Erlenzeisig mit Rök Ring melden

Diskutiere Erlenzeisig mit Rök Ring melden im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - Hallo zusammen! Habe mir am Sonntag ein Paar Erlenzeisige in Straubing geholt. Die Vögel haben einen geschlossenen RÖK Ring, es waren aber keine...
Hallo,

also ich bleibe bei meiner Einschätzung, dass bei einem Verkauf in Deutschland auch deutsches Recht gilt. Wenn ein Österreicher mit dem Auto nach Deutschland fährt, dann darf er hier fahren, weil sein amtlicher Führerschein und seine amtliche Fahrzeugzulassung EU-weit gelten, aber er muss sich hier an die deutschen Verkehrsregeln halten und nicht an die österreichischen. Von daher vermute ich, die Ringe werden in Deutschland anerkannt werden, wenn es amtliche österreichische Ringe sind, aber ein Herkunftsnachweis wird bei Übergabe in Deutschland trotzdem fällig.

Bringt aber alles nichts, wenn wir hier herumrätseln, letztlich entscheidet die zuständige Behörde.

Viele Grüße
 
Hallo zur Antwort von AH und Quak.
Genau hier liegt das Problem, wir in Deutschland sind das einzigste EU land die Herkunftsnachweise verlangen, mal ganz davon abgesehen das dieses Blatt Papier auch nur als Papier anzusehen ist, da sich jeder der es darauf anlegt so ein Papier selber scannen oder sonstiges damit machen kann also ist dieses Blatt überhaupt nicht fälschungssicher und daher macht es auch kein anderes EU Land weil es halt nur Papierkramm ist.
Zum einen muss ich wenn alles glauben was dort angegeben ist zum anderen wird mir keiner seinen Perso zeigen, würde ich auch nicht und bis ich gesetzlich auch nicht dran gebunden.
Es gibt eine EG-Verordnung die besagt : Gegenseitige Anerkennung.steht unter EG-Verordnung 338/97 Artikel 66 und 68:In Gefangenschaft geborene und gezüchtete Vögel sowie andere in kontrollierter Umgebung geborene Vögel werden mit einem eindeutig gekennzeichneten, nahtlos verschlossenen Beinring gekennzeichnet.
Artikel 68
Gegenseitige Anerkennung der Kennzeichnungsverfahren
(1) Die zuständigen Vollzugsbehörden der Mitgliedstaaten erkennen die von den zuständigen Vollzugsbehörden der übrigen Mitgliedstaaten gemäß den Vorschriften von Artikel 66 genehmigten Kennzeichnungsverfahren an.

Unser allgemeines Problem ist, dass man sich alles von den Ämtern gefallen läßt und sich nicht wert. Die meisten Ämter machen ihre eigenen Gesetze aber sicher nicht die wie es gesetzlich verankert ist. Auch deutsche Ämter unterliegen bei Vögeln die aus anderen EU-Ländern erworben werden den gesetzlichen Vorgaben des EU-Rechts. Man kann in Deutschland nur etwas verlangen was in dem Land der Herkunft der Vögel ebenso gesetzlich verlangt wird.
In Deutschland werden seit Jahren Vögel beschlagnahmt die in einem anderen Bundesland legal angemeldet waren, nur weil das neue Amt eine andere Vorgabe hat wie das alte Amt wo der Vogel vorab angemeldet war.
Das ist ein weiteres Problem in Deutschland, weil jedes Amt machen kann was es will und wir als Züchter uns alles gefallen lassen. Ein Beispiel: Ein Vogel der in Bayern legal angemeldet war, wird in Thüringen illegal weil dort das Amt eine andere Forderung stellt wie das Amt in Bayern, so sieht die Wirklichkeit aus.

Ebenso der Fall mit Belgien und den BNA Ringen. Jedes deutsche Amt kann rekonstruieren wer diese BNA Ringe bekommen hat in Deutschland, dann hätte man nur diesen kontaktieren müssen und der hätte ja angeben können an wenn er die Vögel verkauft hat in Belgien.,daher eigene Schuld wenn man sich dann alles was das Amt macht gefallen läßt.

