Pressemitteilung Rabenvögel

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Heutiges Posting von "VolkerM" (tukan-world):

"9.00 Uhr / Hannover /

Der sogenannte "Diskurs" zur "Studie" im LK Leer hat eben begonnen.

Er ist nicht - wie angekündigt - "ergebnisoffen".

Auch nach dieser Veranstaltung soll das Fangen und Töten planmässig fortgeführt werden.

Die meisten Kritiker/innen sind diesem "Diskurs" deshalb ferngeblieben. Der Zwischenbericht des IWFo als Grundlage für eine Auseinandersetzung auf aktuellem Stand wurde den eingeladenen Wissenschaftler/innen und Artenschutzorganisationen erst vor wenigen Tagen zugänglich gemacht, was schon für sich genommen eine unmögliche (und durchaus unübliche) "Verfahrensweise" darstellt.

DIE ABSAGEN

16.06.05

Krähenvogeljagd in Niedersachsen: NABU und Deutscher Tierschutzbund sagen Teilnahme an Fachgespräch im Ministerium ab

Für den kommenden Montag, 20. Juni 2005, hat das niedersächsische Landwirtschaftsministerium zu einem „wissenschaftlichen Diskurs“ über die Tötung von Krähenvögeln eingeladen. Der Naturschutzbund NABU und der Deutsche Tierschutzbund haben ihre Teilnahme heute abgesagt, da „der geplante Ablauf und die bisher bekannte Teilnehmerliste darauf schließen lassen, dass die Veranstaltung keinen ergebnisoffenen Dialog in der Sache ermöglicht“.

Die Tötung von Tausenden Rabenvögeln im Landkreis Leer steht seit ihrem Beginn im Januar 2004 in der Kritik der Tier- und Naturschützer, die nationale und internationale Bestimmungen verletzt sehen. Ungeachtet dessen wird das Projekt von der niedersächsischen Landesregierung inhaltlich und finanziell unterstützt und soll ab August sogar fortgesetzt werden. Für den 20. Juni hat das Ministerium zu einem „wissenschaftlichen Diskurs“ eingeladen, an dem auch der NABU und der Deutsche Tierschutzbund teilnehmen sollten. Die beiden Verbände haben die Teilnahme nun demonstrativ abgesagt.

„Wir stehen für einen konstruktiven Dialog. Das Ministerium will den Ablauf aber offenbar so lenken, dass ihre rechtswidrige Linie unabhängig von Sachverstand abgenickt wird. Dafür stehen wir nicht zur Verfügung“, erklären Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes und Olaf Tschimpke, Präsident des Naturschutzbundes, gemeinsam ihre Absage. Im Vorfeld der Veranstaltung hatten bereits zahlreiche anerkannte Wissenschaftler eine Teilnahme aus Protest abgelehnt. Mehrmals hatten die beiden Verbände im Ministerium den im März erstellten Zwischenbericht des Projektes angefordert, der für die Vorbereitung für den Diskurs am 20. Juni von zentraler Bedeutung ist. Dieser Bericht wurde den Verbänden nun derart kurzfristig zugestellt, dass eine detaillierte fachliche Auseinandersetzung nicht mehr möglich ist. Weiterhin ist nach der bisher vorliegenden Teilnehmerliste eine paritätische Besetzung der Teilnehmer nicht erkennbar, so dass die Jagdbefürworter hinsichtlich des Rederechtes deutlich bevorzugt wurden. Zudem hatte das Landwirtschaftsministerium immer wieder in den Medien ihre Zusage nach einer „ergebnisoffenen“ Diskussion selbst in Frage gestellt.

Die beiden Verbandspräsidenten erneuerten die scharfe Kritik an der Jagd auf Krähenvögel und an dem Vorgehen der Landesregierung, erklärten aber zugleich, dass „ein Gespräch auch in der Zukunft möglich ist, wenn sich die Landesregierung eines Besseren besinne und tatsächliches Interesse an den wissenschaftlich begründeten Argumenten der Tier- und Umweltschützer zeige“.

http://www.tierschutzbund.de/00966.html

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Dr. Wolfgang Epple
Eduard-Hamm-Straße 10/76
D-94036 Passau
Tel.+49-851-7565491
mail: **********

Niedersächsisches Ministerium
für den ländlichen Raum
Gert Lindemann
Calenberger Straße 2
30169 Hannover





Datum: 26.05.2005

Betr.: Als „Forschungsprojekt“ verbrämte vorurteilsbegründete Massentötung von Rabenkrähen und Elstern, speziell durch verbotene Massenfangfallen im Landkreis Leer; Massenvernichtung von Rabenvögeln in Niedersachsen.
Bezug: Ihr Schreiben vom 20.05.2005




