Anmeldung vorgeschrieben ???

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cora 1500

cora 1500

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Ich wollte mal fragen,ob es vorgeschrieben ist die Vögel (Graupapageien)anzumelden.
Wenn ja, wo :~ ,und wofür ist das gut?
Ich habe meine "Grauen" bisher noch nirgends gemeldet,aber wenn es Pflicht ist werde ich es sofort tun.
 
könnt ihr diesen thread nicht löschen...

sorry,jana :)

oder wieviel sollen noch ärger bekommen :~ unter anderen meinte das auch bianca :+screams:
 
RE: Cora 1500

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Zitat: Cora 1500
Ich wollte mal fragen,ob es vorgeschrieben ist die Vögel (Graupapageien)anzumelden.
Wenn ja, wo ,und wofür ist das gut?
Ich habe meine "Grauen" bisher noch nirgends gemeldet,aber wenn es Pflicht ist werde ich es sofort tun.

Hallo, Cora....

Jedlicher Erwerb (Besitz) von Papageienvögeln ist der "Oberen- oder Unteren Naturschutzbehörde" zu melden.
Den Sitz (Adresse) dieser Behörde erfährts Du z.B. auch auf der jeweiligen Stadtverwaltung Deiner Stadt/Gemeinde.

Generell gesagt findet eine solche "Anmeldung der Haltung und deren Besitz" statt, da aus der Haltung heraus die Übertragung gewisser Krankheiten erfolgen können (die auch auf den Menschen übertragbar sind).

Näheres findest Du auch hier im Internet unter den Suchbegriffen : EG Nr. 338/97Anlage 6 , BArtSchV (Bundesartenschutzverordnung) oder der jeweiligen Behörde Deines Landkreises (Kreisveterinäramt).

PS: Außerdem müßte Dir jeder Verkäufer (auch privat) eine entsprechende Bescheinigung aushändigen, aus der auch ersichtlich hervorgeht, dass Du die Tiere, die zu erwerben sind - anmeldepflichtig sind.
Dieser Hinweis ist in Kenntnis zu nehmen - und durch die eigene Unterschrift zu bestätigen.

Eine solche Bescheinigung nennt man auch :

Herkunftsbestätigung | Züchterbescheinigung
Zum Nachweis der Besitzberechtigung gem. § 22 BNatSchG und
§ 6 Abs. 2 BArtSchV
 
Hallo,

ich frag mal ganz blöd:

Gehören meine Nymphensittiche in diesem Fall auch zu den Papageienvögeln?

Wenn ja, dann brauche ich ja nur dieses Formular, was man jedes Jahr von der Landschaftsbehörde bekommt entsprechend ändern (habe Pferde), oder?

Liebe Grüße
Dunja - die manchmal ein bißchen blond ist
 
Rolf Nübel schrieb:
Jedlicher Erwerb (Besitz) von Papageienvögeln ist der "Oberen- oder Unteren Naturschutzbehörde" zu melden.
Nicht jeder Papageienvogel, sondern nur die meldepflichtigen Arten gem. Bundesartenschutzverordnung. Wellensittiche, Nymphensittiche und eine Reihe anderer Papageienvögel sind nicht meldepflichtig.
Graupapageien sind auf jeden Fall meldepflichtig!

... da aus der Haltung heraus die Übertragung gewisser Krankheiten erfolgen können (die auch auf den Menschen übertragbar sind).
Dies ist m.E. nicht der Grund, sondern es geht bei der Anmeldung um den Nachweis des Verbleibs geschützter Arten.
Lediglich zur Zucht sämtlicher Krummschnäbel, also auch der Wellensittiche, ist eine Zuchtgenehmigung auf Grund der Psittacoseverordnung erforderlich.
 
Ist es eigentlich nicht ausreichend, wenn der Züchter die verkauften z. B. Graupapageien meldet? Der Züchter muss doch Buch führen und dort auch die Adresse der Käufer eintragen.

