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Diskutiere Artikel-->Eure Meinungen? im Forum Greifvögel und Eulen im Bereich Wildvögel - Hi Diesen Artikel habe ich grad gefunden: Was haltet ihr davon? Findet ihr dass vielleicht übertrieben?
Ginnyminny

Ginnyminny

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Hi
Diesen Artikel habe ich grad gefunden:

Dackel mit Stock verteidigt
Jäger muss Adler bezahlen

Ein Jäger muss 6.628 Euro an die Deutsche Greifwarte zahlen, weil er bei der Verteidigung seines Hundes einen Steinadler mit dem Spazierstock erschlagen hat. Das Landgericht Heilbronn sprach in seinem Urteil dem Mann zugleich 922 Euro für die Behandlung seines verletzten Dackels zu. Die Greifwarte in Haßmersheim (Baden-Württemberg) hatte in dem Rechtsstreit für den 19 Jahre alten Zucht- und Jagdadler etwa 30.000 Euro Schadensersatz gefordert und ein Vergleichsangebot des Gerichts in Höhe von 7.650 Euro abgelehnt.

Der Richter betonte jedoch, die Greifwarte habe fahrlässig gehandelt, weil sie ein wildes Tier, noch dazu ohne Peilsender, entwischen ließ. Der Jäger andererseits habe wissen müssen, dass ein Dackel in das Beuteschema eines Adlers passe und mit einem Angriff zu rechnen sei. Warnungen anderer Spaziergänger vor dem Adler habe er ignoriert.

Der Jäger unterstrich während des zweitägigen Prozesses, er habe aus Notwehr gehandelt. Die Höhe ihrer Schadenersatzforderung erklärte die Deutsche Greifwarte damit, dass der Adler "Norok" der "Star" bei den Shows gewesen sei. Außerdem habe er der Forschung gedient und für Nachwuchs gesorgt. So setzte das Gericht den Wert des Tieres auf 15.000 Euro fest, obwohl ein ausgewachsener Adler laut Gutachten lediglich 10.000 Euro kostet.

Die Greifwarte betreibt ein privates Forschungszentrum. Nach einer Flugvorführung am 3. Oktober 2006 war der Steinadler nicht zurückgekehrt. Drei Tage später griff er den Dackel des Jägers an.

Was haltet ihr davon? Findet ihr dass vielleicht übertrieben?
 
Da sich der Vorfall hier in unserem Landkreis abgespielt hat, kam heute morgen in der Tageszeitung "Heilbronner Stimme" ein ausführlicherer Artikel zum Urteil, www.stimme.de.

idS Daniel
 
mir tut es hauptsächlich um den vogel leid...
auch der hund tut mir leid, das sind sicher schlimme wunden und schmerzen gewesen, mal abgesehen vom schock.

was ich nicht verstehe und es wird nirgends erklärt, warum hat der jäger den adler gleich totgeschlagen? :?

ich spekuliere jetzt mal nach bestem wissen:
wenn so ein adler einen dackel erwischt, wehrt dieser sich doch, so dass der adler nicht gleich wieder mit seiner beute wegfliegen kann
(erst recht nicht, wenn der hund an der leine ist, aber das steht nirgens, ob er angeleint war.).
hätte der jäger dann den adler nicht von seinem hund pflücken können?
(ich weiß, das ist dann ein heikles unterfangen, da der hund wahrscheinlich um sich schnappt und zappelt und der adler auch zappelt und mit den flügeln um sich schlägt etc. - oder anders formuliert: ein fell-gefieder-knäul... und ganz wichtig: vorsicht vor den krallen des adlers! aber sowas weiß ein jäger doch...)

und wieso konnte der adler den dackel überhaupt erwischen? da stand nur, dass der jäger vor dem greifvogel gewarnt wurde. aber solche greifvögel können an einem tag hunderte von kilometern segeln, wenn die thermik stimmt. das heißt, der vogel hätte sich ja sonstwo aufhalten können und z.b. im schwarzwald einen unbedarften dackel aus einem garten pflücken können - was wäre dann gewesen?

und wieso hatte der adler keinen peilsender?
 