Sehr geehrter Herr Lindemann,


mit Verwunderung habe ich den Inhalt Ihres Schreibens vom 20.05.2005 zur Kenntnis nehmen müssen.
Sie streben angeblich eine „sachliche und ergebnisoffene Diskussion“ im Rahmen eines „wissenschaftlichen Diskurses“ an über einen in der Geschichte der ornithologischen Feldforschung wohl noch nie da gewesenen schändlichen Skandal aus Unsachlichkeit und Nicht-Ergebnisoffenheit, einen Skandal, den die naturschutzfeindliche Geisteshaltung der niedersächsischen Landesregierung, als dessen Organ Sie sich nun bei mir und einigen meiner Kollegen melden, hervorgebracht und zu verantworten hat.
Dass ich Ihrer Einladung, die nicht ernst gemeint sein kann nach den Vorgängen, die Ihre Dienstherrin der Fachwelt und Naturschutzöffentlichkeit zugemutet hat, einer Einladung, die in Wirklichkeit die Fortsetzung einer an der Ignoranz Ihrer Macht orientierten Totmach-Orgie schon impliziert, nicht folgen kann, will ich öffentlich begründen.
Vorurteilsbezogenes Handeln, für das Ihr Haus nun steht, kann nie „ergebnisoffen“ sein. Am besten erkläre ich Ihnen dies in bildlicher Sprache, denn die am Skandal als politisch Verantwortliche Beteiligten, zu denen Ihr Haus, vermutlich Sie selbst (zumindest im Rahmen von „Dienstpflichten", besonders natürlich Ihr Minister und dessen vorgesetzter Regierungschef gehören, haben die Sprache der Sachlichkeit und Ergebnisoffenheit, die in der Tat zu einem wissenschaftlichen Diskurs gehört hätte, in dieser Angelegenheit offenbar ganz und gar nicht verstanden und bislang auch nicht erkennbar benutzt.
Ich habe demgegenüber zur Genüge öffentlich hinterlegt, gerade in dieser „Rabenvogelangelegenheit“ die Sprache des sachlichen Dialogs zu suchen und zu sprechen. Dies seit 1987, als ich zum ersten Mal zusammen mit einem bekannten Juristen und Naturschutzfachmann in der auch behördlich renommierten Zeitschrift „Natur und Landschaft“ zum Schutz der Rabenvögel publizierte. Und es wird Ihnen – wenigstens inzwischen - bekannt sein, dass ich vor neun Jahren zum „Rabenvogelstreit“ das einschlägige Buch verfasst habe, das im In- und Ausland nur positive Besprechungen in den entsprechenden Fachjournalen erhielt (die Ausnahme bildeten die berüchtigten Jagdillustrierten, deren jahrelange Hetze ganz im Sinne des Deutschen Jagdschutzverbandes ein Sachthema zum „Krieg“ hochstilisierte). Gelesen haben Sie und die fachfremden „Forscher“, deren „Projekt“ im Landkreis Leer Sie nun verteidigen, in diesem Buch wohl nie oder doch mindestens zu spät - und wenn, dann haben Sie und jene Projektbetreiber offensichtlich die Inhalte nicht verstehen oder akzeptieren können. Sie scheinen darüber hinaus auch die fundierten Facharbeiten selbst aus Ihrem eigenen Land und den vormals bundes- und europaweit angesehenen niedersächsischen Behörden nicht „ergebnisoffen“ zur Kenntnis nehmen zu können. Das Ansehen Niedersachsens in Sachen Naturschutz hat Ihre Regierung damit gründlich beschädigt.
Die Niedersächsische Landesregierung verantwortet einen Berg von vielen Hunderttausenden zu Unrecht getöteten, unschuldigen Wildvögeln aus der Familie der Rabenvögel. Und Sie haben nun die Stirn, mich einzuladen, über ein „Projekt“ zu sprechen, das schon in den Prämissen von der angesprochenen Ignoranz, von Hass und Vorurteilen gegen unschuldige Wildtiere zeugt und ausgeht, und in dessen Verlauf durch besonders eklatant unrechtes Tun der Vogelleichenberg, von dem herab nun vorgeblich „Sachlichkeit“ und „Ergebnisoffenheit“ angestrebt wird, noch um eine fünfstellige Leichenzahl erhöht wurde und laufend erhöht wird. Dies, obwohl ich für den Freispruch dieser unschuldigen Vögel von allen gängigen Vorverurteilungen des Jäger-, Bauern- und Volksmundes und gegen alle Totschlagargumente, die Ihre Regierung kritiklos nachspricht, schon vor Jahren öffentlich plädiert und diesen Freispruch inhaltlich und auch für Sie und jene fachfremden „Forscher“ im Landkreis Leer allgemeinverständlich nachlesbar begründet habe.

