Phisamofu
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Na da ist ja doch einiges ins Rollen gekommen.
Leider alles mit vielen Wenns und Abers, Ausnahmen und Fall zu Fall Entscheidungen.
Hier bei mir gilt: Wer solche Vögel pflegen will, braucht eine Wiltierhaltebewilligung für Pfleglinge, wird kontrolliert und hat Jährlich seine Statistik einzureichen.
Alle diese Pfleger werden auf einer Liste aufgeführt und sind somit z.B. via Vogelwarte abrufbar.
Manches wird zwar geduldet, aber grundsätzlich ist es somit geregelt. Was dauerhaft gehalten werden soll braucht grundsätzlich eine Haltebewilligung. Gewisse Arten brauchen dazu zuerstmal einen entsprechenden Kurs und ein Praktikum
Hier sind die Gehegegrössen z.B. Bussard bei 30 qm und 90 Kubikmetern!
Bei vorübergehenden Pfleglingen je nach Umstand auch kleiner.
Mir gings beim ganzen Thema einfach darum: Was darf man überhaupt?
Gerade bei euch, wo man ja nicht mal eine gefundene Feder legal aufheben darf.
Ja eric, so isses!
Wir Normalsterblichen dürfen nicht mal ´ne Feder aufheben, aber die gesetzlich bevollmächtigten und finanzierten Päppelvereine dürfen willkürlich nach Belieben einschläfern, während man unsereins mit unlogischen Vorschriften und Gesetzen im Zaum hält.
Und wie ist das denn bei Euch, müsst Ihr auch alles selber finanzieren?
Ich würde gern jeden Kurs und Lehrgang mitmachen, wenn dann der Rest auch von den staatlichen oder gesetzlichen Stellen geregelt wird.
Grüßle
Gerlinde