Das nächste Problem ist, dass unsere gesamten großen Verbände sich untereinander nicht grün sind und uns Züchtern in solchen Fällen auch nicht helfen
 
Hallo sebbi!
Ich bin davon überzeugt, Deine Info kommt aus erster Hand.
Ich werde das so an meinen Kollegen weiterleiten, obschon er sich zwischenzeitlich von dieser Art Vogelhaltung losgesagt hat.Warum? Nun seit dieser Zeit hatte er ständig welche von der Behörde Vorort. Ob angemeldet oder unangemeldet. Die waren sogar dort und machten Aufnahmen, als er nicht wie angegeben zugegen war, sich aber dennoch in unmittelbarer Nähe aufhielt und das beobachten konnte. Da war richtig was los. Letztendlich hat er Waldvögel nach und nach verkauft. Mein Kollege hatte weder Bock auf Papierkrieg, noch auf ständigen und nervigen Besuch der Behörde. Die Vögel mit denen er laut Behörde nicht legal züchten durfte, sind offiziell verstorben und er ist auf Weichfresser umgestiegen.

P. S. Recht haben und Recht bekommen ist gar nicht so einfach in Deutschland. Der Weg ist sehr steinig.
 
Hallo AH.
Das ist ja genau das was unsere lieben Ämter damit erreichen wollen, dass alle die Vogelzucht mit dieser Art aufgeben.
Dein Bekannter hätte die gar nicht aufs Grundstück lassen brauchen ohne Beschluss und wenn die sich dort trotzdem aufgehalten hätten.Polizei und Strafantrag wegen Hausfriedensbruch
Das mit dem Recht haben und Recht bekommen stimme ich dir zu, aber manchmal lohnt sich auch ein langer Kampf für sein Recht.
 
Hallo,

Die meisten Ämter machen ihre eigenen Gesetze aber sicher nicht die wie es gesetzlich verankert ist.

Das kann ich so nicht bestätigen. Wenn es beim Ummelden von Tieren zu Problemen kommt, dann nach meiner Erfahrung meist deshalb, weil ein Amt das eher etwas lockerer sieht und z.B. Herkunftsnachweise akzeptiert, die nicht 100% den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, z.B. keine Angaben zu den Elterntieren enthalten, und das andere Amt auf eine 100%ige Erfüllung dieser Vorgaben pocht. Wobei der Trend derzeit eindeutig ist, auf 100%ige Erfüllung zu pochen. Dann hat man einen Herkunftsnachweis oder eine Züchterbescheinigung in der Hand, die in der Vergangenheit vom einen Amt vielleicht gerade noch so akzeptiert wurde, vom nächsten Amt aber nicht mehr. Bloß braucht man dann nicht auf die Ämter zu schimpfen, der Fehler lag eindeutig bei dem Halter/Züchter, dessen Herkunftsnachweis nicht den Erfordernissen entspricht.

Das größte Problem ist doch, dass viele Halter überhaupt keine Ahnung von den Gesetzen und Vorschriften haben. Die gucken da nie rein, sondern halten sich an das, was ihnen von Bekannten oder in Foren so erzählt wird. Und so pflanzen sich Gerüchte und Halbwahrheiten fort. Anstatt dass man mal in die Gesetzestexte und Verordnungen schaut oder einfach beim zuständigen Amt nachfragt, was genau verlangt wird.

Viele Grüße
 
hallo,
gerade bezüglich der Elterntiere wird sehr unterschiedlich gearbeitet, nur wo steht in der Bundesartenschutzverordnung exakt das dieses gefordert werden darf und für Vögel aus unseren benachbarten EU Ländern darf dieses überhaupt nicht gefordert werden.
Mir ist ein Beispiel von einem Kollegen aus Niedersachsen bekannt, der hat einen Vogel erworben von einem Züchter aus Bayern. Dieser hatte den Vogel bereits vor Jahren mit einem Herkunftsnachweis bekommen und auch in Bayern war der Vogel legal angemeldet, jetzt verlangt das Amt in Niedersachen den Nachweis der Elterntiere, also für einen Vogel der schon seit mehr als 5 Jahre in Bayern angemeldet war und zwar ohne Nachweis der Elterntiere, soviel zum Thema beim Amt nachfragen wenn jedes Amt eas anderes verlangt.
 
