DRINGEND: welche Vetämt. haben ja gesagt?

Diskutiere DRINGEND: welche Vetämt. haben ja gesagt? im Forum Vogelgrippe / Geflügelpest im Bereich Allgemeine Foren - Unser Kreisvet.amt hat besprechnung um 16:00Uhr. Ich soll ihnen sagen welche Kreise schon die "Befreiung" durchgegeben haben? Bitte um infos.
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Penelope67

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Unser Kreisvet.amt hat besprechnung um 16:00Uhr. Ich soll ihnen sagen welche Kreise schon die "Befreiung" durchgegeben haben?

Bitte um infos.
 
Ruft alle eure Veterinärämter an!!! Die wissen selber nicht was sie entscheiden sollen. Durch etwas "Manipulation" wird die Entscheidung doch beeinflusst!
 
Penelope67 schrieb:
Ruft alle eure Veterinärämter an!!! Die wissen selber nicht was sie entscheiden sollen. Durch etwas "Manipulation" wird die Entscheidung doch beeinflusst!
Hallo Penelope67,
die werden wohl alle auf die Weisungen des Landwrtschaftsministeriums oder einer Zwischenstelle je nach Bundesland abwarten. So etwas nennt sich Dienstweg und das kann schon mal dauern, würde sagen da kommt bei den meisten erst morgen Nachmittag was.
 
hab bei uns heute nachgefragt, heute oder morgen kommt ein schrieb raus, ... welche risikogebiete, wer seine tiere raus lassen darf ... wichtig ist nur die umzäunung, nimmer die überdachung, ich habe sooooo große hoffnung, daß meine dann raus dürfen !

aber wir haben nen großen see, nicht all zu weit weg :traurig:
 
Hallo Aday, den Dienstweg kenn ich, aber es hängt viel vom Vettierarzt persönlich ab und vom Kreis. möchtest Du den Dialog hören:

"guten tag, wie sieht es aus mit den Tieren" "ja, wir haben keine Ahnung es werden Besprechungen gemacht, wir warten auf die Ergebnisse" "ja, aber ander Kreise haben schon etwas gesagt (dann nante ich die hier erwähnten gebiete)" "mensch super dass sie uns das sagen, da können wir uns ja auch etwas mehr erlauben" "die verordnung ist ja schon in kraft seit09.05., für die Tiere ist jeder Tag wichtig" "ja aber wir dachten es ist bis zum 15..."
ich: "in der zeitung stand dass die stallpflicht nicht mehr gilt, also rechtlich werden wir ja wohl keine nachteile haben" "ja die zeitungen haben leider nur einen teil wieder gegeben, aber sie haben recht, es herrscht Konfusion"
 
Penelope67 schrieb:
Hallo Aday, den Dienstweg kenn ich, aber es hängt viel vom Vettierarzt persönlich ab und vom Kreis. möchtest Du den Dialog hören:

"guten tag, wie sieht es aus mit den Tieren" "ja, wir haben keine Ahnung es werden Besprechungen gemacht, wir warten auf die Ergebnisse" "ja, aber ander Kreise haben schon etwas gesagt (dann nante ich die hier erwähnten gebiete)" "mensch super dass sie uns das sagen, da können wir uns ja auch etwas mehr erlauben" "die verordnung ist ja schon in kraft seit09.05., für die Tiere ist jeder Tag wichtig" "ja aber wir dachten es ist bis zum 15..."
ich: "in der zeitung stand dass die stallpflicht nicht mehr gilt, also rechtlich werden wir ja wohl keine nachteile haben" "ja die zeitungen haben leider nur einen teil wieder gegeben, aber sie haben recht, es herrscht Konfusion"
Dummerweise must du nachweisen können, das du die Auflagen aus der Verordnunge erfüllst und das kann der normale Halter nicht, da er leider nicht über die Zahlen verfügt und über die Informationen von den Ämtern, welche Gebiete nicht rauslassen dürfen. Also bleibt nur warten und hoffen, das der Dienstweg mal etwas schneller ist.

