

Wir sollten nicht über die "Kormoranschlächter" herziehen, nicht andauernd über Jäger und Angler schelten. Auch sie haben ihre berechtigten Interessen! Nur miteinander kann es gehen, jeder muß irgendwo Zugeständnisse machen. Ansonsten wird am Ende immer DIE NATUR der große Verlierer sein!

LG
Peregrinus ;)
 
Es ist nachgewiesen, daß einigie Fischarten, allen voran die Äsche, in den letzten Jahren extrem unter winterlichen Kormoraneinfällen gelitten haben.
es wäre doch hilfreich, wenn man soetwas gravierendes behauptet, die nachweise dafür erbringt. ich habe da nämlich ganz andere angaben, in bezug auf kormoraneinfälle.
auf jedem fall sind solche massacker wie bei den rabenvögeln und jetzt bei den kormoranen eine einzige schande für die jäger.
gut dass alles aufgedeckt wird. heutzutage, im zeitalter des internet, kommt man schneller an nachrichten von derlei greueltaten und es ist unsere pflicht dagegen zu protestieren, im namen der natur und der tierwelt. das mindeste, was man tun kann. und nicht noch hergehen und noch nach entschuldigungen für solche untaten zu suchen.
 
Hallo Südwind,

südwind schrieb:
es wäre doch hilfreich, wenn man soetwas gravierendes behauptet, die nachweise dafür erbringt. ich habe da nämlich ganz andere angaben, in bezug auf kormoraneinfälle.

„Abschlußbericht über Begleituntersuchungen im Winter 1997/98 zur Verordnung zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane sowie zum Schutz der heimischen Tierwelt, erarbeitet durch die Fischereiforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg unter Beteiligung der Arbeitsgruppe Kormoranverordnung“, vorliegend am Regierungspräsidium Tübingen bei Fischereibiologe Dr. Konrad.

südwind schrieb:
auf jedem fall sind solche massacker wie bei den rabenvögeln und jetzt bei den kormoranen eine einzige schande für die jäger.

Ich habe "Massaker" grundsätzlich nicht für gut geheißen, im Gegenteil. Mir sind jedoch (außer "Horrormeldungen" von Tierschützern und sensationsgeilen Zeitungen) keine Fälle bekannt, in denen es zu Massakern gekommen wäre. Rabenvögel sind intelligent genug, schnell zu lernen und Freund und Feind zu unterscheiden. Aber ist denn jeder jagdliche Abschuß eines Wildes gleich ein Massaker?

Ich selbst habe das "Schlachtfeld der Kormorane" nicht gesehen, auch keine Bilder davon. Es kann sein, daß einige wenige Jäger übers Ziel hinausgeschossen sind - Schwarze Schafe gibt es überall - aber eine pauschalierte Verurteilung der Jägerschaft ist meines Erachtens nach nicht gerechtfertigt.

LG
Peregrinus ;)
 
es geht in diesem thread nun mal um das kormoranmassacker. 7000 kormorane wurden grundlos bestialisch umgebracht. 12000 rabenvögel auch. und wenn man die jäger darauf anspricht, sind sie meist alle dafür. wo sind die proteste der jäger, gegen solche vernichtungsaktionen? die anordnung zu solchen taten kommt von der leitung der jägerschaft. das sollten doch nicht die schwarzen schafe sein? oder? ich sehe vor lauter schwarze schafe, kein einziges weisses mehr.
bei der norwegischen krähenfalle, haben die rabenvögel keine chancen. wenn sie gefangen sind, müssen sie warten, bis sie abgeschlachtet werden. darüber haben wir ausführlichst berichtet. jeder weiss hier, was mit den rabenvögeln, durch die krähenfallen, passiert. und schau in die jägerforen, was sie schreiben und berichten. es kann einem schlecht werden. was für ein übles hobby.
 