Hallo,

ich kann leider auch nicht verstehen das eine Grefielwarte einen solchen Greif ohne jegliche Sender frei fliegen läßt sowas sehe ich schon als grob fahrlässing.

@floyd
es hört sich einfach süß an wie du versuchst zu erklären warum der Jäger den Adler nicht vom Deckel fern halten kann!!!!
Geh doch bitte mal auf eine Beizjagd und versuch mal einen " kleinen" Habicht mit bloßen Händen von einem Kaninchen zu bekommen, du wirst sehen das selbst das nur mit enormen Wunden und Schwierigkeiten verbunden ist, das dann bei einem Adler versuchen der Beute gemacht und Menschen gewöhnt ist sehe ich einfach als Lebensgefährlich an, wer ein bisschen Erfahrung ( hier der Jäger) hat wird höchstens mit einem Stock versuchen die Tiere zu trennen, alles andere ist definitiv Lebensgefährlich.
Gruß
Marco
 
@floyd
es hört sich einfach süß an wie du versuchst zu erklären warum der Jäger den Adler nicht vom Deckel fern halten kann!!!!
Geh doch bitte mal auf eine Beizjagd und versuch mal einen " kleinen" Habicht mit bloßen Händen von einem Kaninchen zu bekommen, du wirst sehen das selbst das nur mit enormen Wunden und Schwierigkeiten verbunden ist, das dann bei einem Adler versuchen der Beute gemacht und Menschen gewöhnt ist sehe ich einfach als Lebensgefährlich an, wer ein bisschen Erfahrung (hier der Jäger) hat wird höchstens mit einem Stock versuchen die Tiere zu trennen, alles andere ist definitiv Lebensgefährlich.
Gruß
Marco

o.k., so ungefähr habe ich mir das schon gedacht... :~

aber ich habe da wirklich nur spekuliert, insgesamt hatte ich in meiner ausbildung mit greifen recht wenig zu tun, weiß nur, dass man auf die füsse vom greif immer gut acht geben muß und den kopf schützen sollte (ich mußte in den volieren immer so einen holzfällerschutzhelm mit klappgitter vorm gesicht tragen)

ja, aber warum muß dann der jäger für den adler haften? :? er hat doch nur versucht den hund (sein eigentum) zu schützen.
ich glaube, ich hätte da auch versucht meinen hund freizukloppen... (allerdings wäre ich nicht irgendwo langgelaufen, wo die gefahr besteht, dass ein adler meinen hund als "hot dog" betrachtet.)

ungeklärt ist für mich aber:
wie und zu welcher situation wurde der jäger gewarnt und wo passierte das ganze (feldweg oder acker...), hätte es auch unbedarfte spaziergänger treffen können? schließlich kann der vogel ja überall hocken, wenn er frei fliegt...
ich frage auch, weil ich schon öfters gehört habe, dass greifvögel mal einen ausflug machen...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dann hätte die Tierhalterhaftpflicht der Greifvogelwarte den ganzen Schaden alleine bezahlen müssen.

Miener Meinung nach hat sich hier der Richter an einem salomonischen Urteil versucht. Die Schäden wurden im Verhältnis 60:40 gegeneinander aufgewogen- das Mitverschulden des Geschädigten bestand aber lediglich darin, dass er als Jäger sachkundig sein sollte insofern, als er hätte wissen müssen, dass ein Adler einen Dackel als Beute betrachten kann.

Wenn man diese Logik mal auf andere Bereiche überträgt:

Nehmen wir mal an,ein ausgebüxtes Pferd rennt in ein Auto. Hat der Autofahrer keine Ahnung von Pferden, kriegt er seinen Schaden voll ersetzt. Ist der Autofahrer zufällig selbst Reiter, so kriegt er nur 60%, denn er hätte ja wissen müssen, dass ausgebrochene Pferde auf der Strasse auftauchen können.......

