Zuchtbuch

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Micky&Co

Guest
wie fürt man ein zuchtbuch und was schreibt man da rein?
 
Moinsen Mikey und co :)

in einem zuchtbuch werden die eltern tiere vermerkt* art ..ringnummer falls vorhanden ,alter ... wo sie her kommen ..*

dann die jungen und ihre daten ... wann geschlüpft ...an wen abgegeben ....

und so weiter und du mußt halt vermerken wann du einen vogel abgibst oder neu dazu bekommst und wohin bezw. voher ..

ich denke die züchter unter den usern werden dir noch ausführlich schreiben
 
Hallo Mickey!

Ein Zuchtbuch mußt du nur führen wenn du eine Genehmigung hast.

Da schreibt man die Ringnummer der Vögel die im Bestand sind ein und die Ringnummern der Nachzuchten und auch genau mit Adresse an wen man die Vögel abgibt!

Wenn du nur eine Ausnahmegenehmigung beim ATA beantragen möchtest wirst du sicher kein Nachweisbuch führen müßen, nur wegen einer Zucht und du behälst doch die Küken sowieso!
 
Hallo. Auch wenn schon einige Jahre nun vergangen sind seit dem dieser Thread eröffnet wurde ...

Muss man ALLE Vögel im Bestand in das Zuchtbuch eintragen? Oder nur die, mit denen man züchtet? Da sind wir uns leider nicht ganz schlüssig, da wir erst angefangen haben zu züchten.

Muss dann immer alles in der korrekten zeitlichen Reihenfolge eingetragen werden, also immer chronologisch sortiert? Weil wir haben nun schon die neuen Wellis eingetragen und dann erst die Elterntiere. :?
 
Es wird der gesamte Bestand eingetragen.
 
Hallo. Auch wenn schon einige Jahre nun vergangen sind seit dem dieser Thread eröffnet wurde ...

Muss man ALLE Vögel im Bestand in das Zuchtbuch eintragen? Oder nur die, mit denen man züchtet? Da sind wir uns leider nicht ganz schlüssig, da wir erst angefangen haben zu züchten.

Muss dann immer alles in der korrekten zeitlichen Reihenfolge eingetragen werden, also immer chronologisch sortiert? Weil wir haben nun schon die neuen Wellis eingetragen und dann erst die Elterntiere. :?

hallo,

das zuchtbuch ist bestandteil einer zuchtgenehmigung. ich gehe davon aus, das du eine hast, denn du hattest ja schon sittichnachwuchs.

um die genehmigung zu bekommen musstest du ja auch eine sachkundeprüfung machen, bzw. wurdest vom amtstierarzt über die grundlagen informiert.

wie man mit dem zuchtbuch umgeht sollte hier eigentlich eine grundlage sein...

es müssen ALLE krummschnäbel mit ringnummer, eltern, herkunft, abgang (wohin) eingetragen werden.
 
Nachweisbuch = Zuchtbuch

Es gibt Atä die genehmigen auch, das man diesen Nachweis mittels elektronischer Erfassung an einem PC mit einem Programm führen darf.

Das muss aber extra Genehmigt werden soweit ich informiert bin.
 
Hallo Micky,

Du solltest angeben, was Du züchtest.
Es gibt da große Unterschiede ob Du Papageienvögel, Waldvögel oder Kanarien züchtest.
 
§4 Psittacoseverordnung schrieb:
(1)7) Züchter und Händler haben über Aufnahme oder Erwerb und Abgabe der Tiere sowie ihre Behandlung gegen Psittakose Buch zu führen. Die Bücher müssen dem Muster der Anlage entsprechen sowie gebunden16) und mit Seitenzahlen versehen sein. In die Bücher sind jeweils unverzüglich mit Tinte, Tintenstift oder urkundenechtem Kugelschreiber einzutragen

1. Art der Tiere,

2. Ringnummer und Datum der Beringung,17)

3. Datum des Erwerbs oder der sonstigen Aufnahme in den Bestand sowie Herkunft der Tiere,

4. Datum der Abgabe und Empfänger der Tiere oder Datum des Abgangs der Tiere,

5. Beginn, Dauer und Ergebnisse von Behandlungen gegen Psittakose sowie Art der Dosierung des verwendeten Arzneimittels.

Ferner ist die Beseitigung nicht verwendeter Fußringe in den Büchern zu vermerken.


(2) In den Büchern sind nicht beschriebene Zeilen durch einen waagerechten Strich kenntlich zu machen. Der ursprüngliche Inhalt einer Eintragung darf weder mittels Durchstreichens noch auf andere Weise unleserlich gemacht werden. Es darf nicht radiert werden, und es dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden, die nicht erkennen lassen, ob sie bei der ursprünglichen Eintragung oder erst später gemacht wurden; irrtümliche Eintragungen sind als solche zu kennzeichnen.

(3) Die zuständige Behörde kann genehmigen, daß die Buchführung mittels elektronischer Datenverarbeitung vorgenommen wird.17a)

(4) Die Bücher und Datenträger sind nach der letzten Eintragung mindestens zwei Jahre aufzubewahren.12)

ich weiß ned ob sich jemand an die "Radierverodnungen" dadrin auch wirklich hält o.O ich hab nie nen waagerechten strich gemacht sondern einfach ratsch durchgestrichen :D
 
Thema: Zuchtbuch

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