C
Coknyu
Guest
Hallo Leute ,
bekomme öfter mal ein Päppelkind ( Wildvogel) ,mache das gerne und nur mit dem Ziel der Auswilderung .
Jetzt sagte mir jemand ,das wäre strafbar , da Wildtier .
Ich müßte es melden und mir eine Genehmigung erteilen lassen ?
Im Bundes Naturschutzgesetz steht aber § 43 Abs 6
Ausnahmen: zum gesund pflegen .... um der Natur das Tier zurückzugeben ,wäre erlaubt.
Bitte mal um Eure Hilfe !!!
Danke Euch ,Conny
bekomme öfter mal ein Päppelkind ( Wildvogel) ,mache das gerne und nur mit dem Ziel der Auswilderung .
Jetzt sagte mir jemand ,das wäre strafbar , da Wildtier .
Ich müßte es melden und mir eine Genehmigung erteilen lassen ?
Im Bundes Naturschutzgesetz steht aber § 43 Abs 6
Ausnahmen: zum gesund pflegen .... um der Natur das Tier zurückzugeben ,wäre erlaubt.
Bitte mal um Eure Hilfe !!!
Danke Euch ,Conny