Ich staune nur noch !
Und bin heilfroh, dass ich vor einigen Jahren von Europäischen Weichfressern zu den "Exotischen" gewechselt bin.
Als ich gemerkt habe, dass nach einem Sachbearbeiterwechsel der Umgang mit der zuständigen Behörde erschwernisreicher wurde, habe ich mich von meinen Blaukehlchen, Schwarzkehlchen und Neuntötern getrennt. Kontrollen habe ich nie erlebt, vielleicht weil ich rechtzeitig den Absprung geschafft habe.
 
Hallo!
Ich kann zu meinen Postings hier noch ergänzen.
Es war ja nicht so, daß die Behörden und später die Polizei meinen Kollegen im Visier hatten. Eigentlich kam der Stein des Anstoßes erst ins Rollen, nachdem der Händler genauer unter die Lupe genommen wurde, weil die Herkunftsausweise nicht mit der dazugehörigen Adresse übereinstimmten. Poli. ermittelte.
@
Als ich seinerzeit meine Sonnenvögel bei der zuständigen Behörde melden mußte, wußte der Beamte nicht einmal welche Vögel das sind. Davon hatte er noch nie was gehört. Chinanachtigall, hm... Auch nicht. Ich wollte von dem zuständigen Herrn wissen, warum diese Vögel meldepflichtig, aber nicht beringungspflichtig sind. Er konnte mir meine Frage nicht beantworten. Auf meine Anmerkung daß diese Verordnung widersinnig ist, da meldepflichtig aber nicht beringungspflichtig in Deutschland, bekam ich ein Achselzucken.
EU? Warum müssen dann Sonnenvögel in den Niederlanden geschlossen beringt und gemeldet werden, in Deutschland aber nicht?
Meine Erfahrung: Eine Hand weiß nicht, was die andere verordnet.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Quak,

dort steht genau das was ich gesagt habe, es wird dort nirgendwo für europäische Vögel explizit der Nachweis der Elterntiere verlangt, sondern das in Verdachtsfällen weitere Nachweise verlangt werden können.
Zitat:
Der Nachweis der Zucht setzt voraus:
Eine ordnungsgemäße geschlossene Beringung bei Vögeln ist in der Regel ein ausreichendes Indiz dafür, dass das Exemplar in Gefangenschaft geboren wurde. Manipulationen,insbesondere auch bei europäischen Vogelarten, können aber nicht ausgeschlossen werden. Bei begründeten Verdachtsmomenten, beispielsweise wenn keine ordnungsgemäße Kennzeichnung vorliegt, oder Hinweise auf illegale Naturentnahmen existieren, kann die Behörde darüber hinausgehende Nachweise verlangen, etwa eine DNA-Analyse. Art. 55 DVO begründet insoweit eine Duldungspflicht des Tierhalters, regelt allerdings nicht die Kostentragung, die sich nach allgemeinen Verwaltungsgrundsätzen richtet. Als Nachweismittel dienen in der Praxis in erster Linie:
Inaugenscheinnahme,
-Bestandsangabe entsprechend der Meldepflicht,
-Zuchtbuchangabe,
-fotografische Dokumentation des Zuchtgeschehens,
-genetischer Elternschaftsnachweis (Art. 55 DVO).

Weiterhin gilt dieses für in Deutschland gezüchtete Vögel, in den anderen EU-Staaten ist alleine der geschlossene Ring als Nachweis gesetzlich verpflichtet, da es dort wie gesagt, noch nicht einmal eine Melde und Herkunftsnachweispflicht gibt.
 
Hallo,

in der von dir zitierten Stelle steht doch nur, dass der geschlossene Ring "in der Regel ein ausreichendes Indiz dafür" ist, dass der Vogel "in Gefangenschaft geboren wurde".

Das ist aber erst die halbe Miete, denn das ist noch kein Beleg dafür, dass der Vogel auch von einem legalen Zuchtstock abstammt.

Theoretisch könnte man sich ja illegalerweise ein Pärchen artgeschützter europäischer Vögel fangen, in der Voliere brüten lassen, und die Jungen dort geschlossen beringen. Diese Vögel wären dann zwar in Gefangenschaft geschlüpft, aber natürlich nicht legal.