„Abschlußbericht über Begleituntersuchungen im Winter 1997/98 zur Verordnung zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane sowie zum Schutz der heimischen Tierwelt, erarbeitet durch die Fischereiforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg unter Beteiligung der Arbeitsgruppe Kormoranverordnung“, vorliegend am Regierungspräsidium Tübingen bei Fischereibiologe Dr. Konrad.
vorliegend am regierungspräsidium?? wie kann man diesen bericht einsehen? sorry, aber für mich völlig unglaubwürdig. ausserdem sieht mir das doch sehr nach fischereiwillkür aus, da es keine unabhängige instution ist. da kommen anscheinend wiedermal die interessen der fischerei und der jagd zum ausdruck. dann noch ein fischereibiologe. ausserdem geht kein tatsächlicher beweis von schäden, daraus hervor.
 
südwind schrieb:
aber für mich völlig unglaubwürdig.
Das Einzige was hier wirklich unglaubwürdig ist ist Deine Hatz auf Jäger und dies in einem Stil den nicht einmal die Bildzeitung wählen würde.

Tam
 
südwind schrieb:
vorliegend am regierungspräsidium?? wie kann man diesen bericht einsehen? sorry, aber für mich völlig unglaubwürdig. ausserdem sieht mir das doch sehr nach fischereiwillkür aus, da es keine unabhängige instution ist. da kommen anscheinend wiedermal die interessen der fischerei und der jagd zum ausdruck. dann noch ein fischereibiologe. ausserdem geht kein tatsächlicher beweis von schäden, daraus hervor.

Anruf am RP Tübingen mit der Bitte um Einsicht: Tel. 07071-757-0. Der Zuständige heißt Dr. Konrad.

Sach ma, ist ein Artikel in irgendeiner Zeitschrift, die sich gegen die Jagd stellt, glaubwürdiger als eine offizielle, über mehrere Monate hinweg durchgeführte und ausgewertete Untersuchung einer staatl. Fischereiforschungsstelle???

Grundlos ist schonmal falsch! Der Grund sind die fischereiwirtschaftlichen Schäden, das sollte klar sein. Und vermehrt haben sie sich anscheinend auch: aus 6.000 sind auf einmal 7.000 geworden …??? Du schreibst „bestialisch“: Warst Du dabei? Hast Du Bilder gesehen? Oder weißt Du das nur von irgendwelchen Zeitungsartikeln oder Mundpropaganda?

Mach Dir mal eins bewußt: Wir leben in einer Kulturlandschaft, es gibt keine unberührte Natur mehr! Der Mensch hat eingegriffen und Gleichgewichte zerstört. Die natürlichen Feinde der Kormorane sind rar geworden und die Gewässer sind nicht mehr so fischreich wie früher. Und die Zahl der Kormorane wird so langsam aber sicher weit über die Tragfähigkeit der Gewässer „hochgeschützt“. Die Folgen sind klar: Regional drastischer Rückgang der Fischbestände, durch die nicht nur viele berufsfischereilichen Existenzen zu Grunde gehen, sondern zumindest lokal auch Fischarten an den Rand des Verschwindens gebracht werden. Frage Dich selbst: Kann sowas Ziel des Naturschutzes sein?

Daß Du gegen die Jäger bist, ist klar. Aber magst Du denn keine „Natur“, magst Du keinen Wald? Keine Jagd – kein Wald (zumindest nicht so, wie Du ihn kennst)! Ich gehe mal davon aus, daß Du weder Fleisch noch Fisch ißt, denn Du stellst Dich gegen beides. Aber die Pflanzen, die Du ißt, haben die denn nicht auch ein Recht auf Leben? Hätten Deine Vorfahren nicht gejagt, gäb´s Dich übrigens überhaupt nicht!

Woher kommt Dein unerklärlicher Haß auf die Jagd?

Peregrinus :nene:
 
die schädlichkeit von kormoranen höchst zweifelhaft und keinesfalls erwiesen.