EMail vom VetAmt an mich von heute kurz vor 17.00Uhr.
Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

Ihre mündlich erteilte Genehmigung wird von hier noch auf schriftlichem Wege widerrufen. Wenn hier die Daten aus Wiesbaden vorliegen (lt. Zusgae heute noch), bedarf es nur noch der Anzeige von Ihnen.
mfg

x.xxxxxx
 
Kreis Unna: alles raus, was Federn hat :freude:
Wer Gänse oder Enten hält, braucht jetzt zwar noch ein paar Hühner, aber die anzuschaffen, dürfte nicht unbedingt ein Problem sein. :)
 
Aktuelles aus dem Kreis Groß-Gerau :

Habe vorhin beim Vet.amt angerufen(nicht so einfach durchzukommen :o !!!)
Und die neuesten Ergebnisse sind:

Geflügel darf ab sofort aus den Ställen,wenn der Auslauf durch eine Überdachung und mit engmaschigem Draht vor Wildvögeln geschützt ist - ohne die bisher erforderlichen tierärztliche Untersuchen!!!

Immerhin schon mal etwas !
Aber es gibt auch Ausnahmegenehmigungen für Freilauf,die man beim Vet.amt beantragen kann.
Ich werde auf dem schnellsten Weg diesen Antrag stellen.
Wobei ich nicht viel Hoffnung auf eine Genehmigung habe,denn wir liegen direkt am Rhein (evtl. Wildvogelbrut) und haben den Kühkopf vor der Tür (großes Naturschutzgebiet).
Mehr wie ablehnen können sie es nicht.

Ich drück die Daumen für alle anderen :zustimm:

Liebe Grüße

Uschi
 
Hallo

bei uns im Spessart (LKr:MSP) darf sehr wahrscheinlich am Montag raus.
Genaueres erfahr ich erst später.

Grüsse Martin
 
mit Überdachung und engmaschigen Zaun, durfte das Geflügel die ganze Zeit schon raus, und ohne jegliche tierärztliche Untersuchung. Das hat mir damals der Vetamt persönlich bestätigt als er mir den Strafzettel gebracht hat. Das ist nichts Neues!!!Die Untersuchung war nur für die, die eine Ausnahmegenehmigung hatten, für kompletten Freilauf (Bei uns im Landkreis Kelheim, Genehmigungen=0).

@aday: das tut mir echt leid für dich, dass die sich nicht schriftlich festlegen ist ja mal wieder klar, keiner will die Verantwortung schriftlich übernehmen. Für uns mit kleinem "Bestand" dürfte es vielleicht leicht sein sich innerhalb einer "Grauzone" zu bewegen aber wie ich gelesen hab, musst Du ziemlich große Bauten haben, und viel Arbeit und viel Mühe...

Für diese paar Tage, seit dem 09 bis eine definitve Aussage auf Landes- oder Kreisebene kommt, kann jeder seine Tiere rauslassen, da ja die meisten Zeitungen und Radios durchgegeben haben (gestern Antenne Bayern: Stallpflicht vorbei in ganz Bayern, ausser 500m um Seen und Flüssen :(8( 8( )) dass es vorbei ist. Zumindest ein bisschen aufatmen für alle.
 
Neue Ausnahmeregelungen für die Geflügelfreilandhaltung in Schleswig-Holstein

KIEL. Die neue Geflügel-Aufstallungsverordnung des Bundes vom 09.05.2006, die weiter generell die Aufstallung von Geflügel fordert, ist jetzt vom schleswig-holsteinischen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume mit landesspezifischen Regelungen ergänzt worden.


Staatssekretär Ernst-Wilhelm Rabius teilte dazu folgende Detailregelungen mit: Risikogebiete, in denen auch künftig grundsätzlich keine Ausnahmen für eine Freilandhaltung zugelassen werden können, umfassen folgende Bereiche:

Für die Küstengebiete von Nord- und Ostsee unter vollständiger Einbeziehung aller Inseln und Halligen ein mindestens 3.000 m breiter Festlandstreifen ab der mittleren Hochwasserlinie; die Regelungen gelten für die Unterelbe (Bereich Schleswig-Holstein bis Landesgrenzen zur Hansestadt Hamburg) und die Schlei entsprechend.


Für stehende Binnengewässer mit einer Fläche über 50 ha ein Streifen von mindestens 500 m landeinwärts ab der Uferlinie gemäß Gewässerkataster.


