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Dino2007
Guest
Ich benötige dringend Auskunft, ob das komunale Verbot, dass Wildtauben (in dem Fall 2 Türkentauben und 2 Ringeltauben) nicht gefüttert bzw. vom Futterplatz für Wildvögel fernzuhalten sind, tatsächlich Rechtens ist und ob es dafür auch schon Gerichtsurteile gibt.
Hintergrund meiner Frage: Ich füttere an zwei Plätzen in meinem Garten Wildvögel (z. B. Meisen, Amseln, Spatzen, etc) und habe dort auch 3 Vogeltränken aufgestellt. An diese Futterplätze und Tränken kommen seit zwei Jahren auch ein Ringel- und ein Türkentaubenpaar.
Da meiner Nachbarin nicht passt, dass ich die Wildvögel füttere und ich nicht auf ihre Forderung einging, dies einzustellen, zeigte sie mich beim Ordnungsamt mit der Begründung an, ich würde "Futter für Tauben in meinem vorderen und hinteren Garten auslegen". Ich bekam eine Verwarnung und "Aufklärung", dass ich zwar Wildvögel füttern dürfe, das Futter aber so auszulegen hätte, dass Wildtauben (und auch verwilderte Stadttauben) es nicht erreichen können. "Bei Zuwiderhandeln drohe mir eine Geldstrafe von bis 1000 €". Ich habe natürlich schriftlich gegen die Verwarnung Einspruch erhoben. Mir ist nur wichtig zu wissen, ob die Stadt das Recht hat solche Ordnungsregeln aufzustellen, die auch mein Privatgrundstück mit einbeziehen. Gibt es dazu Urteile, wo kann ich sie nachlesen?
Ich füttere natürlich weiterhin Wildvögel in meinem Garten, habe aber die Futterstellen etwas umgeändert. Da ich mir sicher bin, dass meine Nachbarin weiterhin versuchen wird, mir das Wildvögelfüttern zu vermiesen, - sie ist leider so - möchte ich für alles noch Kommende gewappnet sein.
Hintergrund meiner Frage: Ich füttere an zwei Plätzen in meinem Garten Wildvögel (z. B. Meisen, Amseln, Spatzen, etc) und habe dort auch 3 Vogeltränken aufgestellt. An diese Futterplätze und Tränken kommen seit zwei Jahren auch ein Ringel- und ein Türkentaubenpaar.
Da meiner Nachbarin nicht passt, dass ich die Wildvögel füttere und ich nicht auf ihre Forderung einging, dies einzustellen, zeigte sie mich beim Ordnungsamt mit der Begründung an, ich würde "Futter für Tauben in meinem vorderen und hinteren Garten auslegen". Ich bekam eine Verwarnung und "Aufklärung", dass ich zwar Wildvögel füttern dürfe, das Futter aber so auszulegen hätte, dass Wildtauben (und auch verwilderte Stadttauben) es nicht erreichen können. "Bei Zuwiderhandeln drohe mir eine Geldstrafe von bis 1000 €". Ich habe natürlich schriftlich gegen die Verwarnung Einspruch erhoben. Mir ist nur wichtig zu wissen, ob die Stadt das Recht hat solche Ordnungsregeln aufzustellen, die auch mein Privatgrundstück mit einbeziehen. Gibt es dazu Urteile, wo kann ich sie nachlesen?
Ich füttere natürlich weiterhin Wildvögel in meinem Garten, habe aber die Futterstellen etwas umgeändert. Da ich mir sicher bin, dass meine Nachbarin weiterhin versuchen wird, mir das Wildvögelfüttern zu vermiesen, - sie ist leider so - möchte ich für alles noch Kommende gewappnet sein.