Schutz des Kormorans
Position des NABU, des Landesbundes für Vogelschutz (LVB) und des Deutschen Rates für Vogelschutz (DRV) zum Kormoran

Kormoran

Der NABU, der LBV und der DRV

* begrüßen, dass sich die nordwesteuropäische Population des Kormoran (Phalacrocorax carbo sinensis) nicht zuletzt auf Grund internationaler und nationaler Schutzbestimmungen wieder erholt und die Art ihr Brutareal ausgebreitet hat, nachdem sie durch Jahrhunderte lange Verfolgung an den Rand der Ausrottung gebracht worden war;

* stellen fest, dass nach einem starken Rückgang in den Niederlanden und einer deutlichen Abnahme der Zuwachsrate der Brutbestände in Dänemark, also den Hauptverbreitungsländern, auch in Deutschland in den letzten Jahren eine Stabilisierung der Brutbestände zu beobachten ist (1995: 15.087; 1996: 14.213; 1997 16.428 Brutpaare). Von einer „Überpopulation“ des Kormorans kann keine Rede sein;

* stellen fest, dass auch nach Streichen des Kormorans aus Anhang I der EG-Vogelschutzrichtlinie dessen genereller Schutz gemäß den Artikeln 2, 5 und 6 der Richtlinie weiter gilt. Die Population des Kormorans darf somit durch Abschussgenehmigungen nicht in ihrem Bestand gefährdet werden. Ausnahmen von diesem generellen Schutz sind nur gemäß Artikel 9 der Richtlinie „zur Abwendung erheblicher Schänden an Fischereigebieten und Gewässern“ zulässig. Als regelmäßig auftretende Zugvogelart ist der Kormoran zudem in seinen Brut-, Rast- und Überwinterungsgebieten zu schützen, insbesondere in den Feuchtgebieten internationaler Bedeutung (Ramsar-Gebiete; Artikel 4, 2 der EG- Vogelschutzrichtlinie);

* stellen fest, dass in wissenschaftlichen Untersuchungen, namentlich in Bayern, Schleswig-Holstein, Brandenburg und in der Schweiz, nachgewiesen wurde, dass in natürlichen Gewässern (große Binnenseen, Flüsse, Küstengewässer), wo sich die weitaus meisten Kormorane aufhalten und Nahrung suchen, keine nennenswerten, geschweige denn erhebliche Schäden auftreten. Abgesehen von punktuellen Ausnahmesituationen an kleinen Fließgewässern gibt es auch keine wissenschaftlich belegten Nachweise darüber, wie und in welchem Umfang Kormorane das Vorkommen von Fischarten oder gar seltenen Fischarten beeinflussen. Im Gegensatz dazu wurde bei vielen der zitierten Untersuchungen ein paralleles Anwachsen von Kormoran- und Weißfischbeständen festgestellt. Rückgänge von Fischbeständen und Gefährdung einzelner Fischarten waren und sind dagegen primär auf Gewässerverschmutzung und -verbauung zurückzuführen. Diese Gefährdungsursachen sind zu beseitigen;

* sind besorgt über publizistische Kampagnen von Fischwirten und insbesondere Sportanglern, die den Kormoran als „Fischräuber“, „Unterwasserterrorist“ und Ähnliches verunglimpfen, sich einer sachlichen Diskussion des angeblichen „Kormoran-Problems“ verschließen, wissenschaftliche Erkenntnisse völlig ignorieren und die angeblichen Schäden nicht durch detaillierte Fangstatistiken belegen;

* sind besorgt über die populistische Annäherung der Politik an diesbezügliche Forderungen, den Kormoranbestand zu dezimieren, insbesondere über bereits in Kraft gesetzten oder geplanten landesweiten Verordnungen in den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Brandenburg, mit denen in erheblichem Umfang Kormorane getötet werden (zum Beispiel 1996/97 in Baden-Württemberg 604 und in Bayern sogar 6.259 Tiere) und teilweise sogar in Brutkolonien eingegriffen werden soll;

