Merline
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Hallo,
Die Bundesregierung hat am 22.03.02 die EU-Vogelschutzrichtlinie umgesetzt und die Jagdzeiten auf einheimische Wildvögel teils erheblich reduziert.
Nach der neuen Bundesjagdzeiten-Verordnung, die der Bundesrat auf Antrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft am 22.03.02 beschlossen hat, können Ringel- und Türkentauben nur noch vom 1. November bis 20. Februar (bisher 1. Juli bis 30. April) bejagt werden. Die gleiche Jagdzeit gilt für Höckerschwäne (bisher 1. September bis 15. Januar). Ebenfalls geändert wurden die Jagdzeiten für Blässhühner, für die gilt nun 11. September bis 20. Februar und für Möwen, die jetzt nur noch vom 1. Oktober bis 10. Februar bejagt werden dürfen.
Während Natur- und Tierschützer es begrüßten, daß Wildtauben nun nicht mehr wärend der Brutzeit bejagt werden dürfen, lehnt die Jägerschaft diese Änderungen zugunsten der Wildvögel strikt ab.
Der Präsident des Deutschen Jagdschutz-Verbandes (DJV), Constantin Freiherr Heereman, meinte dazu:''In Zukunft werden deshalb zahlreiche Ausnahmegenehmigungen notwendig sein, die lediglich überflüssige Bürokratie bedeuten, vor allem aber - wenn sie nicht zügig und revierübergreifend erteilt werden - viel Ärger mit den Landwirten auslösen werden'', warnte Heereman.
Viele Grüße,
Merline
Die Bundesregierung hat am 22.03.02 die EU-Vogelschutzrichtlinie umgesetzt und die Jagdzeiten auf einheimische Wildvögel teils erheblich reduziert.
Nach der neuen Bundesjagdzeiten-Verordnung, die der Bundesrat auf Antrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft am 22.03.02 beschlossen hat, können Ringel- und Türkentauben nur noch vom 1. November bis 20. Februar (bisher 1. Juli bis 30. April) bejagt werden. Die gleiche Jagdzeit gilt für Höckerschwäne (bisher 1. September bis 15. Januar). Ebenfalls geändert wurden die Jagdzeiten für Blässhühner, für die gilt nun 11. September bis 20. Februar und für Möwen, die jetzt nur noch vom 1. Oktober bis 10. Februar bejagt werden dürfen.
Während Natur- und Tierschützer es begrüßten, daß Wildtauben nun nicht mehr wärend der Brutzeit bejagt werden dürfen, lehnt die Jägerschaft diese Änderungen zugunsten der Wildvögel strikt ab.
Der Präsident des Deutschen Jagdschutz-Verbandes (DJV), Constantin Freiherr Heereman, meinte dazu:''In Zukunft werden deshalb zahlreiche Ausnahmegenehmigungen notwendig sein, die lediglich überflüssige Bürokratie bedeuten, vor allem aber - wenn sie nicht zügig und revierübergreifend erteilt werden - viel Ärger mit den Landwirten auslösen werden'', warnte Heereman.
Viele Grüße,
Merline