Worauf ich hinauswollte, war (S. 156): "Grundlage der Nachweisführung kann dann z.B. ein von der zuständigen Behörde, etwa im Rahmen der Meldepflicht nach § 7 Abs. 2 BArtSchV bestätigter Zuchtnachweis oder eine auf Belegen (z.B. Zuchtbuch) beruhende Selbstdeklaration sein. Hieraus müssen mindestens hervorgehen: Wissenschaftlicher Artname, Angaben zu Körpergröße oder zum Körpergewicht (zum Erstellungszeitpunkt der Deklaration), Geburtsdatum/Vermehrungsdatum, nach Möglichkeit Geschlecht und - falls vorhanden - Kennzeichen sowie Angaben zur legalen Herkunft der Eltern (des Elternstocks) (siehe Muster in Kap. 20.9)."

Viele Grüße
 
Hallo

ihr bringt hier viel durcheinander. Die BArtSchV gilt nur hier in Deutschland. Und nur hier darf mit den entsprechenden Artenschutzringen beringt werden. Tiere die aus anderen EU-Ländern stammen, egal ob sie von dort mitgebracht werden oder hier auf Märkten von Züchtern aus diesen Ländern gekauft werden, unterliegen nicht den deutschen Artenschutzbestimmungen. Entsprechende in diesen Ländern rechtsgültige Kennzeichnungen müssen von hiesigen Behörden nach EU-Recht anerkannt werden. Keinesfalls dürfen diese Tiere mit deutschen Artenschutzringen nachberingt werden.
Das wäre dann erst illegal und würde zu Strafen führen, weil man hier davon ausgeht, dass manipuliert wurde.
Sebbi :zustimm::zustimm:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

genau das was L.K. schreibt ist das was im Gesetz steht. Leider sind viele Beamte von Ämtern in Deutschland der Meinung, dass alles was Deutschland macht müssen alle anderen EU-Mitgliedstaaten auch so machen bzw. wir Züchter sind dazu verpflichtet. Wenn Deutschland hier andere Vorschriften anhand von Nachweisen verlangt, dann heißt das noch lange nicht, dass Leute aus anderen EU-Ländern dieses auch müssen. Von über 20 Mitgliedstaaten gibt es ein Land die mal wieder bestimmen wollen was andere machen müssen nur wird dieses niemals passieren.Man sollte lieber mal in Deutschland dafür sorgen für deutsche Nachzuchten, dass wenn man solch ein Gesetz haben will, dass dieses dann auch von allen Ämtern und allen Bundesländern gleich gehandhabt wird und nicht jeder kleine Beamte sein eigenes Gesetz macht.Wenn ich Vögel mit Herkunfstnachweise in einem Bundesland erwerbe, wo der Beamte keinen Wert auf die Nachweise der Elterntiere legt, und diese Vögel werden dann in einem anderen Bundesland illegal und werden beschlagnahmt, weil dort ein Beamter sitzt der diesen Nachweis verlangt, dann können wir mit der Vogelzucht aufhören

Zu AH:
Bezüglich der Herkunftsnachweise und der Adressen, daher macht ja auch kein anderes EU Land diesen Quatsch. (typisch Deutsch) Papier ist geduldig und ich als Käufer muss davon ausgehen, dass die Angaben auf den Papieren stimmen, weiterhin ist ein Züchter aus anderen Ländern überhaupt nicht verpflichtet mir solch ein Papier auszuhändigen, da diese in deren Ländern nicht existieren.Wenn Deutschland dieses so haben will, dann Bedarf dieses einer Gesetzesänderung die von der EU zuerst einmal abgesegnet sein müsste und hier würden alle anderen EU Staaten sicherlich nicht zustimmen.
 
Hallo,

ihr bringt hier viel durcheinander.

Überhaupt nicht. Um den Ring geht es doch gar nicht, da sind wir uns doch völlig einig. Kein Mensch will nachberingen. Es geht darum, ob der österreichische Ring alleine als Beleg für eine legale Herkunft ausreicht oder ob es noch zusätzlich einer Züchterbescheinigung oder ähnlichem bedarf.

Die BArtSchV gilt nur hier in Deutschland.

Das ist uns auch allen klar.

Tiere die aus anderen EU-Ländern stammen, egal ob sie von dort mitgebracht werden oder hier auf Märkten von Züchtern aus diesen Ländern gekauft werden, unterliegen nicht den deutschen Artenschutzbestimmungen.