Die Versicherungsgesellschaften, die eine Tierhalterhaftpflicht anbieten, werden sich dieses Gerichtsurteil zu nutze machen. Das sind die eigentlichen Nutzniesser.

idS Daniel
 
Sicher höchst unerfreulich , dass der Adler erschlagen wurde. Umgekehrt würden die meisten Falkner sich wohl auch kaum scheuen , beim Angriff eines Hundes auf den Beizvogel, den Hund zu schlagen. ( Habe auch schon einen Falken wegen eines Hundes verloren).
Einen verkämpften Adler kann man echt nicht einfach so von der Beute trennen. Dass der Mann Jäger ist, tut dabei nichts zur Sache. Die allermeisten Jäger kennen sich mit Greifvögeln kaum aus.

Das fliegen eines Steinadlers in unserer zivilisierten Umwelt ist einfach eine heikle Sache.
Gerade Herr Fentzloff ist punkto Adler so ein alter Hase, da dürfte so etwas nicht pasieren.
Ein Steinadler in Kondition, womöglich menschgeprägt, unbeaufsichtigt in bewohntem Gebiet, ist ein sehr grosses Risiko. Nicht nur für Hunde!
 
Dass der Mann Jäger ist, tut dabei nichts zur Sache. Die allermeisten Jäger kennen sich mit Greifvögeln kaum aus.

Ein Steinadler in Kondition, womöglich menschgeprägt, unbeaufsichtigt in bewohntem Gebiet, ist ein sehr grosses Risiko. Nicht nur für Hunde!

Dass der Geschädigte Jäger ist, tut zum Vorfall nichts zur Sache,richtig.Für den Richter jedoch Grund genug, dem Mann einen Betrag von 5700.- Euro aufzubrummen.....

Was mich selbst als Jäger (der sich mit Greifvögeln kaum auskennt...) interessiert:

Ich habe vor einiger Zeit mal was über ein Auswilderungsprogramm zu Steinadlern in den Alpen gelesen; dabei soll ein ausgewilderter,telemetrierter Steinadler in den ersten 14 Tagen seiner Freiheit mehrere Rotfüchse erbeutet haben. Was bedeutet denn, angesichts des oben geschilderten Vorfalls, ein Auswilderungsprogramm Steinadler- ein generelles Risiko für Haustiere wie Hunde und Katzen? Nutztiere wie Schafe usw. einmal ausdrücklich ausgenommen, denn da gelten andere Regeln.
Ich versuche mir gerade vorzustellen, was denn die Bevölkerung dazu sagt, wenn in so einem Auswilderungsgebiet plötzlich die Familienlieblinge verschwinden. Wäre da nicht die Grenze der Akzeptanz erreicht? Man erinnere sich an die Debatte um den Braunbären JJ1 alias Bruno- wenn denn dieser Bär lieber Hunde als Schafe gerissen hätte?

Eine flächendeckende Ausbreitung des Steinadlers in Deutschland wäre ja theoretisch möglich, von den Strom-Überlandleitungen mal abgesehen. Nahrungsgrundlage ist überreichlich vorhanden bei der Menge an Rotfüchsen und freilaufenden Hauskatzen.

By the way: sind ähnliche Vorfälle im Verbreitungsgebiet der Seeadler in Meck-Pomm bekannt geworden?

idS Daniel
 
rechtlich gesehen ist das schon kompliziert.

leider steht nichts darüber, wie und wo zu welcher situation der jäger von wem gewarnt wurde. das würde mich schon interessieren und spielt sicher auch eine große rolle in dieser sache.
und wenn ein "otto-normal"-jäger, ohne falknererfahrungen, seinen hund an der leine führt, ist er für mich genauso zu behandeln wie ein spaziergänger (wenn man mal die sache mit der warnung beiseiteläßt).

und gibt es eine begründung dafür, warum der falkner auf einen peilsender bei seinem adler verzichtet hat?
denn ich denke, wenn der adler einen gehabt hätte, wäre es wahrscheinlich gar nicht zu diesem dramatischen ereignis gekommen, da man den adler so schon hätte einfangen können (oder irre ich mich da?) von daher hat der falkner für mich eine hauptschuld, die über den 60% liegt.

zur sache mit dem ausgerissenen pferd und den berittenen autofahrer:
muß ich als ausgebildeter zootierpfleger immer damit rechnen, dass plötzlich ein ausgerissener affe in meiner wohnung auftaucht und mir alles zertrümmert? habe ich dann auch eine teilschuld wenn ich zum schutz meiner tiere ihm eine flasche über den schädel ziehe? :?
 
