Urteile
Hallo Niko!
Schau bitte mal in den Thread
http://www.vogelforen.de/showthread.php3?threadid=2821,
da ging es zwar nicht um dasselbe, aber dir gleichen Urteile treffen auch auf Dich zu.
Wenn Dein Nachbar Dir dumm kommt, halt ihm die Aktenzeichen unter die Nase, oder noch besser: schreib die Gerichte an und laß Dir eine Kopie des Urteils zuschicken. Kostet ca. DM 1,00 pro Seite, ist aber die Sache wert, wenn Du dann Deine Position untermauern, kannst.
Fazit ist, daß, selbst wenn es im Mietvertrag die Vogelhaltung verboten ist oder es gar eine Klausel "generelles Haustierverbot" gibt, diese nicht wirksam, da ungesetzlich ist. In vielen Urteilen der gängigen Rechtsprechung wird bestätigt, daß Kanarienvögel zu Kleintieren gehören, ebenso wie Zierfische, Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen etc., und somit von einem Verbot ausgenommen sind. Kleintiere dürfen also ohne Erlaubnis des Vermieters und auch, wenn der Mietvertrag gegensätzliches sagt, gehalten werden. Davon abgesehen ist der Gesang eines Kanarienvogels nicht derart störend (so würde ich das mal sagen), daß der Nachbar die Abschaffung erzwingen kann. Mach Dir also keine Gedanken, Du bist meiner Ansicht nach auf der sicheren Seite. Und auf den Balkon darf er auch, ich würde es dann vielleicht nicht gerade Sonntags morgens um 8 Uhr oder zu den gesetzlichen Ruhezeiten machen.
Vornie`s Vorschlag, den Anwalt anzurufen, klingt zwar gut, doch wirst Du wahrscheinlich keinen Anwalt finden (es sei denn, es ist ein Freund der Familie etc.), der Dir kostenlos übers Telefon Auskunft gibt. Und wenn doch, ist es ohne Gewähr.
Was das Weibchen angeht, so ist das auf jeden Fall gut, denn kein Vogel sollte allein gehalten werden. Daß der Gesang stark zurückgeht, kann ich Dir leider nicht garantieren, das ist bestimmt "Charaktersache" und ist von Tier zu Tier unterschiedlich. Und wenn nicht, hat Dein Vogel endlich eine Partnerin und singt, weil er sich seines Lebens freut, und nicht, weil er verzweifelt nach einer Partnerin sucht. Und Du hast immer noch Deine Urteile, für den Fall, daß der Nachbar wieder aufmuckt...
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. Wenn Du Adressen der betreffenden Gerichte brauchst, kann ich sie Dir raussuchen, ich hab die entsprechenden Bücher.
Viel Glück!