Das ist völliger Quatsch. Natürlich unterliegen die den deutschen Artenschutzbestimmungen. Nur dass Kennzeichen und amtliche Dokumente anderer EU-Staaten dabei selbstverständlich als gleichwertig anerkannt werden.

In Deutschland gilt die freie Beweispflicht. Das hat mit Inland oder EU-Ausland erstmal gar nichts zu tun. Als Besitzer ist man in der Pflicht, die legale Herkunft zu beweisen. Legale Herkunft bedeutet hier mindestens: der Vogel ist identifizierbar, geschlossen beringt und stammt von einem legalen Elternstock ab.

Die Frage ist jetzt, lassen sich diese 3 Punkte allein mit dem Ring ausreichend belegen oder nicht.

Viele Grüße
 
zu Quak:
Es ist richtig das dort etwas von einem Beleg steht, nur steht dort auch in Verdachtsfällen und nicht immer und es steht auch nicht dort explizit Nachweis der Elterntiere.
Anhand von hier genannten Beispielen bringt ein Bundesartenschutzgesezt nur etwas wenn es auch innerhalb von Deutschland von allen Ämtern und deren Beamten gleich gehandhabt wird, ansonsten kann man sich solch ein Gesetz auch sparen, ansonsten würden es ja durch solche unterschiedlichen Forderungen deutsche Bürger unterschiedlich behandelt und dieses ist nach deutschen Recht verboten.

In Niedersachen wollte man einem Züchter seine Vögel beschlagnahmen, weil dieser keine Nachweise der Elterntiere hatte. Die vÖgel hatte er aber schon 1 Jahr zuvor erworben auch von einem deutschen Züchter nur aus einem anderen Bundesland, wo den Nachweis der Elterntiere niemanden interessierte. Zu diesem Zeitpunkt gab es solch eine Forderung selbst in Niedersachen nicht und somit konnte der Züchter beim Kauf auch dieses nicht wissen. Das Verfahren wurde eingestellt und die Beschlagnahmung aufgehoben.Typisch Deutsch .Hier stellt ein Amt oder ein Beamter eine Forderung an einen Züchter, welches das Amt vorher selber nie verlangt hat.

Bezüglich der amtlichen Dokumente anderer EU-Staaten. NUr soviel es gibt dort keine Dokumente sondern nur der geschlossene Ring. In Belgoien kann man Ringe bestellen für solche Vögel bei einem Ringverband und man bekommt diese, aber es müssen dort keine Vögel gemeldet werden, daher weiß auch niemand welcher bestellte Ring für welchen Vogel bestimmt ist.Wenn man einen Vogel von einem Züchter aus deren Land erwirbt, weiß dieser wenn es nicht seine eigene Nachzucht ist, noch nicht einmal von wem er diesen Vogel erworben hat, geschweige einen Zuchtstock.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Vogel eines anderen EU Staates muss nach deren gesetzlichen Vorschriften auch in Deutschland anerkannt werden und unterliegt somit auch nicht den Vorgaben des Artenschutzgesetzes.Dort gilt als Gesetz alleine der geschlossene Ring ohne weitere Dokumente, genauso hat man dort andere Ringgrößen bei verschieden Arten und diese müssen genaus anerkannt werden. u.a. Grünfink 2,8 in Belgien 3,0.
Jeder Vogel der rechtsmässig auf dem Markt eines anderen EU-Staates ist, muss auch in Deutschland so anerkannt werden, so schreibt es das EU-Recht vor.
 
Hallo,

also man kann es sich auch selber schwer machen. Wo ist denn das Problem, sich eine Herkunftsnachweisvorlage aus dem Internet auszudrucken und vom Verkäufer beim Kauf ausfüllen zu lassen - egal, woher der kommt. Und den Personalausweis kann man sich auch zeigen lassen, wenn man auf Nummer sicher gehen will, beim Kauf eines Gebrauchtwagens würde man das ja auch machen. Und wenn beides vom Verkäufer nicht gewährleistet wird, dann kauft man halt woanders. Dann ist man auf der sicheren Seite und muss nicht bibbern, ob man selbst oder -falls man die Tiere mal abgeben möchte- der Neubesitzer die dann auch angemeldet bekommt.

