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Otwin Franz
Guest
Hallo,
Im Artenschutzrecht bzw. Naturschutz wurde in den letzten Jahren eine Novellierung des Artenschutzrechtes vorgenommen.
Hier nun ein Auzug aus der entsprechenden Neuregelung:
Um den Erfordernissen des Euroäischen Binnenmarktes gerecht zu werden, gelten ab 1. Juni 1997 in der EU neue Rechtsgrundlagen, die die seit 1984 bestehenden Bestimmungen ersetzt haben. Das neue europäische Artenschutzrecht setzt das WA und zum Teil auch EU-Richtlinien um.
Dies bedeutet wer eine "CITES-Bescheinigung " beantragen möchte muss als jetzt EG-Bescheinigung schreiben.
Von der Änderung habe ich durch das Regierungspräsidum in Darmstadt erhalten. Den Auszug aus der Neunen Rechsprechung habe ich von der Webseite "www.bfn.de" Bundesamt für Naturschutz entnommen.
Soweit meine Ausführungen.
Im Artenschutzrecht bzw. Naturschutz wurde in den letzten Jahren eine Novellierung des Artenschutzrechtes vorgenommen.
Hier nun ein Auzug aus der entsprechenden Neuregelung:
Um den Erfordernissen des Euroäischen Binnenmarktes gerecht zu werden, gelten ab 1. Juni 1997 in der EU neue Rechtsgrundlagen, die die seit 1984 bestehenden Bestimmungen ersetzt haben. Das neue europäische Artenschutzrecht setzt das WA und zum Teil auch EU-Richtlinien um.
Dies bedeutet wer eine "CITES-Bescheinigung " beantragen möchte muss als jetzt EG-Bescheinigung schreiben.
Von der Änderung habe ich durch das Regierungspräsidum in Darmstadt erhalten. Den Auszug aus der Neunen Rechsprechung habe ich von der Webseite "www.bfn.de" Bundesamt für Naturschutz entnommen.
Soweit meine Ausführungen.