Vogelgrippe H5N8

Diskutiere Vogelgrippe H5N8 im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hallo, inwieweit sind unsere heimischen Greifvögel bzw. die nicht heimischen Greifvögel in Zoos, Falknerhöfen usw. von der derzeitigen...
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Leese007

Neuling
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Hallo,

inwieweit sind unsere heimischen Greifvögel bzw. die nicht heimischen Greifvögel in Zoos, Falknerhöfen usw. von der derzeitigen Vogelgrippe betroffen? Gilt auch für die in Gefangenschaft gehaltenen Greife die Stallpflicht?

Gruß
Leese007
 
Betroffen von der Grippe ist gar nichts. Jedenfalls nicht mehr oder weniger als in anderen Jahren auch.
Stallpflicht: Nicht so viel ich wüsste.
 
Nein. Die Stallpflicht gilt nur für Geflügel. Was Geflügel ist, steht in der Geflügelpest-Verordnung: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden;

Greifvögel sind also kein Geflügel.

Die Aufstallerei ist schon etwas sehr merkwürdig. Meine Hühner muss ich aufstallen. Meine Sittiche dürfen direkt nebenan weiter in der nicht überdachten Voliere sein...
 
Hallo,

das Problem dabei ist das niemand so richtig weiß was alles betroffen werden kann. Wenn du auf einmal einige tote Sitiche hast und das meldest sollst du mal sehen wie schnell die Behörden da sind und erstmal alles töten was du an Vögeln hast und denen ist das dann egal was das ist.
Gruß
Marco
 
Hallo,

ich glaube es geht Leese007 eher darum ob sich Greifvögel mit dem Virus H5N8 infizieren können.

Gruß Kyla
 
Infizieren können sich die Greifvögel. Ich habe den Link nicht parat, habe aber irgendwo gelesen, dass bei der letzten Vogelgrippe in 2005/2006 infizierte Greifvögel gefunden worden sind.
 
Nein. Die Stallpflicht gilt nur für Geflügel. Was Geflügel ist, steht in der Geflügelpest-Verordnung: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden;

Greifvögel sind also kein Geflügel.

Da solltest Du Vorsicht walten lassen. Die Behörden scheinen dazu gelernt zu haben. In der "Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung)", liebevoll auch GeflPestSchV genannt, ist nun von "gehaltenen Vögeln" die Rede. Das schliesst Greifvögel (und Eulen) leider mit ein.

GeflPestSchV - Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest

Ich habs nur überflogen, die Verordnung ist inzwischen sehr umfangreich, es gibt anscheinend auch Ausnahmeregelungen.

Mit Keulungen ist es so eine Sache, da liegt die Entscheidung oft in der Willkür des Landesministers/Landkreises/Amtsveterinärs. Wobei ich den Begriff "Willkür" durchaus mit Absicht gebrauche. Ganz auf dieser Linie liegt auch, dass einzelne Landesminister bei bisher EINEM aufgefundenen infizierten Wildvogel von "europaweitem Problem" schwallen.

Beste Grüsse,
tox
 
Da wirst Du Recht haben.

In den Aufstallanordnungen stehen die Tiere, die in den Stall müssen, jeweils drin. Bei uns hier in der Gegend, das wird auch in ganz NRW so sein, weil das Ministerium den Text zur Verfügung vorgegeben zu haben scheint, ist immer das Geflügel, so wie oben angegeben, aufgezählt.
 
OK, aufgrund neuerer Infos will ich das mal präzisieren, da es für die Vogelhalter unter uns ja wichtig werden kann.

(2) Im Sinne dieser Verordnung sind:

1. gehaltene Vögel: Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten;

2. Geflügel: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden;

3. in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten: andere gehaltene Vögel als das in Nummer 2 genannte Geflügel;

4. Federwild: Vögel freilebender Arten, die für den menschlichen Verzehr gejagt werden;

5. Bruteier: Eier von Geflügel, die zur Bebrütung bestimmt sind;

6.Eintagsküken: weniger als 72 Stunden alte, noch nicht gefütterte Küken und weniger als 72 Stunden alte Barbarie-Enten (Cairina moschata) und ihre Kreuzungen, gefüttert oder nicht gefüttert;

7. Wildvogel: ein freilebender Vogel der Ordnungen Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel sowie ein zu wissenschaftlichen Zwecken gehaltener Vogel dieser Ordnungen;

GeflPestSchV - Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest

Greifvögel und Eulen sind also sogar explizit bei den Wildvögeln aufgezählt. Die neue Verordnung ist verdammt wasserdicht, denn sie erlaubt auch eine Aufstallung in sogenannten Risikogebieten nach eigenem Ermessen der Behörden. Im HüFo wird zwar gerade immer wieder argumentiert, das die Aufstallung rechtswidrig wäre und die Verordnung sie nicht rechtfertigt, aber in § 13 ist eine fiese Klausel versteckt:

(2) Der Risikobewertung nach Absatz 1 sind zu Grunde zu legen:

1. die örtlichen Gegebenheiten einschließlich der Nähe des Bestands zu einem Gebiet, in dem sich wildlebende Wat- und Wasservögel sammeln, insbesondere einem Feuchtbiotop, einem See, einem Fluss oder einem Küstengewässer, an dem die genannten Vögel rasten oder brüten,

2. das sonstige Vorkommen oder Verhalten von Wildvögeln oder

3. der Verdacht auf Geflügelpest oder der Ausbruch der Geflügelpest in einem Kreis, der an einen Kreis angrenzt, in dem eine Anordnung nach Absatz 1 getroffen werden soll.

Der Risikobewertung können weitere Tatsachen zu Grunde gelegt werden, soweit dies für eine hinreichende Abschätzung der Gefährdungslage erforderlich ist.

Man kann also auch ohne benachbarten Landkreis oder totem Vogel vor der Haustür aktiv werden.

So, und jetzt wirds noch ein wenig komplizierter:

Wenn irgendwo aufgestallt werden soll, muss die zuständige Behörde eine Verfügung erlassen und die Aufstallung anordnen. Ohne die Anordnungsverfügung muss man (noch) nicht aufstallen. Eine Verfügung ist ein Verwaltungsakt. Ein Verwaltungsakt muss bestimmt sein. Deswegen steht drin, was genau angeordnet wird. In NRW (und auch in anderen Bundesländern, soweit ich es gelesen habe) schreiben alle Kreise/Städte, die eine Verfügung erlassen haben, dass speziell bezeichnete Vögel aufgestallt werden müssen. Andere nicht.

Man muss nachgucken, was im jeweiligen Kreis/Stadt angeordnet wird.

(Informationen von Lexx und SusanneK aus dem Laufentenforum).

Beste Grüsse,
tox
 
So langsam kriegt man echt die Krise...

Vogelgrippe im Zoo Rostock: Getötete Störche und mehr

Ich hab noch nirgendwo mitbekommen dass Habichtartige, Eulen oder Falken betroffen gewesen wären, aber ausgeschlossen ist ja nichts.
Vor einigen Jahren gabs schon einmal die ein oder andere Möwe, auch ganz selten mal einen Watvogel, der nachweislich infiziert und an der Infektion gestorben war.

Weiß jemand etwas über infizierte bzw. an einer Infektion gestorbene Hakenschnäbel?

VG, Merops
 
Thema: Vogelgrippe H5N8

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