Wohl doch erst ab 18....
Hallo Bogis,
wir hatten dieses Thema mal im Mai im Nymphenforum. Ich glaube, dass der Eintrag „ab 16 Jahre“ unter Recht&Gesetz so nicht ganz richtig ist, das stand m. E. auch am Anfang garnicht drin, wurde vielleicht nachträglich ergänzt. Die Erteilung der Zuchtgenehmigung mit 16 scheint eine Ermessensfrage zu sein. Lies mal, was ich herausgefunden habe, mir scheinen die Argumente des Arztes eigentlich auch sehr vernünftig. Mensch, die zwei Jährchen bringst du doch schnell rum
!
Habe den Beitrag der Einfachheit halber nochmal komplett hierher kopiert (der Tobias im Text hat die Genehmigung auch schon mit 16 bekommen):
„Hallo Leutchen, an alle die es interessiert:
Gestern habe ich wie versprochen, mit verschiedenen Amtstierärzten telefoniert, der dritte (Rheinland-Pfalz) nahm sich dann die Zeit und redete ausführlich mit mir (ich wohne in Baden-Württemberg). Also:
Er sagte, dass er die Zuchtgenehmigung prinzipiell erst mit 18 Jahren, wenn man „geschäftsfähig“ sei, erteile. Die Tiere würden oft verkauft, selbst bei Wohnzimmerzuchten könne man ja nicht auf Dauer alle Junge selbst behalten. Außerdem dürfe nur ein Volljähriger z. B. beim Tierarzt bestimmte Untersuchungen veranlassen oder die Einwilligung zu einer OP geben, was ja alles mit eventuell höheren Kosten oder Risiken verbunden sei. Vor diesem Problem stünden die Niedergelassenen immer wieder, wenn da ein Kind mit seinem Vögel stünde. Die Eltern hätten wohl gesagt, dass es zum Tierarzt gehen solle. Nun stellt sich heraus, dass eine kostspieligere Untersuchung angeordnet werden müsse oder eine Entscheidung zu treffen sei. In diesem Fall seien sie immer wieder im Dilemma, einerseits wolle man dem Tier helfen, könne auch oft nicht länger warten, andererseits muss die Einwilligung eines Volljährigen, in diesem Falle der Eltern vorliegen, dass die Behandlung überhaupt vorgenommen werden soll. Diesen Fall hätte er selbst schon oft erlebt. Da steht ein heulendes Kind, also behandelt man das Tier, das kostet dann vielleicht 100.-DM, dann weigern sich die Eltern, diese hohen Kosten zu übernehmen, da der Vogel vielleicht nur 20.- gekostet hat. So sähe die Praxis aus. Deswegen erteile er die Zuchtgenehmigung erst mit der Volljährigkeit. Im Einzelfall sei er schon bereit, einen 16jährigen, der sich wirklich kümmere und informiere, züchten zu lassen. Aber: auch hier müßten die Eltern die Zuchtgenehmigung beantragen und er würde von Ihnen die Sachkundeprüfung verlangen, da sie letztendlich die Verantwortung für die Vögel trügen, gerade was Kosten oder ansteckende Krankheiten betrifft. Also der Jugendliche könne in dem Fall züchten, als offizielle Züchter mit Haftung fungierten aber die Eltern. Wenn er 18 sei, könne er dann seinerseits die Genehmigung beantragen.
Er erzählte mir noch etliche Fälle aus der Praxis. Eigentlich finde ich seine Argumente auch vernünftig. Schließlich gibt es genügend Erwachsene, die anfangen zu züchten, aber leider keine Ahnung haben, welche Probleme auftauchen können, oder welche Bedürfnisse die Tiere haben.
Er meinte, dass die „meisten“ seiner Kollegen das so handhaben würden.
Daraus entnehme ich, dass man wohl immer am besten beim zuständigen Amtstierarzt anruft und ihn fragt, wenn man selbst noch minderjährig ist.
Tobias, du bist da wohl an einen geraten, der recht großzügig ist , oder erkannt hat, wie ernsthaft du die Sache betreibst. Ich glaube fast nicht, dass das die Regel ist, eher eine Ermessensfrage.
Mehr Informationen konnte ich dazu nicht bekommen. „