* fordern die Sportangler auf, die weitverbreitete Praxis der massenhaften künstlichen Besatzungsmaßnahmen mit Fischen, die die Tier- und Pflanzenwelt der jeweiligen Ökosysteme nachhaltig verändern, einzustellen. Es ist paradox, einerseits ein künstliches Überangebot an Nahrung zu schaffen, andererseits den Abschuss von Vögeln, die dadurch angezogen werden, zu fordern. Besatzmaßnahmen – ausschließlich mit autochthonen Arten – sind auf Ausnahmesituationen zu beschränken und wissenschaftlich zu begleiten;

* fordern die Bundesländer auf, ihre weitgehenden Verordnungen zum Abschuss von Kormoranen zurückzunehmen, zumal diese in eindeutigem Widerspruch zu europäischem und internationalem Naturschutzrecht stehen. Völlig inakzeptabel sind der Abschuss in Schutzgebieten (zum Beispiel Nationalparks, Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete gemäß EG-Vogelschutzrichtlinie sowie Ramsar-Gebiete) und während der Brutzeit sowie Eingriffe in bestehende oder neue Brutansiedlungen;

* fordern die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten gegen eine Reduktion des Kormoranbestandes auf nationalem, europäischen sowie internationalem Niveau auszusprechen und einem Managementplan, der entsprechende Forderungen enthält, nicht zuzustimmen;

* fordern, den Kormoran als Bestandteil unserer Gewässerökosysteme zu akzeptieren und Entschädigungsansprüche zurückzuweisen – außer bei gewerblicher Nutzung. Nur in kommerziellen Fischzuchtanlagen können, sofern Abwehrmaßnahmen nicht greifen, Entschädigungsansprüche für nachgewiesene Schäden anerkannt werden und Ausgleichszahlungen erfolgen. Vorrangig sind staatliche Gelder aus den Haushalten der Landwirtschaftsminister jedoch zur Unterstützung der Extensivierung und ökologischen Bewirtschaftung von Fischzuchtanlagen bereitzustellen;

* stellen abschließend fest, dass fischereiwirtschaftliche oder Artenschutzprobleme durch Kormorane nur lokal auftreten und durch lokale Maßnahmen gelöst werden müssen. Dabei müssen vorrangig passive, natur- und tierschutzgerechte Abwehrmaßnahmen Anwendung finden; hierzu stehen genügend Alternativen zur Verfügung. Darüber hinaus sprechen auch prinzipielle störungsökologische, populationsbiologische und nicht zuletzt ethische Gründe gegen die Wiederaufnahme oder Ausdehnung der Jagd auf den Kormoran. In Bayern wurde seitens der Fischer, neben dem Graureiher, auch schon wieder der Gänsesäger ins Visier genommen. Dieser Rückfall in altes Schädlings-/Nützlings-Denken und die Schuldzuweisung für eine verfehlte Fischerei-, Wasserwirtschafts- und Gewässerreinhaltepolitik an frei lebende Tierarten muss auch von den verantwortlichen Politikern in aller Deutlichkeit zurückgewiesen werden, wenn die Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der internationalen Konvention über den Erhalt der biologischen Vielfalt ernst genommen werden soll!

http://www.nabu.de/m05/m05_03/01077.html

und noch eine seite zu kormoranen
http://www.econautix.de/site/econautixpage_1551.php
 
Zuletzt bearbeitet:
Trittin kritisiert Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat kritisiert, dass im Juni in einem Naturschutzgebiet in Mecklenburg-Vorpommern mit Billigung des dortigen Umweltministeriums 6.000 Kormorane geschossen wurden. Dabei wurde nach Augenzeugenberichten im Anklamer Stadtbruch auf Jungvögel gezielt. Teilweise sollen aber auch Altvögel getötet worden sein; qualvolles Verhungern der Brut war die Folge. In einem Brief an Umweltminister Prof. Dr. Wolfgang Methling schrieb Trittin:

"Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahre 2003 eine sehr großzügige Kormoranlandesverordnung erlassen, die im Grundsatz den Abschuss von Kormoranen in den äußeren und inneren Küstengewässern sowie auf allen Fischereigewässern zulässt. Dagegen lässt die Verordnung einen Abschuss in Nationalparken und Naturschutzgebieten sowie in Brutkolonien nicht zu. Offenbar wird nun aufgrund einer Ausnahmeentscheidung aus Ihrem Geschäftsbereich auch in solchen Gebieten auf diese Tiere geschossen.