Liebe Grüße
Elke
 
Hallo Jana,

dass deine Grauchen meldepflichtig sind, weißst du ja schon:)
Anmelden musst du sie in Güstrow beim LUNG.
Die Anmeldung muss die Art, Geschlecht (sofern bekannt), Ringnummer und den Art des Erwerbs (also Kauf) enthalten.
Du erhälst dann eine Anmeldebestätigung, wo deine Angaben vermerkt sind:)

@ Elke
Ist es eigentlich nicht ausreichend, wenn der Züchter die verkauften z. B. Graupapageien meldet? Der Züchter muss doch Buch führen und dort auch die Adresse der Käufer eintragen.
Wie du schon geschrieben hast, trägt der Züchter nur die Adresse ins Nachweisbuch ein;) Wieso soll sich der Züchter dann noch um die Anmeldung in den jeweiligen Bundesländern kümmern.....?
 
RE: Besitznachweis/Herkunftsbestätigung/Züchterbescheinigung

Hallo : Dagmar

Danke für den Nachtrag (dies stimmt auch) habe es nur versucht mal zimlich einfach auszudrücken), daher schrieb ich einfach alle Papageien (weil ja oft fälschlicherweise angenommen wird), dass z. B. ein Welli oder Nymphi auch angemeldet werden muß, was nicht so ist.

zu Rudi & Rita:

Sicherlich führt jeder Züchter Buch über jede Abgabe (und Nachzucht), auch wird Dir jeder daher eine entsprechende Bescheinigung darüber ausstellen (wenn ein Vogel gekauft wird).

Persönlich handele ich hier so, das jeder Kunde eine Bescheinigung erhält, egal was er erwirbt (auch bei Kleintieren, Wellis, Nymphis).

Auch besteht die Möglichkeit, das der Züchter für Dich die Anmeldung übernimmt !
 
hallo,
ich habe meinen vogel (Blaustirnamazone) gleich nach erhalt angemeldet (Züchter hat uns die Addy gegeben)aber ich habe kein Rückschreiben erhalten... gibt es das in jedem Bundesland(sl-H)?
danke
 
Hallo Mönchen,

ich habe seinerzeit auch keine Rückmeldung von der Behörde erhalten, allerdings ist die Angelegenheit schon ein paar Jahre her. (Schleswig-Holstein)
Im Zweifelsfalle mal nachfragen bei der Behörde.
 
also hier in Kreis Mettmann bekommt man ein Bestätigung, das und welche Vögel angemeldet sind.
LG
 
Anmelden

Bei uns in Mülheim Ruhr muss man laut Auskunft es Veterinäramtes Graupapas nicht anmelden. Es sei denn man hat vor zu züchten

Viele Grüße
Rieke
 
Anmeldung

Hey,hey
hab meinen Grauen im Januar angemeldet und auch keine Meldebescheinigung erhalten.Köln = Nordrhein Westfalen.
Liebe Grüße
dodo
 
Hallo,

in Deutschland besteht eine grundsätzliche Meldepflicht für alle Tierarten,
die in einem der Anhänge des Washingtoner Artenschutzabkommens gelistet sind, da das Bundesamt für Naturschutz sich in der Definition an die Anhänge des WA anlehnt.

Alle Großpapageien stehen auf diesen Anhängen und sind damit meldepflichtig.
(Sorry Rieke, aber entweder liegt ein Mißverständnis vor, oder Deine Behörde kennt ihre einschlägigen Gesetze nicht.).

Bei den kleineren Papageien sind es Wellis und Nymphen, die nicht meldepflichtig sind, und ca. 40 andere Arten (Link kann ich notfalls raussuchen), hauptsächlich Agaporniden und einige in Deutschland häufig gezüchtete Sitticharten.

Nebenbei: das hat nichts mit den Bestimmungen der Psittakoseverordnung zu tun.
 
RE: Meldpflicht Papageien usw......

Hallo,

oftmals ist es leider so, dass zwar der (die) betreffenden Halter(in) ihre Tiere meldet, weil aber im dazugehörigen Formular auch angekreuzt wird "Hobby und nicht Zucht" (was nur mit entspr. Prüfung und Genehmigung zulassig ist), wird hier auf einen weiteren Schriftverkehr verzichtet.
Die Ämter verzeichnen dies - und legen es als solchen Vorgang ab.
Sicherlich scheint es aber dennoch ratsam, hier einmal nachzufragen (was auch per e-mail erfolgen kann), damit man sich sicher ist, das die entspr. zur Meldepflicht ausgefüllten Formulare auch eingegangen und bearbeitet wurden.

