B-Plan VS Aussenvolieren

Diskutiere B-Plan VS Aussenvolieren im Recht und Gesetz Forum im Bereich Allgemeine Foren; moin moin, hat irgendwer hier schon erfahrungen gemacht mit bau von Aussenvolieren bei einem Gebiet, für welches ein Bebauungsplan festgelegt...

  1. #1 Mr.Knister, 10.06.2007
    Mr.Knister

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    moin moin,

    hat irgendwer hier schon erfahrungen gemacht mit bau von Aussenvolieren bei einem Gebiet, für welches ein Bebauungsplan festgelegt wurde??

    wollen viel. in naher zukunft etwas für uns erwerben, ein sehr ansprechendes Agebot hätten wir, nur stört und der B-Plan etwas, was unsere Aussenvolieren angeht.

    Beim Amt haben wir schonmal angefragt, müssen aber noch auf Antwort warten (urlaubszeit)

    vielleicht hat ja hier schonmal jemand damit erfahrungen gemacht und kann was erzählen, was genehmigung an geht und ob es problematisch war??!


    grüsse,

    knister
     
  2. alpha

    alpha Foren-Guru

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    Hallo

    Ich glaube das ist wirklich von Bundesland zu Bundesland - bessergesagt sogar von Ort zu Ort sehr unterschiedlich.
    Da wird euch wohl nichts anderes übrig bleiben, als zu warten, was speziell eure Behörde dazu sagt.

    Und lass es dir gleich schriftlich geben.... nicht dass da einer mal eben so lax eine Aussage macht, und ihr euch drauf verlasst. Später dann.... "öhm nein, das wusste unser Mitarbeiter nicht richtig".... :k

    Viel Erfolg
    Alpha
     
  3. Grau

    Grau Foren-Guru

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    Bei einem Qualifizierten Bebauungsplan ist doch eigentlich schon mal viel geregelt. Es kommt dann noch drauf an, wann er aufgestellt/beschlossen wurde, denn die zu diesem Zeitpunkt gültige BauNutzungsVerordnung gilt dann noch ergänzend.
    Ausserdem steht Grundlegendes noch in der jeweiligen Landesbauordnung.

    Was steht denn Im Bebauungsplan drin, hast einen Scan vom Grundstück?
     
  4. #4 Zauberschnecke, 10.06.2007
    Zauberschnecke

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    Zum Glück wurde das Baugenehmigungsverfahren vor ein paar Jahren vereinfacht-zumindest hier in Hessen.Ich glaube aber bundesweit!?Demnach ist der Bau von bis zu 20qm genehmigungsfrei und muß nur vorher schriftlich mit Skizze angezeigt werden.Ich bin einfach aufs Bauamt gegangen und dort hat man mir diese Auskunft gegeben.

    Gruß Martina
     
  5. #5 Mr.Knister, 11.06.2007
    Mr.Knister

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    najam 20m² wären ja schonmal was, sofern dann nur das schutzhaus als bauwerk gilt ;)

    danke erstmal für die antworten. wir werden mal sehen was dabei rauskommt.
    kann ja eigentlich nicht so kompliziert sein....obwohl: Deutschland! naja, schaun wir mal


    grüsse,

    knister
     
  6. #6 Zauberschnecke, 11.06.2007
    Zauberschnecke

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    Ich muß mich verbessern:In Hessen 30 Kubikmeter umbauter Raum!

    Gruß Martina
     
  7. Pucki

    Pucki Bea

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    In NRW sind es auch 30kubik wobei wir wieder das Problem haben,dass wir ans Haus dran bauen wollen und dann gilt es als Anbau und da darf man da wieder nix ohne Genehmigung.Die 30kubik müssen also frei stehen.:k
    Ganz albern finde ich auch,dass so ein Gitter als "umbauter Raum" gilt.
    Behördenlogik.
    Liebe Grüße,BEA
     
  8. #8 Julius01, 12.06.2007
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    Wir waren vor 3 Wochen beim Bauamt(NRW) und dort sagte man uns, dass die größe der Voliere völlig egal sein. Sie müßte allerdings einen Mindestabstand von 3 Metern vom Nachbargrundstück haben. Wenn dies nicht möglich ist, so benötigt man das schriftliche Einverständnis des Nachbarn und muss dieses zur Baumgenehmigung beim Bauamt einreichen.