Nach Ansicht der Bundesregierung, die Ihnen aus der Bundesratsdrucksache 111/04 bekannt ist, soll es möglich sein, die durch Kormorane verursachten fischereiwirtschaftlichen Schäden abzuwehren. Ob die Kormorane im Haff und im Bodden signifikante Schäden für die Fischereiwirtschaft verursachen, ist nach meiner Kenntnis in keiner Weise belegt. Deshalb sind die Abschüsse nicht gerechtfertigt."

Trittin wies ferner darauf hin, dass das Naturschutzgebiet Teil des vom Bundesamt für Naturschutz mit Bundesmitteln in Höhe von 20,76 Mio. Euro geförderten Naturschutzgroßprojektes "Peenetal-Landschaft" ist. Auch mit Blick auf die Förderauflagen mahnte er dringend eine Überprüfung der Abschusserlaubnis an.

http://www.m-v.gruene.de/Trittin_kritisiert_A.1776.0.html
 
21.06.2005
Kein Kormoranabschuss in Schutzgebieten!

Zahlreiche Anträge auf Tötungs- und Vergrämungsmaßnahmen von Kormoranen in Schutzgebieten hat der Landesfischereiverband an das Umweltministerium gestellt. Betroffen wären über 40 Naturschutzgebiete und ein Dutzend EU-Vogelschutzgebiete. Der Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. Landesverband Brandenburg (BUND Brandenburg) ist entsetzt, da hier die Ausnahmeregelung klar überschritten wird. Der BUND plädiert vielmehr für eine extensive und naturnahe Fischproduktion, mit der ein ,Kormoranproblem" gar nicht erst auftreten würde.

Kormorane sind geschützt. Tötungs- und Vergrämungsmaßnahmen sind nur mit bestimmten Einschränkungen zugelassen, in Schutzgebieten nur in Ausnahme- und Einzelfällen. Nun haben zahlreiche brandenburgische Fischereibetriebe beim Umweltministerium Anträge auf Zulassung derartiger Maßnahmen gestellt. Allerdings befinden sich die betroffenen 171 Gewässer in Natur- und EU-Vogelschutzgebieten. Betroffen wären über 40 Naturschutzgebiete, ein Dutzend EU-Vogelschutzgebiete und 1 Nationalpark.

Der Landesfischereiverband begründet die beantragten Maßnahmen mit "erheblichen fischereiwirtschaftlichen" Schäden durch Kormorane. "Ein altes Vorurteil, für welches bisher jeglicher Beweis fehlt", betont BUND Landesvorsitzender Burkhard Voß. Er stellt klar: "Bis heute gibt es keine wissenschaftliche Belege über Rückgänge an Fischbeständen durch Kormorane."

Zudem hat die Vergangenheit gezeigt, dass Abschuss- und Vergrämungsmaßnahmen langfristig gesehen wirkungslos sind. Verluste wurden innerhalb kürzester Zeit wieder ausgeglichen. Der BUND plädiert stattdessen für ein generelles Umdenken in der Fischzucht. Ziel muss es sein, die Fischproduktion extensiver und naturnäher zu gestalten, z.B. durch Reduzierung der Besatzdichte in den Anlagen. Bezeichnenderweise richten Kormorane in natürlichen Gewässern keine nennenswerten Schäden an. Teichgebiete mit einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt sind der beste Schutz vor Kormoranen und sollten deshalb ein gemeinsames Ziel der Fischerei und des Naturschutzes sein.
http://www.bund-brandenburg.de/seiten/presse_20050621_kormoranabschuss.html
 
Bayer.Verwaltungsgericht Regensburg entscheidet am22.7.2003 zu Gunsten der Vögel

Wer geglaubt hatte, dass mit dem Kormoran-Gutachten Ruhe an der Kormoran-Front einkehren würde, der sah sich bald getäuscht. Diejenigen, denen dieses Gutachten nicht passte, brachten rasch das beliebte Modewort „Ökologie“ ins Gespräch, um die Natur nach den Wünschen der Menschen zu gestalten und zu formen. So dachte wohl auch der Bezirks-Fischerei-Verein in Straubing, als er begehrte von einer geschätzten Zahl von ca. 940 Kormoranen, die in der Stauhaltung Straubing ihren Schlafplatz haben, müssten zur Vergrämung 600 Tiere im Winterhalbjahr getötet werde.