Ich habe vor einiger Zeit mal was über ein Auswilderungsprogramm zu Steinadlern in den Alpen gelesen; dabei soll ein ausgewilderter, telemetrierter Steinadler in den ersten 14 Tagen seiner Freiheit mehrere Rotfüchse erbeutet haben. Was bedeutet denn, angesichts des oben geschilderten Vorfalls, ein Auswilderungsprogramm Steinadler- ein generelles Risiko für Haustiere wie Hunde und Katzen?
Ich versuche mir gerade vorzustellen, was denn die Bevölkerung dazu sagt, wenn in so einem Auswilderungsgebiet plötzlich die Familienlieblinge verschwinden. Wäre da nicht die Grenze der Akzeptanz erreicht?

ich versuche mir gerade vorzustellen, wie ein steinadler mit einem fetten yorkshire terrier abstreicht, die rote flexileine des hundes im wind baumelnd, die omi totenbleich auf dem feldweg zusammensackt... :p
 
Steinadler ist nicht gleich Steinadler.
Kritisch wird es bei menschengeprägten Adlern, die keine Angst vor Menschen haben.

Wildadler im entsprechenden Lebensraum sind kein Problem.
Sicher werden Füchse und Katzen geschlagen ( ausnahmsweise auch mal ein kleinerer Hund) .
Habe das nächste Paar etwa 8 Kilometer von mir. Kein Problem.

Ein Adler der es gewohnt ist vom Menschen seine Atzung zu kriegen, der nach ein paar Tagen hungrig ist und keine Scheu hat, wird aber zum Risiko.
Zum Glück hat es "nur" einen Hund erwischt. Es sind schon ganz andere hässliche Vorfälle passiert. Ein Kind mit Pelzmütze ist da z.B. genau so gefährdet.

Mit Sender hätte er sicher besser eingeholt werden können. ( Ein Sender kann aber auch verloren gehen oder ausfallen. Also keine Garantie!)

Steinadler sollten meiner Meinung nach nur in Gegenden mit seeeehr viel Platz und wenig Bevölkerung geflogen werden.

Wie der ganze Vorfall aber im Detail abgelaufen ist weiss ich ja auch nicht.
 
Hallo

Habe mir einmal die Meinungen hier durchgelesen. Und möchte folgendes dazu anmerken:
Es ist nicht näher erläutert wie, von wem, wann und wie konkret der Jäger gewarnt worden ist. Sofern eine Warnung überhaupt als ernsthaft anzusehen ist.

Es ist davon auszugehen dass der Hund nicht angeleint war. Soviel ich weiß, müssen Hunde "draußen" in der Natur angeleint sein. Wenn meine Annahme stimmt, hat sich der Jäger zumindest ordnungswidrig verhalten und zumindest fahrlässig zu dem Vorfall beigetragen. (Vermutlich deshalb wurde er wohl auch verurteilt. Wenn gleich nirgens der Wortlaut des Urteils bzw. die Vorwürfe die gegen ihn seitens des Richters erhoben wurden, nach zulesen waren)

Es wurde ferner gefragt, ob auch unbedarfte Spaziergänger das Opfer hätten sein können?
Da würde ich persönlich definitiv mit nein anworten. (Wenn gleich ich das Beispiel mit dem Kind und der Pelzmütze für überlegenswert halte. Zumindest im Winter, aber wir stehen kalendarisch ja erst am Ende der Sommerzeit...) Aus dem einfachen Grund dass der Mensch nun mal nicht im
genetisch vorbestimmte Beuteschema eines selbst größeren Greifvogels, welches der Steinadler unbestritten ist, vorkommt.
Zum anderen, der Hauptgrund warum schon Menschen selbst von an sich harmlosen Beutegreifern wie dem hiesigen Mäusebussard "angefolgen" wurden, nämlich den Brutplatz, die Brut zu verteidigen, auch nicht als gegeben betrachtet werden dürfte.

