mäusemädchen
Tier- und Naturfreundin
- Beiträge
- 2.455
http://www.nabu.de/m05/m05_03/03936.html
"NABU protestiert gegen Kormoran-Massaker
Umweltministerium in Mecklenburg-Vorpommern genehmigt den Abschuss von 6.000 Kormoranen - Schicken auch Sie eine Protest-Mail
1. Juli 2005: Bis vor wenigen Tagen galt das Naturschutzgebiet Anklamer Stadtbruch als Geheimtipp unter Ornithologen. Denn die Artenliste des rund 1.400 Hektar großen, östlich von Anklam gelegenen Areals liest sich wie ein „Who is who“ der gefährdeten Vogelarten Deutschlands. Rote-Liste-Arten wie Schwarzhalstaucher, Fluss- und Trauerseeschwalben, Seeadler oder Kranich brüten hier. Nicht umsonst wurde das Gebiet von der EU als „Special Protected Area“ deklariert und vom Bundesamt für Naturschutz in das besonders geförderte Großprojekt „Peenetal-Landschaft“ integriert. Mitte Juni zerplatzte jedoch diese einmalige Idylle: Denn mit Erlaubnis des Landesumweltamtes Mecklenburg-Vorpommern haben Jäger in dem Naturschutzgebiet mehrere tausend Kormorane erschossen.
Das Vogelmassaker geht auf das Betreiben von Fischern zurück. Sie behaupten, dass die Kormorane ihnen die Fische wegfressen. Nach mündlichen Bestätigungen des Umweltministeriums wurden etwa 6.000 der durch die EG-Vogelschutzrichtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Vögel erlegt. „Dieser Fall ist wahrscheinlich der krasseste, den wir bisher hatten, aber es ist nicht der erste“, beklagt die Geschäftsführerin des NABU-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Rica Münchberger. Bislang konnte der von Fischern behauptete angeblich erhebliche Schaden an Nutzfischen durch Kormorane nicht nachgewiesen werden. Tatsache ist nur, dass die Fischbestände in Mecklenburg-Vorpommern zurückgehen. „Die Massentötungen von Kormoranen beruhen lediglich auf nicht gesicherten Behauptungen“, so Münchberger.
Das Umweltministerium beruft sich auf die geltenden Ausnahmegenehmigungen für besonders geschützte Arten in EU-Vogelschutzgebieten und Naturschutzgebieten und sieht sein Handeln durch EU-, Bundes- und Landesrecht gedeckt. „Der Abschuss der Kormorane wurde behördlich nicht kontrolliert“, kritisiert Münchberger. Nach Ansicht des NABU haben die Jäger nicht nur gegen Naturschutzrecht, sondern auch gegen das Jagd- und das Tierschutzgesetz sowie gegen behördliche Auflagen verstoßen. Denn zum einen wurden die Tiere nicht gezielt getötet, sondern nur angeschossen, zum anderen wurden auch Altvögel getötet so dass deren Junge unversorgt zurückblieben. Alle Vögel verendeten schließlich qualvoll.
„Dieses Gemetzel ist durch die EG-Vogelschutzrichtlinie eindeutig nicht abgedeckt“, so Claus Mayr, Europaexperte des NABU. Der Fall werde daher umgehend der EU-Kommission in Brüssel gemeldet, der bereits seit dem letzten Jahr eine Beschwerde des NABU, des Deutschen Rates für Vogelschutz (DRV) und des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern (LBV) gegen die Kormoran-Tötungen in etlichen Bundesländern vorliege.
Der NABU fordert alle Naturfreunde an den Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern, Prof. Dr. Wolfgang Methling, eine Protest-Mail zu schreiben und ihn aufzufordern zukünftig alle Vergrämungsmaßnahmen in Naturschutzgebieten und EU-Vogelschutzgebieten zu unterlassen."
"NABU protestiert gegen Kormoran-Massaker
Umweltministerium in Mecklenburg-Vorpommern genehmigt den Abschuss von 6.000 Kormoranen - Schicken auch Sie eine Protest-Mail
1. Juli 2005: Bis vor wenigen Tagen galt das Naturschutzgebiet Anklamer Stadtbruch als Geheimtipp unter Ornithologen. Denn die Artenliste des rund 1.400 Hektar großen, östlich von Anklam gelegenen Areals liest sich wie ein „Who is who“ der gefährdeten Vogelarten Deutschlands. Rote-Liste-Arten wie Schwarzhalstaucher, Fluss- und Trauerseeschwalben, Seeadler oder Kranich brüten hier. Nicht umsonst wurde das Gebiet von der EU als „Special Protected Area“ deklariert und vom Bundesamt für Naturschutz in das besonders geförderte Großprojekt „Peenetal-Landschaft“ integriert. Mitte Juni zerplatzte jedoch diese einmalige Idylle: Denn mit Erlaubnis des Landesumweltamtes Mecklenburg-Vorpommern haben Jäger in dem Naturschutzgebiet mehrere tausend Kormorane erschossen.
Das Vogelmassaker geht auf das Betreiben von Fischern zurück. Sie behaupten, dass die Kormorane ihnen die Fische wegfressen. Nach mündlichen Bestätigungen des Umweltministeriums wurden etwa 6.000 der durch die EG-Vogelschutzrichtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Vögel erlegt. „Dieser Fall ist wahrscheinlich der krasseste, den wir bisher hatten, aber es ist nicht der erste“, beklagt die Geschäftsführerin des NABU-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Rica Münchberger. Bislang konnte der von Fischern behauptete angeblich erhebliche Schaden an Nutzfischen durch Kormorane nicht nachgewiesen werden. Tatsache ist nur, dass die Fischbestände in Mecklenburg-Vorpommern zurückgehen. „Die Massentötungen von Kormoranen beruhen lediglich auf nicht gesicherten Behauptungen“, so Münchberger.
Das Umweltministerium beruft sich auf die geltenden Ausnahmegenehmigungen für besonders geschützte Arten in EU-Vogelschutzgebieten und Naturschutzgebieten und sieht sein Handeln durch EU-, Bundes- und Landesrecht gedeckt. „Der Abschuss der Kormorane wurde behördlich nicht kontrolliert“, kritisiert Münchberger. Nach Ansicht des NABU haben die Jäger nicht nur gegen Naturschutzrecht, sondern auch gegen das Jagd- und das Tierschutzgesetz sowie gegen behördliche Auflagen verstoßen. Denn zum einen wurden die Tiere nicht gezielt getötet, sondern nur angeschossen, zum anderen wurden auch Altvögel getötet so dass deren Junge unversorgt zurückblieben. Alle Vögel verendeten schließlich qualvoll.
„Dieses Gemetzel ist durch die EG-Vogelschutzrichtlinie eindeutig nicht abgedeckt“, so Claus Mayr, Europaexperte des NABU. Der Fall werde daher umgehend der EU-Kommission in Brüssel gemeldet, der bereits seit dem letzten Jahr eine Beschwerde des NABU, des Deutschen Rates für Vogelschutz (DRV) und des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern (LBV) gegen die Kormoran-Tötungen in etlichen Bundesländern vorliege.
Der NABU fordert alle Naturfreunde an den Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern, Prof. Dr. Wolfgang Methling, eine Protest-Mail zu schreiben und ihn aufzufordern zukünftig alle Vergrämungsmaßnahmen in Naturschutzgebieten und EU-Vogelschutzgebieten zu unterlassen."