Für die Fliessgewässer 1. Ordnung (Elbe, sowie Teile von Trave, Treene, Schwentine, Wilster Au, Alster, Bille, Bramau und Stör) ein Uferstreifen von 500 m beidseitig des Gewässerverlaufs.


Auf Grund von bedeutenden Wat- und Wasservogelvorkommen mit größeren Aktionsräumen um die Gewässer können auch größere Abstände festgelegt werden. Soweit im Einzelfall eindeutig keine Nähe zu bedeutenden Einstandsbereichen von Wat- und Wasservögeln besteht, kann von den vorstehenden Abstandsregelungen auch abgewichen werden (z. B. Nord-Ostsee-Kanal).


Die zuständigen Kreise werden kurzfristig Gebiete festlegen, in denen die Freilandhaltung von Geflügel wieder möglich ist. Freilandhaltung in solchen Gebieten müssen lediglich angezeigt werden. Einzelanfragen dazu können ab Montag bei dem jeweiligen Kreis gestellt werden.


Die zur Umsetzung und Überwachung der Verordnung zuständigen Vertreter der Veterinärbehörden der Kreise und kreisfreien Städte wurden heute im Ministerium über die neue Lage informiert. Staatssekretär Rabius appellierte an die Geflügelbetriebe, die einzelnen Vorschriften verantwortungsvoll und sorgfältig zu beachten. Verstöße würden konsequent geahndet werden. Auch wenn das Auftreten der Vogelgrippe deutlich zurückgegangen sei, könne noch keine Entwarnung gegeben werden (aktuell: 4.128 untersuchte Kadaver, 32 positive Tiere). Durch die neuen Bestimmungen sei jedoch sichergestellt, dass das Einschleppungsrisiko des hochpathogenen Virus in Nutztierbestände weiterhin gering bleibe. Gleichzeitig werde im Interesse des Tierschutzes, der Verbraucher und der Geflügelwirtschaft eine Lockerung des Aufstallungsgebotes ermöglicht.

Das Landwirtschaftsministerium aktualisiert laufend sein Informationsangebot für die Bevölkerung im Internet. Dieses kann auf der Startseite des Ministeriums http://www.mlur.schleswig-holstein.de unter der Überschrift "Vogelgrippe" ständig aufgerufen werden.

Noch einmal ist zu unterstreichen, dass Geflügel, gerade aus heimischer Produktion, bis auf weiteres gefahrlos gebraten, gekocht oder anders gegart verzehrt werden kann. Auch sonst besteht bezüglich der Vogelgrippe kein Grund zur Panik. Die Lage ist unter Kontrolle, und es handelt sich vorrangig um eine Tierkrankheit, die nur schwer auf den Menschen übertragen werden kann.



Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Seyfert, Christiane Conrad | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume| Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201 und -7204 | Telefax 0431 988-7137


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Kontakt: **********
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fällt mir noch ein: eine Dame die ich auf der Demo in Berlin kennengelernt haber, vom Verein für Tierschutz bezogen auf Landwirtschaft, sagte: "komischer Weise sind die ersten toten Vögel 12km Luftlinie vom Institut in dem die ganze Vogelgrippe untersucht und experimentiert wird"
Riem? sagt euch das was? das Löffler Institut? Es wurde ja damals nachdem Ebola in Afrika ausgebrochen war der Beweis erbracht dass ein Laboratorium nicht weit entfernt war, und danach hatr man nichts mehr davor gehört.

Ich finde es schrecklich für alle Tiere in Nord- und Ostsee...die Inseln, wie viele wohl 3km vom Strand entfernt wohnen...

Ob man ein "unabhängiges Gutachten" von einem anderen Institut verlangen könnte, bezüglich der Gefahr für Deutschland? Dies hat der Staatssekretär immer wieder betont "er hält sich nur an die Warnung der Wissenschaftler" dass diese von den Hühnerbaronen finanziert sind warf ihm jemand vor und dann wurde er wütend...
 