Nach der Zählung waren aber von Oktober 2001 bis April 2002 nur zwischen 0 und 515 Kormorane anwesend, von denen die Klägerseite 600 töten wollte. Diese Klage wurde vom Bayerischen Verwaltungsgericht mit dem Urteil vom 29.7.2003 abgewiesen. Damit bestätigte das Gericht die vorangegangene Entscheidung der Regierung von Niederbayern. Die hatte bereits darauf hingewiesen, dass ein Nachweis eines erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schadens nicht erbracht worden sei und ein Abschuss nicht geeignet sei eventuelle Probleme zu lösen.

Der Fischereiverein war der Ansicht, dass alleine der jährliche Fischbesatz einen Wert von 80.000 DM verkörpere und diese eingesetzten Fische schon seit 10 Jahren Opfer der Kormorane würden und dass deren Abschuss das einzige wirksame Mittel sei, um das zu ändern. Die Regierung hatte bereits die Ansicht vertreten, dass die Kormoran-Verordnung sich nicht auf die Donau beziehe und daher eine Einzelentscheidung erforderlich sei. Zudem habe das Kormoran-Gutachten keine nachhaltigen Einfluss der Kormorane an größeren Fließgewässern festgestellt und das Überleben der Fische hänge von zahlreichen Faktoren ab, u.a. auch von den Fang-Ergebnissen. Zudem würde ein Abschuss von Kormoranen zu deren Vertreibung nur zu einer Verlagerung des Problems an andere Orte bedeuten.

Der klagende Fischereiverein hält das KORMORAN-Gutachten von 1994 für überholt und auch am Ammersee sei die Tötung von Kormoranen in größerem Umfang erlaubt worden. Das stimmt im übrigen nicht, denn Vogelschützer hatten mit scharfem Geschütz geschossen und den Umweltminister zum Rücktritt aufgefordert. Der Fischereiverein verweist ferner darauf, dass nicht er alleine sondern noch 48 andere Fischerei-Vereine den Abschuss von Kormoranen beantragt hätten und er sehe darin ein existentielles Problem und behauptet zudem dass der schon einmal hierzulande ausgerottete Kormoran keine einheimische Tierart sei und die Populationsstruktur der Fische störe. Die erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schäden ergäben sich aus der Fang-Statistik und seien durch Sachverständigengutachten nachgewiesen. So habe man z.B. mehr Zander eingesetzt als nachher gefangen werden konnten. Außerdem ginge es um einheimische Fischarten, von denen 80 % in ihrem Bestand bedroht seien, während der Kormoran nicht bedroht sei. Daher sei der Abschuss das einzige mögliche Mittel um die Vögel zu vergrämen. Dem hielt bereits die Regierung entgegen, dass nachts durchgeführte Vergrämungsabschüsse die gesamte freilebende Tierwelt beeinträchtigen und daher abzulehnen sind. Geltende Naturschutzverordnungen stünden außerdem dieser Art der Bekämpfung der Kormorane entgegen. Ein Vergleich mit dem Ammersee sei zudem nicht möglich, da man ein Fliessgewässer nicht mit einem See vergleichen kann. Weiterhin wurden an die vorsätzlichen Fehler in der Bestandsermittlung der Vögel erinnert und darauf hingewiesen, dass von 515 tatsächlich vorhandenen Vögeln 600 abgeschossen werden sollten.

