C
cantarina
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Ihr Lieben,
vergangenen Samstag habe ich eine neue 5 1/2 Monate alte Wellidame in einer (mir bekannten und guten Zoohandlung) gekauft. Da ich einen kleinen Schwarm Wellis habe (6 weitere), habe ich sie natürlich erst einmal in ein anderes Zimmer in Quarantäne gesetzt und beobachtet. Sie hatte bereits beim Kauf einen leichten Durchfall. Der hat sich im Laufe des Wochenendes so verstärkt, dass sie ab Sonntag einen kleinen Klumpen Kot am Po hatte. Montag früh bin ich mit ihr zur vogelkundigen TÄ zur generellen Gesundheitsuntersuchunng und natürlich auch zur Abklärung der Durchfall-Sache. Ergebnis: Im Kot wurden reichlich Megabakterien gefunden, das Tier dann gleich zur Behandlung in die dortige Krankenstation für 7 Tage aufgenommen. Sie kriegt das Megabakterien-Medikament Amoron M oder wie das genau heißt, also offensichtlich den zur Zeit angesagten Medizin-Einsatz. Die TÄ stellte eine gute Prognose: nach der Behandlung erneut 4 Wochen Quarantäne für die Lütte, um ein eventuelles Rezidiv abzuwarten. Danach ließe sich zwar auch noch nicht komplett ein künftiges Rezidiv (Rückfall, erneutes Auftreten der Krankheit) ausschließen, aber meist fänden die in einem 4 Wochen Zeitraum statt.
Die Kleine reagiert sehr gut auf den eigentlich doch stressigen stationären Aufenthalt, ich habe sie gestern dort besucht, sie schwätzt mit einem dort ebenfalls einsitzenden einzelnen Agoporniden und kneift die Helferinnen munter in den Finger bei Medikamentengabe.
Doch nun zu meiner Frage: Wißt Ihr, welche Rechte ich gegenüber dem Zoohändler habe? Ich habe ihn nach Erfahren der Diagnose angerufen und informiert. Er hat sein Bedauern darüber ausgedrückt, dass die Kleine eine Erkrankung hat und ich die Nöte damit, fragte auch nach und notierte sich Namen und Tel-Nr. der TA-Praxis. Ich kenne diesen Zoohändler seit ca. 2 Jahren, habe in der Vergangenheit bereits 3 Wellis dort gekauft, die alle topfit waren und sind. Bei ihm haben die Tiere einen geräumigen Käfig mit Platz zum Fliegen, Licht und frischer Luft. Er gibt auch Preisrabatt beim Kauf zweier Wellis, weil er fördern will: a) seinen Umsatz aber b) dass Wellis nicht einzeln gehalten werden. Wenn eine neue Lieferung Wellis vom Züchter gekommen ist, verkauft er auch nicht gleich, sondern läßt die Tiere ca. 2 Tage zur Ruhe kommen, bevor sie einen erneuten Stress und Transport erleben müssen. Man kann dann "reservieren", muss aber abwarten.
Also: mir geht es nicht darum, einen Rechtsstreit anzugehen, sondern ich wüßte gern, was sind da meine Rechte grundsätzlich? Und vielleicht noch Pflichten?
Ich will die Lütte auf jeden Fall behalten, an einem Umtausch wäre ich nicht interessiert.
Danke fürs Lesen meiner Ausführungen und
neugierig auf Eure Infos und Anmerkungen!
Grüße
cantarina
und die 6 + 1 Welli-Schar
vergangenen Samstag habe ich eine neue 5 1/2 Monate alte Wellidame in einer (mir bekannten und guten Zoohandlung) gekauft. Da ich einen kleinen Schwarm Wellis habe (6 weitere), habe ich sie natürlich erst einmal in ein anderes Zimmer in Quarantäne gesetzt und beobachtet. Sie hatte bereits beim Kauf einen leichten Durchfall. Der hat sich im Laufe des Wochenendes so verstärkt, dass sie ab Sonntag einen kleinen Klumpen Kot am Po hatte. Montag früh bin ich mit ihr zur vogelkundigen TÄ zur generellen Gesundheitsuntersuchunng und natürlich auch zur Abklärung der Durchfall-Sache. Ergebnis: Im Kot wurden reichlich Megabakterien gefunden, das Tier dann gleich zur Behandlung in die dortige Krankenstation für 7 Tage aufgenommen. Sie kriegt das Megabakterien-Medikament Amoron M oder wie das genau heißt, also offensichtlich den zur Zeit angesagten Medizin-Einsatz. Die TÄ stellte eine gute Prognose: nach der Behandlung erneut 4 Wochen Quarantäne für die Lütte, um ein eventuelles Rezidiv abzuwarten. Danach ließe sich zwar auch noch nicht komplett ein künftiges Rezidiv (Rückfall, erneutes Auftreten der Krankheit) ausschließen, aber meist fänden die in einem 4 Wochen Zeitraum statt.
Die Kleine reagiert sehr gut auf den eigentlich doch stressigen stationären Aufenthalt, ich habe sie gestern dort besucht, sie schwätzt mit einem dort ebenfalls einsitzenden einzelnen Agoporniden und kneift die Helferinnen munter in den Finger bei Medikamentengabe.
Doch nun zu meiner Frage: Wißt Ihr, welche Rechte ich gegenüber dem Zoohändler habe? Ich habe ihn nach Erfahren der Diagnose angerufen und informiert. Er hat sein Bedauern darüber ausgedrückt, dass die Kleine eine Erkrankung hat und ich die Nöte damit, fragte auch nach und notierte sich Namen und Tel-Nr. der TA-Praxis. Ich kenne diesen Zoohändler seit ca. 2 Jahren, habe in der Vergangenheit bereits 3 Wellis dort gekauft, die alle topfit waren und sind. Bei ihm haben die Tiere einen geräumigen Käfig mit Platz zum Fliegen, Licht und frischer Luft. Er gibt auch Preisrabatt beim Kauf zweier Wellis, weil er fördern will: a) seinen Umsatz aber b) dass Wellis nicht einzeln gehalten werden. Wenn eine neue Lieferung Wellis vom Züchter gekommen ist, verkauft er auch nicht gleich, sondern läßt die Tiere ca. 2 Tage zur Ruhe kommen, bevor sie einen erneuten Stress und Transport erleben müssen. Man kann dann "reservieren", muss aber abwarten.
Also: mir geht es nicht darum, einen Rechtsstreit anzugehen, sondern ich wüßte gern, was sind da meine Rechte grundsätzlich? Und vielleicht noch Pflichten?
Ich will die Lütte auf jeden Fall behalten, an einem Umtausch wäre ich nicht interessiert.
Danke fürs Lesen meiner Ausführungen und
neugierig auf Eure Infos und Anmerkungen!
Grüße
cantarina
und die 6 + 1 Welli-Schar