Der Vogel hatte einfach nur Hunger! Ich komme ja nun auch aus der Ecke, zumindest weitläufig. Und gerade heute hat mir ein Falkner erzählt, dass der Vogel angeblich nicht weniger als 5 Tage schon im quasi Freiflug war. (Ein wesentlicher Aspekt, wie ich persönlich finde, der gar nicht thematisiert wurde. Zumindest in den Medien) Den Vorwurf muß sich die Greifenwarte gefallen lassen, den mit Telemetrie wäre das sicher nicht passiert.
Wie sang Klaus Lage schon vor über 20 Jahren?! Tausend mal berührt, tausend mal ist nichts passiert...
 
Soviel ich weiß, müssen Hunde "draußen" in der Natur angeleint sein. Wenn meine Annahme stimmt, hat sich der Jäger zumindest ordnungswidrig verhalten und zumindest fahrlässig zu dem Vorfall beigetragen. (Vermutlich deshalb wurde er wohl auch verurteilt.

Es wurde ferner gefragt, ob auch unbedarfte Spaziergänger das Opfer hätten sein können?
Da würde ich persönlich definitiv mit nein anworten. (Wenn gleich ich das Beispiel mit dem Kind und der Pelzmütze für überlegenswert halte. Zumindest im Winter, aber wir stehen kalendarisch ja erst am Ende der Sommerzeit...) Aus dem einfachen Grund dass der Mensch nun mal nicht im
genetisch vorbestimmte Beuteschema eines selbst größeren Greifvogels, welches der Steinadler unbestritten ist, vorkommt.

Moin Heliman,

Deine Annahme zum Leinenzwang stimmt nicht! Ein Hund muß in unseren Wäldern und Feldern nicht angeleint werden. Der Besitzer muß sicherstellen, dass er jederzeit auf den Hund einwirken kann, und dazu bedarf es grundsätzlich keiner Leine. Nur bei besonders kritischen Hunden kann die Behörde einen individuellen Leinenzwang anordnen, was aber nicht der Normalfall ist.

Ich würde die Frage mit dem Spaziergänger als Opfer mit „ja“ beantworten. Der Vogel war menschengeprägt und weiß aus Erfahrung „Mensch = Futter“. Er hatte nach fünf Tagen ordentlich Kohldampf und war entsprechend „scharf“. Und dann sieht er „Mensch“ und nahe dabei den Hund als „Futter“ … is klar. Wäre der Hund nicht da gewesen, hätte der Adler aus Erfahrung vielleicht gedacht „Mensch = Futter (aus der Tasche)“. Und schon hängt er dem Spaziergänger am Kittel. Der Typ wehrt sich entsprechend und löst beim Adler das Krampfen aus (Zuschlagen mit Knetebwegungen der Fänge). Und das macht er so lange, bis sich das Opfer nicht mehr bewegt. Den eisenharten Griff eines Adlers kann das Opfer nicht lösen. Schwere Verletzungen wären die Folge.

VG
Pere ;)
 
Hallo Pere

Sorry wenn ich so spät antworte...8)

Bin kein Hundehalter, daher war dies mit dem "Anleinen" nur eine Annahme. Daher schenke ich deinen Ausführungen diesbezüglich gerne Glauben.

Okay, das mit dem "Menschgeprägt" bzw. fehlgeprägt wie es in der Falknersprache auch oftmals heisst, ist ein Aspekt den man, wenn ich es mir durch den Kopf gehen lasse, gelten lassen kann. (Habe mich gerade kürzlich mit einen Falkner darüber unterhalten. Dessen Habicht wurde nicht bis zum Schluß geazt von den Altvögeln, so teilweise von Hand aufgezogen. Wenn der beim Beizen nichts in die Fänge kriegt, wird der ganz schön ungemütlich und zuweilen aufdringlich, wie mir der Falkner erzählte...)