Ihr Ansinnen mir gegenüber ist damit etwa dem vergleichbar, als würden Sie einem Pazifisten, der gegen Hetze und Pogrome eintritt und publiziert hat, anbieten, über die unterschiedlichen Erfahrungen und Möglichkeiten der Massenvernichtung einer eben durch gezielte Hetze ausgegrenzten wehrlosen Minderheit „ergebnisoffen“ und sachlich zu diskutieren. Dabei ist der Einladende dazu hin noch Organ der politisch und rechtlich Verantwortlichen der hasserfüllten Massenvernichtung Unschuldiger. Das können Sie nicht ernst meinen. Denn im Umgang mit wehrlosen Unschuldigen ist dieser Analogschluss zwischen Mitmenschlichkeit und Mitgeschöpflichkeit erlaubt. Es geht im Landkreis Leer um das massenhafte Totschlagen unschuldiger und wehrloser Kreaturen, in ganz Niedersachsen geht es um den sinnlosen Massenmord an Wildvögeln. Die ethisch zutiefst verwerfliche und fachlich unbegründete Verfolgung der Rabenvögel ist eines der dunkelsten Kapitel der Geschichte des „Naturschutzes“ in Deutschland. Ihre Landesregierung hat durch ihr Verhalten, den als „Forschungsprojekt“ verbrämten Massentotschlag unschuldiger Wildvögel im Landkreis Leer nicht nur zu dulden, sondern auch noch mit dem Nachsprechen und Vertreten der entsprechenden falschen Prämissen („Rabenvögel rotten andere Arten aus“, um eine entscheidende der nachgesprochenen Fehlprämissen, unlängst in der „Borkumer Zeitung“ wiederholt, zu zitieren) öffentlich zu decken, den bislang wohl bizarrsten Abschnitt dieses dunklen Kapitels mit beigetragen. Wer Hass abreagieren lässt, kann sich des Beifalls der Hasser sicher sein. War dies Ihr politisches Kalkül in Leer?
Ein unschuldiges Kind, das absichtlich in den Brunnen gestoßen wurde, damit es darin ertrinkt, kann nicht dadurch wiederbelebt werden, dass man an seiner Leiche nachträglich darüber „ergebnisoffen“ und „sachlich“ einen Diskurs führt, auf welche andere Art und Weise man sein Ertrinken noch herbeiführen hätte können.
Nachdem die Projektbetreiber und die sie deckenden politisch Verantwortlichen die vielfach angebotene Sprache des sachlichen Dialogs nicht nachvollziehen wollten, hoffe ich, dass diese bildlich formulierten Zeilen zum besseren Verständnis der Ausgangslage beitragen. Aus Ihrer Einladung kann nicht die Absicht erkannt werden, das schändliche Massenvernichten von Rabenvögeln in Leer oder anderswo in Niedersachsen unverzüglich zu beenden. Die Verantwortung für unsittliches Tun wird, seien Sie sicher, an anderer Stelle vor einem anderen Richter gesühnt werden. Auch 8000 Unterschriften setzen Unrecht nicht in Recht. Selbst satte „Mehrheiten“ können (sich ver)irren, wie die Geschichte zeigt. Ich schäme mich für das, was Sie und die Jäger Niedersachsens als meine Mitmenschen wehrlosen Kreaturen antun.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Epple

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Absender dieses Schreibens:
PD Dr. Hans-Wolfgang Helb
TU Kaiserslautern, FB Biologie
Postfach 3049,
67653 Kaiserslautern
Niedersächsisches Ministerium
für den ländlichen Raum,
Herrn Staatssekretär Gert Lindemann
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Kaiserslautern, 03.06.2005


Offener Brief

„Wissenschaftlicher Diskurs zum Forschungsprojekt ‚Rabenkrähen- und Elsternfang im Landkreis Leer’“
Bezug: Einladungsschreiben von Herrn Staatssekretär Gert Lindemann vom 20. Mai 2005


Sehr geehrter Herr Staatssekretär,

die Unterzeichner bestätigen dankend den Empfang der Einladung zu Ihrer Diskussionsveranstaltung.
Wir sehen indessen keinen Anlass, uns an dieser Veranstaltung zu beteiligen.
Die allgemeine Rechtslage ist klar. Sie verbietet den Einsatz der Norwegischen Krähenfalle. Rabenvögel als Singvögel sind geschützt. Die Ausnahmegenehmigung zum Betrieb der Falle wurde widerrechtlich erteilt, weil das Projekt nicht wissenschaftlich begründet ist bzw. die wissen-schaftliche Begründung auf zahlreichen Irrtümern und Falschannahmen fußt (vgl. auch das Fallen-Gutachten für den Deutschen Tierschutzbund von Epple, Helb & Mäck 2005). Neben dieser materiellen Rechtswidrigkeit gibt es weitere formelle Rechtswidrigkeiten bei der Erteilung der Ausnahme-genehmigungen, wie wir bereits in div. Schreiben an Minister Ehlen mitteilten.

