Eichelhäher doch noch auswildern?

Diskutiere Eichelhäher doch noch auswildern? im Forum sonstige Vogelarten im Bereich Wildvögel - Hallo hatten bisher zwei Eichelhäher, der eine war scheu aber flugunfähig und ist nun gestorben. Die andere ist eine Handaufzucht und war mal...
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Brooklyn

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Hallo
hatten bisher zwei Eichelhäher, der eine war scheu aber flugunfähig und ist nun gestorben. Die andere ist eine Handaufzucht und war mal sehr zahm....ihr Flügel hängt auch ein wenig aber sie kann sehr gut fliegen.

Habe sie aber immer behalten, damit der andere Gesellschaft hat, nun frage ich mich, ob man sie nicht doch noch auswildern kann.
Möchte nicht, dass die Eichelhäherdame alleine bleiben muss.

Habe mich auch nie mit ihr beschäftigt, sie ist nicht so zahm, dass sie z.B. auf den Arm, Kopf o.ä. fliegt oder sich anfassen lässt, sie nimmt lediglich Futter aus der Hand wenn man es ihr hinhält.

Ich weiß nicht, ob es möglich ist, sie in die freie Natur zu entlassen, ohne dass sie gleich dem Tod geweiht wäre ?

Lg
 
Hallo,
zum einen ist schonmahl das Auswildern/Aussetzen von Tieren Strafrechtlich verboten.

Auserdem finde ich es schon sehr zahm wehn sie aus der Hand frist das macht bei mir in der Voliere zur Zeit nur ein einziger Kanarien.

Ich würde sie nicht Auswildern schon weil sie glaube ich nicht so gute Schongsen hätte.

Vieleicht findest du über Anzeigen jemanden der einen ebenfals aleine sitzenden potenzielen Partner hat.
 
zum einen ist schonmahl das Auswildern/Aussetzen von Tieren Strafrechtlich verboten.

Das Auswildern eines Wildtieres ist nicht verboten, Deine Pauschalaussage ist unzutreffend. Fachlich korrekt vorbereitet, hat ein halbzahmer Rabenvogel durchaus eine Chance auf eine Auswilderung und somit ein artgerechtes Leben.

Das Thema ist aus dem Januar und Brooklyn war über einen Monat nicht im Forum. Brooklyn, falls Dein Anliegen noch aktuell ist, melde Dich per PN oder im Forum - as you like.
 
Hallo,
zum einen ist schonmahl das Auswildern/Aussetzen von Tieren Strafrechtlich verboten.

Zum Einen ist das Aussetzen von Tieren im Tierschutzgesetz geregelt - Mit Strafrecht hat das wenig bis nichts zu tun.

Zum Zweiten ist das Aussetzen (von Wildtieren, auch wenn sie sich vorübergehend in Obhut befanden) nur dann verboten, wenn das Tier nicht ausreichend vorbereitet ist, um sich artgemäss zu ernähren und sich vor schlechter Witterung schützen zu können.

Auserdem finde ich es schon sehr zahm wehn sie aus der Hand frist das macht bei mir in der Voliere zur Zeit nur ein einziger Kanarien.

Ich würde sie nicht Auswildern schon weil sie glaube ich nicht so gute Schongsen hätte.

Vieleicht findest du über Anzeigen jemanden der einen ebenfals aleine sitzenden potenzielen Partner hat.

Der Rest kommt in meine Sammlung der neuen deutschen Rechtschreibung ;-)

Grüsse,
tox
 
Thema: Eichelhäher doch noch auswildern?

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