In einigen BL (Bundesländern) kommt es auch vor, dass zuweilen die Aussage gemacht wird : "Dies benötigen wir überhaupt nicht"! (wenn eine Meldepflicht zu Hobbyzwecken erfolgen soll) - was natürlich vielen anderen Richtlinien gegenüber schon fraglich ist (und den Ratsuchenden verunsichert) !!

Dennoch würde ich auch in diesem Fall immer zu einer Meldung des Bestandes raten - bevor es im nachhinein Ärger gibt.
 
Hi zusammen!


rieke schrieb:
Bei uns in Mülheim Ruhr muss man laut Auskunft es Veterinäramtes Graupapas nicht anmelden.

Diese Aussage ist aber leider ein falsche Auskunft. Die Meldepflicht ist nämlich bundeseinheitlich geregelt und gilt somit auch für Mühlheim ;) Das blöde ist, daß mittlerweile 48 Arten meldepflicht-befreit sind und die Behörden da allmählich auch nicht mehr wirklich durchblicken. In NRW ist übrigens im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern das Umweltamt zuständig für die Anmeldung.

Welche Arten meldepflichtig sind, kann man in der WISIA-Datenbank abfragen ... Arten die da NICHT gelistet werden, sind befreit. Für Arten des Anhangs II des Washingtoner Artenschutzabkommens (WA II) benötigt man lediglich eine Herkunftsbescheinigung, wie bei Graupapageien, und bei Arten des WA I sogar eine CITES.

Ach, übrigens ... von wegen Bestätigung der Anmeldung ... ich habe unsere Aymarasittiche im Januar angemeldet und letzte Woche dann doch schon das Bestätigungsschreiben erhalten ... der Amtsschimmel gallopiert halt nicht :D

Noch was ... die Anmeldung hat binnen vier Wochen nach Erhalt des Vogels zu erfolgen ... aber i.d.R. zeigen sich die Behörden sehr kulant, wenn man es später nachholt, weil man's nicht besser wußte ... am Telefon meinte man zu mir: "Sie sollten das möglichst binnen drei Monaten erledigt haben."
Wer seine Vögel aber bewußt nicht anmeldet, sollte sich darüber im klaren sein, daß dies strafbar ist und falls dies rauskommt, ziemlich teuer werden kann ... die Geldstrafen sind mit 5.000-25.000 Teuros dotiert!
 
Zuletzt bearbeitet:
Melden

Hallo Zusammen,
vieln Dank für den Hinweis. Am Montag werde ich nochmal beim Veterinäramt anrufen, um herauszufinden an wen ich mich melden muß, um den Geier zu
melden.

Ein schönes Wochenende noch

Rieke
 
Hi Rieke!


rieke schrieb:
Am Montag werde ich nochmal beim Veterinäramt anrufen, um herauszufinden an wen ich mich melden muß, um den Geier zu melden.

Wie ich schon sagte, ist im Ruhrgebiet bzw. NRW das Umweltamt zuständig ... ruf die Stadtverwaltung an und laß Dich direkt mit dem Umweltamt verbinden ... vielleicht kann man in Mühlheim (wie bei unserer Gemeinde auch) die Meldeformulare direkt auf der Homepage der Stadt downloaden.
 
Medepflicht

Hallo Chris,
ich habe gerade mal auf der Mülheimer Hompage nachgeschaut. Es gibt nur ein Formular zur Züchtung von Papageien. Aber es ist ein Ansprechpartner angegeben. Den werde ich am Montag mal direkt befragen.

Vielen Dank

Rieke
 
Veterinäramt

Hey,hey
hier in Köln bin ich telefonisch auch von Ponzius zu Pilatus "gerannt.Kam nir schon vor wie Asterix und Obelix in dem verrückten Amt :D . Als ich beim Veterinäramt anrief lachten die mich aus:Hier sei ich ganz falsch,denn das Tier lebe ja noch. :p Jetzt hatte ich die Nase voll und hab beim Zoo angerufen,die haben mir dann weiter geholfen.
Was lange wärt wird endlich gut.
Liebe Grüße
dodo
 
Thema: Anmeldung vorgeschrieben ???

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