Jeder Vogel der rechtsmässig auf dem Markt eines anderen EU-Staates ist, muss auch in Deutschland so anerkannt werden, so schreibt es das EU-Recht vor.

100% korrekt. Genau das musst du aber beweisen. Und da war die Frage, reicht dazu der Ring alleine aus, wenn du das Tier in Deutschland dann anmelden möchtest, oder eben nicht.

Viele Grüße
 
Dann sind wir ja einer Meinung.
Wenn ein Vogel nach Land der Herkunft geschlossen beringt ist muss ein deutsches Amt diesen anerkennen, so wie es hier in dem RÖK Fall ist ,wenn man sich einen solchen Vogel beschlagnahmen läßt ist man selber schuld, da dass jeweilige Amt sich nicht an die Vorgaben des EU-Rechtes hält.
Zu den Blanko Papieren, die kann man mitnehmen nur ob die jemand ausfüllt und wenn dann höchstens einen Namen und Unterschrift den Rest muss man selber machen und ob dann die Angaben stimmen ist fraglich und einen Perso wird dir niemand zeigen für einen Vogelkauf und ich selber würde dieses genauso, daher sind diese Papiere(Herkunftsnachweis) auch total sinnlos, dafür tragen die Vögel ja einen geschlossenen Ring.
 
Hallo,

dafür tragen die Vögel ja einen geschlossenen Ring.

Das meinst du jetzt aber nicht im Ernst, oder? Du weißt doch selber, dass es Leute gibt, die selbst einem adulten Wildfang einen geschlossenen Ring drüberfriemeln können. Und man könnte auch, wie schon gesagt, ein Pärchen illegal wild fangen, in der Voliere brüten lassen und den Nachwuchs geschlossen beringen. Oder man könnte draußen Nistkästen aufhängen, die Jungvögel im Nest beringen und vor dem Ausfliegen illegalerweise abfangen. Also da ist dem Missbrauch doch Tür und Tor geöffnet.

Wenn mir jemand beim Tierkauf den Personalausweis nicht zeigen möchte, gehe ich davon aus, dass er was zu verstecken hat. Dann verzichte ich gerne auf den Kauf.

In der Reptilienszene sind die Herkunftsnachweise für Anhang B - Tiere gang und gebe, da gibt es keine Ringe, und die füllen einem auch Niederländer, Österreicher oder Franzosen vollständig aus, das ist dort überhaupt kein Problem. War gestern wieder in Hamm auf der Börse, rund 600 Aussteller, wahrscheinlich ein Drittel bis die Hälfte aus dem EU-Ausland, aber auch aus den USA usw., dort ist das tausendfach genau so praktiziert worden. Und da werden auch die ausländischen Anbieter direkt auf der Börse von Naturschutzbeamten überprüft, ob sie die notwendigen Papiere bei sich haben. Und zwar die nach deutschem Recht notwendigen. Weil der Ort der Übergabe in Deutschland ist.

Viele Grüße
 
Hallo
Das meinst du jetzt aber nicht im Ernst, oder? Du weißt doch selber, dass es Leute gibt, die selbst einem adulten Wildfang einen geschlossenen Ring drüberfriemeln können. Und man könnte auch, wie schon gesagt, ein Pärchen illegal wild fangen, in der Voliere brüten lassen und den Nachwuchs geschlossen beringen. Oder man könnte draußen Nistkästen aufhängen, die Jungvögel im Nest beringen und vor dem Ausfliegen illegalerweise abfangen. Also da ist dem Missbrauch doch Tür und Tor geöffnet.

Wenn mir jemand beim Tierkauf den Personalausweis nicht zeigen möchte, gehe ich davon aus, dass er was zu verstecken hat. Dann verzichte ich gerne auf den Kauf.

Viele Grüße
Hallo!
Das habe ich im Laufe der Jahre schon soooooo oft gehört und praktisch sehe ich auch überhaupt kein Problem zu manipulieren. Fazit: Ich kaufe bei jemanden, den ich kenne oder ich überprüfe ihn anderweitig, oder ich lasse mir den Ausweis vorlegen. Wird mir auf meine Bitte der Personalausweis nicht vorgelegt, erscheint mir der Verkäufer nicht vertrauensselig. Mein Bauchgefühl warnt und rät ab.
 
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