Das Gericht stellt hierzu fest, das Kormorane zu den besonders geschützten Arten im Sinne des Naturschutzrechtes seien und das Töten zum Zweck der Vergrämung unbegründet sei. Zwar kann die Behörde im Einzelfall Ausnahmen zulassen, die zur Abwendung Land- Forst- und Fischereiwirtschaftlicher Schäden erforderlich ist. Solche Ausnahmen sind aber nur dann zulässig, wenn unter Beachtung der FFH-Richtlinie Bestand und Verbreitung der Art nicht gefährdet sind. Der Kläger könne sich auch nicht auf eine Schadensabwehr berufen. Denn die Feststellung eines gemeinwirtshaftlichen Schadens gilt nur für fischwirtschaftliche Schäden, wenn also die Deckung des Bedarfs der Allgemeinheit beeinträchtigt sei oder die Existenz eines Wirtschaftszweiges. Da aber der Fischereiverein nicht fischwirtschaftlich tätig sei, sondern nur seinen Mitgliedern die Ausübung der Angelfischerei ermöglichen wolle, verfolge er keine eigenwirtschaftlichen Interessen. Der Begriff der Fischwirtschaft sei enger zu fassen als der Begriff von Fischerei im Sinne der Fischereigesetze. Er setzt also eine wirtschaftliche Tätigkeit voraus. Davon aber kann bei hobbymäßig betriebener Fischerei nicht die Rede sein, denn es handle sich nicht um eine Erwerbsfischerei. Die Selbstverpflichtung der Fischerei, mit der sie ihre Hege herausstellen, ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung.

Der Schutz von Tieren muss nur dann zurückstehen, wenn gemeinwirtschaftliche Interessen schwerer wiegen als, wenn ein Hobbyfischer seine Interessen verfolgt. Vergleichsweise wäre ein Eingriff bei Schäden an Kulturen, Viehbeständen, Wäldern, Fischereigebieten.. Töten von Kormoranen um nur das Angeln als Freizeitbeschäftigung zu entschuldigen, ist kein geltender Grund, da schon im Bayerischen Naturschutzrecht dafür die Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung fehlt.

Zudem ist es fraglich, ob die Kormorane, die sich im Winterhalbjahr an der Donau aufhalten einen Einfluss auf die ausgesetzten Besatzfische haben. Wenn ein Gutachter die Fangergebnisse interpretiert, so sind dafür auch andere Betrachtungsweisen zulässig.

Die Tötung von Kormoranen sei zur Schadensabwehr kaum geeignet. Hierbei nimmt das Gericht Bezug auf das Kormoran-Gutachten von Dr. Thomas Keller.
Verwiesen wird auch darauf, dass ständig weitere Tiere einwandern und dass ein Abschuß die betreffenden Flussabschnitte, die gesamte Tierwelt und die gesamte Vogelwelt erheblich beeinträchtigen würden. Zudem sei das betreffende Gebiet ein nationales Überwinterungsgebiet europäischer Wasservögel und als Vogelschutzgebiet gemeldet.

Der Kläger kann sich auch nicht auf §43, Abs.8 Satz 1 Nr.2 Bay.NatSchG berufen. Die dort genannte Ausnahmegenehmigung zum Schutz der heimischen Tier – und Pflanzenwelt diene nicht dem Schutz der Interessen zum Wohle der einheimischen Tierwelt andere Arten zu dezimieren. Es diene auch nicht dem Schutz von Interessen von Einzelpersonen, sondern alleine dem Öffentlichen Interesse des Naturschutzes. Die Frage ob und in welchem Umfang eine geschützte Art ausnahmsweise dezimiert werden darf, dient alleine dem Öffentlichen Interesse des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die Frage ob und in welchem Umfang reduziert werden dürfe, ist daher ausschließlich nach Kriterien zu beantworten, die im Bereich des Öffentlichen Interesses liegen.

Auch soweit die Klage später erweitert wurde durch Schreckschüsse Kormorane zu vergrämen, bestehen erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit, denn diese Schüsse würden eine Vielzahl anderer Vögel stören und die Qualität als Lebensstätte erheblich beeinträchtigen.