Penelope67 schrieb:
@aday: das tut mir echt leid für dich, dass die sich nicht schriftlich festlegen ist ja mal wieder klar, keiner will die Verantwortung schriftlich übernehmen. Für uns mit kleinem "Bestand" dürfte es vielleicht leicht sein sich innerhalb einer "Grauzone" zu bewegen aber wie ich gelesen hab, musst Du ziemlich große Bauten haben, und viel Arbeit und viel Mühe...
Also bei mir ist alles Klar seit 1. Mai mit den Fasanen in den Volieren und mit meine Hühner und Gänse seit dem dritten Auslauf in der Voliere und seit dem 10. wieder ganz normal im Freilauf.
Lediglich meine Ausnahmegenehmigung wird wie vorab mit dem VetAmt besprochen zurückgenommen (bis 15.Mai) und ich darf alles wieder komplett rauslassen und das alles ohne Auflagen.
 
also wir im Kreis Böblingen dürfen wieder alles rauslassen juhuhuhu :freude:
allerdings muss man wenn man Enten oder Gänse hat, diese untersuchen lassen oder Hühner dazu. Außerdem muss man die Freilandhaltung melden, aber nix außer Enten und Gänse untersuchen lassen :freude: :freude: :freude: :freude:
@ all aus dem Kreis Böblngen: das Formular gibt im Netzt beim Landratsamt zum downloaden.

Gruß Gelügelmuzze
 
Kreis Altenkirchen sagt JA!!!



Laut dem Zeitungsartikel, sollten wir uns aus dem Kreis-Altenkirchen nochmals Informieren ob man sie jetzt frei lassen dürfte oder nicht.
1 Tag später haben wir mal bei der Krvw-Ak angefrufen.
Die meinten dann darauf das ganz Kreis Altenkirchen alle Federviehches raus lassen dürfte! :prima: :beifall: :dance: :dance: :beifall: :prima:

SUPER....:zustimm:


VlG;Julia:freude:
 
Geflügel im Spree-Neiße-Kreis und in Cottbus ist frei!


Hallo,
ich habe heute mit dem Veterinäramt des Spree-Neiße-Kreises gesprochen.
Hier dürfen ab sofort alle Tiere wieder in Freiheit leben. Ausgenommen ist nur das Gebiet um die Peitzer Teiche und -und das macht mich richtig wütend- das Gebiet um eine Hühner-KZ in Roggosen, da dort auf Grund der Legebatterie die zulässige Geflügelanzahl pro qm überschritten wird!
Meine Hühner dürfen jetzt jedenfalls wieder mit Genehmigung raus. Bedingung sind nur z.B. überdachte Futterstelle und kein freigelagerter Hühnermist. Aber das macht jeder verantwortungsvolle Halter sowieso.
Liebe Grüße an alle Vogelfreunde sendet
Martina.
 
mein vet-amt hat ebenfalls ja gesagt.

ich soll aber eine schriftliche ausnahmegenehmigung stellen, welche dann dort genemigt wird. dann habe ich es auch schwarz auf weis.

rauslassen ja, aber nur mit ausnamegenehmigung...

tierärztliche untersuchungen brauche ich auch nicht machen, wenn die gänse zusammen mit meinen hühnern laufen...

alles in allem hört sich das doch super an...
 
Landkreis Aschaffenburg und Miltenberg

Die zuständigen Amtsveterinäre der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg in Unterfranken/Nordbayern, haben eine Allgemeinverfügung für den jeweils kompletten Landkreis erteilt.:bier:
Dies hat zum Vorteil, dass nicht jeder Zuchtfreund eine Ausnahmegenehmigung beantragen muss.:zustimm:
Und, ganz wichtig - ohne Dach auf der Freivoliere und dem ganzen zugehörigen "Schnickschnack"!:D
Gilt auch für Enten und Gänse - ohne die geforderten Rachen- oder Kloaken-Abstriche!:freude:
Seltsam!?!? Aber für mich absolut Ok. :dance:
 
Landkreis Göttingen mit Ausnahmen

Hallo, seit Montag dürfen die Tiere wieder raus,
allerdings nicht in den Gebieten in denen große Flußläufe oder sich Seen befinden.
Unsere Gemeinde gehört nicht dazu und seit Montag geniessen Sie wieder die Freiheit.

Und noch eine Besonderheit:
Enten und Gänse dürfen nur mit Bluttest herraus!
Aber!!!! wenn man dazu ein paar Hühner läßt, die als Grippeindikator mitlaufen, kann man sich den Test ersparen.

Verrükte Welt


Das war es aus dem Kreis Göttingen
 
Thema: DRINGEND: welche Vetämt. haben ja gesagt?
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