Quak
Foren-Guru
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Hallo,
also ich bleibe bei meiner Einschätzung, dass bei einem Verkauf in Deutschland auch deutsches Recht gilt. Wenn ein Österreicher mit dem Auto nach Deutschland fährt, dann darf er hier fahren, weil sein amtlicher Führerschein und seine amtliche Fahrzeugzulassung EU-weit gelten, aber er muss sich hier an die deutschen Verkehrsregeln halten und nicht an die österreichischen. Von daher vermute ich, die Ringe werden in Deutschland anerkannt werden, wenn es amtliche österreichische Ringe sind, aber ein Herkunftsnachweis wird bei Übergabe in Deutschland trotzdem fällig.
Bringt aber alles nichts, wenn wir hier herumrätseln, letztlich entscheidet die zuständige Behörde.
Viele Grüße
also ich bleibe bei meiner Einschätzung, dass bei einem Verkauf in Deutschland auch deutsches Recht gilt. Wenn ein Österreicher mit dem Auto nach Deutschland fährt, dann darf er hier fahren, weil sein amtlicher Führerschein und seine amtliche Fahrzeugzulassung EU-weit gelten, aber er muss sich hier an die deutschen Verkehrsregeln halten und nicht an die österreichischen. Von daher vermute ich, die Ringe werden in Deutschland anerkannt werden, wenn es amtliche österreichische Ringe sind, aber ein Herkunftsnachweis wird bei Übergabe in Deutschland trotzdem fällig.
Bringt aber alles nichts, wenn wir hier herumrätseln, letztlich entscheidet die zuständige Behörde.
Viele Grüße