Diese ebenso sachliche wie kluge Entscheidung lässt sich erweitern und auf all jene Fälle anwenden, in denen Menschen sich anmaßen die Unebenheiten in der Natur durch „Hege“ nach ihrem menschlichen Sachverstand zu verändern und ein Ungleichgewicht in der Natur herzustellen. Mindesten so fragwürdig wie das Begehren Kormorane abzuschießen um den Fischen zu helfen, ist der landauf und landab betriebene Vernichtungsfeldzug gegen die kleinen Beutegreifer Mauswiesel, Hermelin und Iltis, aber auch gegen Beutegreifer schlechthin, gleich, ob er nun ein Fell oder Federn trägt. Der Futterneid des Menschen gegenüber Tieren, die ein Lebensrecht haben ist allemal ein schlechter Ratgeber.

Wolfgang Alexander Bajohr

http://www.oejv.de/modules.php?name=News&file=article&sid=435
 
Peregrinus schrieb:
Woher kommt Dein unerklärlicher Haß auf die Jagd?
Vielleicht Langeweile?
Oder Sie weiß Ihre Zeit nicht sinnvoller zu nutzen?

Aber eines muß man ihr lassen, kopieren kann sie, da macht ihr so schnell keiner was vor.

Tam
 
Hallo Südwind,

Du zitierst ausschließlich Positionen von Umwelt- und Vogelschutzverbänden. Daß diese für ihre Interessen Partei ergreifen, ist ja wohl klar. Es gibt aber auch andere Parteien, nicht zuletzt auch Jagd- und Fischereiverbände. Diese stellen die Situation der Kormorane völlig anders dar. Ich find´s ein bißchen einseitig, sich ausschließlich auf die erstgenannten Verbände zu beziehen ohne auch mal die Gegenseite zu hören!

Die Frage, ob Du bei den „Massakern“ dabei warst, hast Du mir noch nicht beantwortet …!?

Da ich nun weiß, daß Du weiblichen Geschlechts bist, verstehe ich Deine Ausführungen besser. Dir fehlen eben die „Jagdgene“, dafür hast Du mehr „Bambi-Mutterinstinkt-Gene“ (soll kein persönlicher Angriff sein, nur ein Erklärungsversuch)!

Peregrinus ;)
 
Hallo,


am 31.08.05 auf 3sat den Bericht gesehen....
Danke das hat gereicht...!
Mag sein das die Jagd in bestimmten Bezirken und zu bestimmten Zeiten ihre Rechtfertigung findet,aber die restlichen Hobbyjäger,die braucht man ja wohl nicht.
Denn nur zum Spass töten nur weil man irgendwelche "Jagdgene" in sich trägt???
Dann wäre es ja auch in Ordnung wenn Männer sich dann auch bei Frauen ihren Teil holen(wisst schon was ich meine)?!?
"Steckt ja so drin in einem"!
Kein Wunder das die Menschheit sozial immer mehr verarmt.


Claudia
 
Ich habe auch schon so manche Berichte gesehen.
Solche Berichte genieße ich mit äußerster Vorsicht. Nach meiner Meinung wird da ein krasses Einzelbeispiel dargestellt, dass sogenannte schwarze Schaf. Komischer Weise kommen solche Berichte immer, wenn gerade wieder in den Medien irgendwas hoch gekocht wird und da müssen dann noch irgendwelche Beiträge und Dokus noch Eins oben drauf setzen. So etwas scheint wahrscheinlich für die meisten Menschen glaubwürdiger zu sein. Immer schön Stimmung machen und die Leute verdummen.

Viele Grüße Meggy
 
lottakind schrieb:
am 31.08.05 auf 3sat den Bericht gesehen....
Danke das hat gereicht...!

Hallo Claudia,

was haben die denn in dem Bericht gebracht, was hat Dir gereicht? Die meisten hier haben ihn nicht gesehen und können sich deshalb auch keine Meinung dazu bilden.

LG
Pere ;)
 
Thema: Kormoran Massaker

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