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Fridolin01
Guest
Hallo!
Ich halte auf dem Balkon meiner Eigentumswohnung 3 Paar Tauben in einer Vogelvoliere.
Der Balkon ist eingenetzt, die Tauben können also nicht ein- und ausfliegen. 4 Tauben sind gehandicapt und könnten draußen niemals überleben (die 2 anderen auch nicht).
Von der Hausverwaltung erhielt ich jetzt eine rechtsanwaltliche Unterlassungsklage, die Tauben (und 2 Kaninchen) abzuschaffen.
Wie ernst ist das zu nehmen?
Ich habe immer wieder versucht,mit der Hausverwaltung zu reden,aber es scheint eher alles schlimmes zu machen. Sicher stecken hier einige Eigentümer hinter dem Ganzen,für die Tauben "Ratten der Lüfte" sind.
Muß ich jemand Zugang zu meiner Wohnung gewähren (den Fehler habe ich einmal gemacht und darauf die Unterlassungsklage erhalten, wg. angeblicher Gefahr der Schädigung der Fassade durch Taubenkot)?
Gibt es einen Rechtsanwalt, der solch einen Fall schon mal hatte? Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, würde aber auch persönlich zahlen.
Ich will nur endlich meinen Frieden.
Danke
Fridolin
Ich halte auf dem Balkon meiner Eigentumswohnung 3 Paar Tauben in einer Vogelvoliere.
Der Balkon ist eingenetzt, die Tauben können also nicht ein- und ausfliegen. 4 Tauben sind gehandicapt und könnten draußen niemals überleben (die 2 anderen auch nicht).
Von der Hausverwaltung erhielt ich jetzt eine rechtsanwaltliche Unterlassungsklage, die Tauben (und 2 Kaninchen) abzuschaffen.
Wie ernst ist das zu nehmen?
Ich habe immer wieder versucht,mit der Hausverwaltung zu reden,aber es scheint eher alles schlimmes zu machen. Sicher stecken hier einige Eigentümer hinter dem Ganzen,für die Tauben "Ratten der Lüfte" sind.
Muß ich jemand Zugang zu meiner Wohnung gewähren (den Fehler habe ich einmal gemacht und darauf die Unterlassungsklage erhalten, wg. angeblicher Gefahr der Schädigung der Fassade durch Taubenkot)?
Gibt es einen Rechtsanwalt, der solch einen Fall schon mal hatte? Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, würde aber auch persönlich zahlen.
Ich will nur endlich meinen Frieden.
Danke
Fridolin