Hallo,
in Deutschland gibt es diesbezüglich noch kein
Gesetz, d. h. Halter von Einzeltieren machen sich hier nicht strafbar.
Es gibt aber ein
Gutachten von 1995, auf das sich Überprüfungen zur tierschutzgerechten Unterbringung stützen.
Inwieweit das jetzt für Wellensittiche durchgesetzt wird, ist unklar.
D. h. es wäre ja eine provokante Frage, ob ein Amtstierarzt, der Dich besucht (aus welchen Gründen auch immer) "etwas" unternimmt, wenn Dein Tier alleine sitzt oder der Käfig nur 50 cm lang ist.
Bei der Anmeldung größere Papageien soll das durchaus vorkommen ("Käfig größer, oder der Papagei kommt weg!").
In anderen Ländern (Österreich, Schweiz?) ist die Paarhaltung schon per Gesetz vorgeschrieben.
Die Frage ist, ob das überprüft und durchgesezt werden kann.
Auch denke ich persönlich, dass die meisten Vögel derer, die im Internet nach "Vogelforen" googeln, in zumutbaren, wenn auch nicht immer idealen, Verhältnissen leben.
Schwierig wird es m. E. bei den Haltern, die von neueren Erkenntnissen abgeschlossen sind.
Es gibt ja immer noch viele, die ihre Vögel in einem Transportkäfig auf der Fensterbank halten und gar nicht auf die Idee kämen, dass sie daran etwas ändern könnten.