Ring- und Meldepflicht

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Detlef75

Neuling
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Guten Morgen zusammen,

kennt jemand im Netz eine aktuelle Quelle, aus der eindeutig zu entnehmen ist, für welche Vogelart:
- Ringpflicht und Meldepflicht
- nur Meldepflicht
besteht?

Zahlreiche Quellen habe ich selbst gefunden, die sich aber zum Teil widersprechen....

Vielen dank für eure Unterstützung im Voraus.
 
Hallo Detlef75,

ich halte mich da immer an folgende Auflistung. Ausnahmen von der Beringungspflicht sind sehr selten. Mir fällt da spontan nur der Yarrellzeisig ein.
Macht natürlich total Sinn einen Vogel nicht beringen aber melden zu müssen. Aber das ist ein anderes Thema.

Wieso spielst Du den Ball denn nicht einfach der für Dich zuständigen Naturschutzbehörde zu. Die müssten schlieslich auf dem Laufenden sein :D!
 
Hallo Gerhard,
da fällt mir spontan schon einiges mehr ein mit einer Ringpflicht... Waldvögel, Sittiche, (selbst der Kamingimpel) etc. ;-)

So clever war ich auch schon. Dort habe ich nur den schnöden Hinweis auf google erhalten :-(

Das Thema Ringpflicht habe ich vermutlich nun für mich lösen können.
Offen bleibt aber die Frage, welche Vögel Meldepflichtig sind.

VG
Detlef
 
Hallo Detlef,
da hast Du mich gründlich missverstanden. Selbstverständlich unterliegen alle Waldvögel und viele andere Arten der Ring- und Meldepflicht.
Als Beispiel für eine Art, welche nur der Meldepflicht aber nicht der Ringpflicht unterliegt habe ich den Yarrellzeisig genannt.

Den Hinweis auf google würde ich nicht gelten lassen. Wozu sitzen die den in ihren warmen Büroräumen? Was macht z. B. jemand ohne Intrnetzugang?
Und ja - solche Mitmenschen gibt es auch heute noch.
 
Moin Moin,
Du kannst das bei Wisia.de recherchieren. Dort schaut auch die Behörde selbst nach. Auf Recherche und dann den lateinischen Namen eingeben. Ansonsten das Artenschutzbuch vom BNA bestellen. Kostet nur ca. 6 Euro und ist extremst informativ.
 
Hallo,

Ringpflicht gibt es natürlich nicht für alle Arten, auch nicht die Meldepflicht.
Ringpflicht meine ich mit Artenschutzringen.
Bei dem angesprochenen Karmingimpel ist nur die Europäische Art Melde und Kennzeichnungspflichtig.
Die z.B. meisten nichteuropäischen Gimpelarten und auch andere Arten sind weder Melde- noch Beringungspflichtig.
Es gibt auch andere Arten die der Meldepflicht unterliegen, aber nicht der Beringungspflicht (z.B. die meisten Arten aus der
Europäischen Vogelschutzrichtlinie). Es gibt auch Ausnahmen von beidem. Der Kapuzenzeisig z.B.
Auch Weichfresser haben in der Regel keine Beringungspflicht. Die Beringungspflichtigen stehen in der Artenschutzverordnung.
Viele davon z.B. Chin. Nachtigall sind Meldepflichtig aber nicht Beringungspflichtig. Selbst der Reisfink ist meldepflichtig (das versteht wer will).

Also vorher erkundigen. Man muß es fast schon bei vielen Arten so handhaben.
Nach freu zugänglichen sicheren Quellen schau ich mal.

Ich hoffe daß ich dich damit nicht noch weiter verunsichert habe.:zustimm::bier:
 
Thema: Ring- und Meldepflicht

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