Über den Griff bzw. die daraus resultierende überproportionale Griffkraft eines ausgewachsenen Steinadlers brauchen wir uns denke ich nicht unterhalten...;)
 
Deine Annahme zum Leinenzwang stimmt nicht! Ein Hund muß in unseren Wäldern und Feldern nicht angeleint werden. Der Besitzer muß sicherstellen, dass er jederzeit auf den Hund einwirken kann, und dazu bedarf es grundsätzlich keiner Leine. Nur bei besonders kritischen Hunden kann die Behörde einen individuellen Leinenzwang anordnen, was aber nicht der Normalfall ist.

´tschuldigt mich, kurz ein "off topic":

Hallo Peregrinus

freilaufende Hunde sind in Wäldern und Feldern auch Wilderer. Ich meine in Waldgebieten schon zig Hinweisschilder zur Hunde-Anleinepflicht gesehen zu haben? Kann eine Behörde in Waldgebieten durch Schilder nicht einen Leinenzwang anordnen?

Grüße von Kia
 
freilaufende Hunde sind in Wäldern und Feldern auch Wilderer. Ich meine in Waldgebieten schon zig Hinweisschilder zur Hunde-Anleinepflicht gesehen zu haben? Kann eine Behörde in Waldgebieten durch Schilder nicht einen Leinenzwang anordnen?Grüße von Kia
Hi Kia,

es ist richtig, daß eine Behörde für bestimmte Gebiete (z. B. Naturschutzgebiete) Leinenzwang verhängen kann.

Die Hinweisschilder, die Du öfters im Wald siehst, sind jedoch Schilder von Jägern, die es gerne hätten, daß man die Hunde anleint. Es sind dann aber keine offiziellen behördlichen Schilder und somit rechtlich ohne jede Wirkung, sie gelten also nicht und man kann sie sozusagen nach Herzenslust "mißachten" (eigentlich kann man sie gar nicht mißachten, weil sie gar nicht gelten ...). Aber wie gesagt nur, wenn man sich tatsächlich in einem leinenzwangfreien Gebiet befindet, was außerhalb von Naturschutzgebieten die Regel ist.

VG
Pere ;)
 
sie gelten also nicht und man kann sie sozusagen nach Herzenslust "mißachten"


Sicher kann man das.

Man kann, zumindest in Waldgebieten und während der Brut- und Setzzeiten, seinen Hund auch freiwillig an der Leine führen.
Einfach so, aus Rücksicht auf die einheimische, freilebende Tierwelt.

idS Daniel
 
Hallo zusammen!

Bin jetzt nicht der Spezialist für Greife, möchte aber auch kurz eine Geschichte erzählen.

Ich komme aus Rosenheim und gehe sehr viel ins Gebirge. Es gibt einen See in Oberaudorf, an der Grenze zu Österreich, von Bergen umgeben und mit endlosen Wald drum herum. Dort hab ich vor ein paar Jahren einen Adler kreisen sehen. Ich war mir absolut sicher, aber es hat mir keiner geglaubt. Es wäre etwas total neues gewesen, eine Sensation sozusagen.

Ein paar Wochen später stand in der Zeitung, dass am Bichlersee ein Adlerpärchen einen Dackel geschlagen und umgebracht hätten. Seit Jahren gibt es jetzt dort dieses Pärchen und Hundebesitzer MÜSSEN dort ihre Hunde anleinen. Man soll sogar auf kleine Kinder aufpassen, was ich aber übertrieben finde. Ich habe sie leider nie mehr wieder gesehen.

Ich finde es unglaublich, dass der Jäger den Adler bezahlen mußte. Es hätte doch jeder seinen Hund verteidigt und wahrscheinlich wollte er den Vogel nicht mal umbringen, er wollte doch nur seinen Hund retten!

Viele Grüße, Sigrid
 
Man kann, zumindest in Waldgebieten und während der Brut- und Setzzeiten, seinen Hund auch freiwillig an der Leine führen.
Einfach so, aus Rücksicht auf die einheimische, freilebende Tierwelt.

Das finde ich auch :zustimm: Das ist eine super Einstellung! Wenn nur mehr Menschen so denken würden....

Grüße von Kia
 
Thema: Artikel-->Eure Meinungen?

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