Du sagst also, ich müßte die, die mir eine Ringeltaube oder Waldschnepfe geben (inklusive Tierarztpraxen, einzelne Beamte von Polizeiwachen, das Tierheim oder die Tierklinik der Uni, die selbige annehmen) wegen Wilderei anzeigen ?
Nein, das sag ich doch gar nicht. Du sollst niemanden anzeigen, sollst Dir lediglich bewusst sein, dass für Vögel, die dem Jagrecht unterliegen, andere Gesetze gelten. Und dass diese Vögel nicht der Naturschutzbehörde, sondern dem Jagdpächter bzw. der Jagdbehörde zu melden sind, nicht mehr und nicht weniger möchte ich damit sagen.
Meine Frage ist explizit: was müßte der Jagdausübungsberechtigte, der von einer Anzeige absieht, lege artis (theoretisch) veranlassen, wenn ihm die Aufnahme eines jagdbaren Tieres gemeldet wird ? .
Gar nichts! Lediglich sagen: „O.k., ich hab ihr Anliegen verstanden, viel Erfolg beim Päppeln!“ Wenn mich auf der Straße jemand fragt, ob er mein Auto geschenkt bekommt, und ich sage „ja“, ist alles im grünen Bereich. Nimmt er es sich ungefragt, macht er sich strafbar.
In Berlin werden die wenigstens Ringeltauben im Wald gefunden, sondern mitten im Stadtgebiet. Oft kann ich nicht einmal eruieren, ob sie aus einem Baum gefallen sind. Sie lagen eben unten in irgend einem Innenhof. Die Unterscheidbarkeit der Küken also?
Almut, ich hatte noch nie die Gelegenheit, eine junge Taube bestimmen zu müssen. Und wenn Du selbst sagst, das sei nur schwer möglich, dann bin ich der letzte, der sich diese Fähigkeit ohne eigene Erfahrung anmaßen würde. In diesem Falle gilt eben: In dubio pro reo. Bei uns gibt es innerorts übrigens keine Ringeltauben.
Das BNatSchG bezieht sich auf die geschützten, nicht jagdbaren Tiere. Und da hapert es wie gesagt beim "Normalbürger" bereits an der Fähigkeit, die Art überhaupt bestimmen zu können.
Es bezieht sich auf ALLE Tiere, ob dem Jagdrecht unterliegend oder nicht. Für erstere ergeben sich durch das Jagdrecht jedoch zusätzliche Bestimmungen. Aber ich geb Dir völlig Recht, doch das interessiert den Gesetzgeber nicht! Die Ringeltaube unterliegt dem Jagdrecht, und wer eine solche aufnimmt, kann sich nicht darauf berufen, sie nicht bestimmen zu können. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Kein Mensch weiß zum Beispiel, dass man in Baden-Württembergs Wäldern vom 1. März bis 31. Oktober nicht rauchen darf, auch nach vier Wochen Regenwetter nicht. Und dennoch macht er sich strafbar, wenn er es tut, weil der Gesetzgeber sagt, man hat es einfach zu wissen. Aber das nur am Rande.
Pere, na, in so eine Station würde ich aber kein Tier bringen!
Eine Station, die ihre Pfleglinge nach der "Seltenheit" und nicht nach dem Hilfebedarf auswählt, die kann ja nicht mit Herz bei der Sache sein.
Klar, Dagmar, aber das weißt Du ja nicht, das wird auch nicht offiziell gemacht. Die wenigsten Leute fragen nach, wie´s dem Vogel weiter ergeht, und wenn doch, dann kann man leicht sagen, er habe es leider nicht überlebt, die Verletzungen seien zu groß gewesen. Die Einrichtungen müssen einfach, die können nicht anders, denn Geld regiert auch hier die Welt!
VG
Pere