    :? Irgendwie scheint mir das mit den Baugenehmigungen von der Tagesverfassung der jeweiligen Mitarbeiter abzuhängen. So nach dem Motto, man fragt 3 Bauämter und bekommt min. 6 verschiedene Meinungen.

    Puuuuh
    LG
    Kati
     
  9. #9 Zauberschnecke, 12.06.2007
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    Hallo Bea,
    das mit dem Anbau geht bei uns auch zB Wintergarten.Aber ich befürchte auch,daß in den Ämtern-wie überall-nicht nur kometente Mitarbeiter sitzen.

    Martina
     
  10. Grau

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    Logisch, aber Anrechnung GRZ/GFZ.
     
  11. alpha

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    :? :? Was bedeutet das?


    LG
    Alpha
     
  12. Grau

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    GRZ ist die GrundFlächenZahl,
    die in einem Bebauungsplan angibt, das wievielfache der Grundstücksfläche bebaut werden darf/muss.

    GFZ GeschossFlächenZahl, gibt an, das wievielfache der Grundstücksgrösse über die Geschosse verteilt bebaut werden darf/muss.
     
  13. #13 Mr.Knister, 15.06.2007
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    Tja....das wars.

    Der Traum vom Holzhaus, dem Objekt dass wir kaufen hätten wollen, ist dank des B-Planes ins Wasser gefallen....

    Gestern hab ich endlich einen Zuständigen erreicht, der mir mitteilte, "das es nix wird".
    Die Größe der Voliere ist zu groß, anscheinend gilt auch die Aussenvoliere als Bauwerk.

    Sie sagte, man darf nur 12 m² ohne Genehmigung bauen und diese darf man auch nicht irgendwo aufs Gründstück hinbauen, sondern muss in der Baugrenze bleiben.
    Und das Ausbaulimit ist wohl auch schon ausgeschöpft, da auch noch ein Holzschuppen dasteht und eine "Werkstatt".

    Schade isses....neuer Herd wär drinnen, neue Gasheizung *hach* und wunderschönes Häuschen.

    Naja....es gibt ja noch andere (hoffentlich ohne B-Plan).

    Danke für eure Mithilfe,

    Miez <---- die gerade zu faul war, um sich umzuloggen
     
  14. Grau

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    In welchem Bundesland befindet sich denn achtern diek?
     
  15. #15 Mr.Knister, 15.06.2007
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    Wir sitzen hier in Schleswig Holstein.
    Aber soll ja auch von Kreis zu Kreis verschieden sein.

    Aber egal, andere Menschen haben auch noch schöne Häuser (zum Verkauf ;) )

    grüße,
    miez
     
  16. Grau

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    Generell kann sich jede Kommune eigene Satzungen geben,
    grundsätzlich gilt -auch Kreis übergreifend- die jeweilige LandesBO.

    Für SH heisst es z.b.:

    Genehmigungs- und anzeigefreie Vorhaben

    (1) Die Errichtung, Herstellung und Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen bedarf keiner Baugenehmigung oder Bauanzeige:

    1. Gebäude ohne Aufenthaltsräume, ohne Aborte und ohne Feuerstätten mit Ausnahme von Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsständen sowie untergeordnete bauliche Anlagen bis zu 30 m³ - im Außenbereich bis zu 10 m³ - umbauten Raumes.



    Überdies ist in SH die bauliche Anlage so definiert, dass eine Überdeckung (=Dachdeckung) vorhanden sein muss.

    Eine reine Voliere hat dies z.B. nicht, so könnten es zwei getrennte Baukörper sein.

    Auf was beruft sich denn die 12 Quadratmeter Aussage?

    Denn anderweitig greifende Vorschriften (wie z.B. Gehegegenehmigung) haben mit Baurecht und B-Plan nichts zu tun, und treffen Euch überall, egal wie ausgenutzt das Grundstück bereits ist.
     
  17. #17 Mr.Knister, 15.06.2007
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    moin,

    es hat auch an sich nciht smehr mit dem b-plan zu tun.

    diese regelung tritt in kraft, weil es sich im weitesten sinne um eine ferienhaussiedlung handelt.

    Ist für uns aber eigentlich auch schon abgeharkt.

    wofür kaufe ich mir meinen eigenen Grund und Boden wenn ich nicht einmal die möglichkeit habe "zu machen was ich will"

    grüsse,

    knister
     
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