alle arten der EG-Verordnung Nr. 338/97 gesucht

Diskutiere alle arten der EG-Verordnung Nr. 338/97 gesucht im Forum Recht und Gesetz im Bereich Allgemeine Foren - hallo, ich habe leider vergebens gegoogelt ich suche eine seite wo man ALLE Vogelarten anchlesen kann die in der EG-Verordnung Nr. 338/97 genannt...
S

Sagany

Guest
hallo,
ich habe leider vergebens gegoogelt ich suche eine seite wo man ALLE Vogelarten anchlesen kann die in der EG-Verordnung Nr. 338/97 genannt sind
 
hallo,
danke!!!
wann gab es eigentlich die aufhebung aus der citespflicht?
ich weiss dassman diese arten früher bloß mit cites besitzen und handeln darf,heute reicht ja ring,herkunftsnachweis aus.
 
:D ach ich bin doof vergesst die frage :~ es war 1997 :achja:
aber mal was anderes,wie war das gleich bei Anhang a Arten die von der meldepflicht befreit waren,ist bei denen cites und verkaufsgenehmigung noch pflicht?
außerdem wundert mich eins,es heisst die Eg-Verordnung setzt das Wa in deutsches recht um,warum aber stehen dann manche arten zb.unter WA ll und gleichzeitig Eg l da haut doch was ned hin,endweder sind se nu streng geschützt oder bloß besonders.... :traurig:
 
Sagany schrieb:
:D ach ich bin doof vergesst die frage :~ es war 1997 :achja:
aber mal was anderes,wie war das gleich bei Anhang a Arten die von der meldepflicht befreit waren,ist bei denen cites und verkaufsgenehmigung noch pflicht?
außerdem wundert mich eins,es heisst die Eg-Verordnung setzt das Wa in deutsches recht um,warum aber stehen dann manche arten zb.unter WA ll und gleichzeitig Eg l da haut doch was ned hin,endweder sind se nu streng geschützt oder bloß besonders.... :traurig:

Nur kurz: Arten Anhang A sind meldepflichtig. Gleichzeitig brauchst Du eine Ausnahmegenehmigung vom Besitz- und Vermarktungsverbot.

WAII und Eg I (meinst sicher Anhang A EG-Richtlinie) ist kein Widerspruch. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen regelt den Handel von bedrohten Arten weltweit. Die EU ist nur für ihr Gebiet zuständig und kann natürlich Arten, die in WA II gelistet sind, in den Anhang A mit den entsprechenden Restriktionen aufnehmen. Also immer erst nachschauen :p
 
und was ist mit mikadofasan,humefasan,glanzfasan,eliotfasan usw.? sind WA Anhang A und von der meldepflicht befreit....
 
Diese Arten sind in der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt und gemäß § 6 Abs. 2 dieser Verordnung von der Meldepflicht befreit. Diese Befreiung gilt aber nur für in Gefangenschaft nachgezüchtete Tiere. Naturentnahmen dürfen weltweit nicht gehandelt werden.
 
Thema: alle arten der EG-Verordnung Nr. 338/97 gesucht

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