Die ökologische Sachlage ist in zahlreichen einschlägigen Gutachten und Publikationen analysiert. Rabenvögel beeinflussen die Bestandsentwicklung von Wiesenbrütern nicht in nennenswertem Umfang. An dieser Sachlage, die von den Beteiligten anscheinend noch nicht umfassend zur Kenntnis genommen worden ist, ändern weder Referate noch Diskussionen etwas. Dies umso mehr, als trotz umfangreich vorliegender wissenschaftlicher Unterlagen und unserer gleichsinnigen Schreiben diese bis heute in dem „Projekt“ keine Berücksichtigung fanden. Außerdem hat laut Pressemitteilung Minister Ehlen der Jägerschaft in Leer bereits zugesagt, dass das „Projekt“ wie geplant fortgesetzt würde. Ihr Dienstherr, Herr Minister Ehlen, teilte uns bereits in einem Schreiben vom 16.2.2005 mit, dass der von Ihnen nun eingeladene Diskurs zwar stattfinden soll, doch gehe es dabei nicht um die Erkundung von Argumenten zur Einstellung des „Projektes“, sondern um einen „Diskurs über die Sinnhaftigkeit, die Untersuchungsbreite und die Zeitabläufe des Projektes“. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir an einer derartigen Veranstaltung nicht teilnehmen werden. Sie ist, wenn man die juristische und wissenschaftliche Sachlage berücksichtigt, nicht notwendig.

Wir nehmen an, dass Ihre Veranstaltung noch abgesagt werden kann oder doch sehr rasch zu dem Ergebnis gelangen wird, dass der Rabenvogelfang im Landkreis Leer, wie von uns seit über einem Jahr immer wieder fachlich begründet und eindringlich gefordert, tatsächlich endlich einzustellen bzw. nicht wieder aufzunehmen ist.


Mit freundlichen Grüßen


gez.
Dr. Ulrich Mäck
(Ethologe und Ökologe)

gez.
Prof. Dr. Hans-Heiner Bergmann
(Ethologe und Ökologe)

PD Dr. Hans-Wolfgang Helb

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Wir haben uns trotzdem in der Kürze der Zeit mit den Inhalten des Zwischenberichtes auseinandergesetzt, der im Prinzip nur als Wiederholung der Projektbeschreibung, ergänzt mit einigen unvollständigen und veralteten Daten, die zudem nach Belieben strapaziert werden, anzusehen ist.

Wir haben zeitgleich eine Presse-Information mit inhaltlicher Auseinandersetzung zu einzelnen (markanten) Punkten des Zwischenberichtes bundesweit verschickt."
 
"DIE PRESSE-INFORMATION

PRESSEINFORMATION
anlässlich des sog. „ergebnisoffenen Diskurses„ am 20.06.2005

Wir sehen uns in Übereinstimmung mit dem NABU, dem Vogelschutzkommitee NRW, Dr. Epple, Dr. Bergmann, Dr. Mäck, Dr. Helb, dem Tierschutzbund und zahlreichen anderen renommierten Wissenschaftler/innen ,Natur- und Artenschutzverbänden, universitären Einrichtungen und ornithologischen Fachverbänden veranlasst, mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass der unter dem Etikett „ergebnisoffen„ angebotene Diskurs zum flächendecken Fang von Rabenvögeln und deren anschließender Tötung im Landkreis Leer als Pharse anzusehen ist, weil die Fortsetzung des Projektes lt. Minister Ehlen und den Projektverantwortlichen nicht zur Disposition gestellt wird.

Der als Diskursgrundlage den geladenen Teilnehmer/innen der Kritikerseite erst vor wenigen Tagen zugestellte Zwischenbericht (erstellt bereits im März 2005) bestätigt diese Einschätzung.

Wir fordern die Betreiber auf, das Projekt wegen des offenkundigen Fehlens jeder wissenschaftlichen Grundlage (siehe hierzu die bekannten und zutreffenden Ausführungen von Dr.Epple u.a.), wegen des Einsatzes nicht selektiver (per Eu-Vogelschutzrichtlinie verbotener) Fallentypen, wegen fehlender Kontrollmöglichkeiten und wegen der nicht tierschutzrechtskonformen Tötung zu beenden.

Man ist zwar vordergründig bereit in Hannover über die Studie zu diskutieren ,doch das Fangen und Erschlagen tausender Rabenvögel soll unvermindert fortgesetzt werden, wie den Bekundungen von Minister Ehlen zu entnehmen.

Das ist der nachvollziehbare Grund , weshalb viele Wissenschaftler der Diskussionsrunde fernblieben.

Ihr Ziel ist es diese Studie zu stoppen , nicht über den beschlossenen Tod tausender Vögel in der verbotenen Massenfalle zu diskutieren. Es kann nicht ernsthaft darüber diskutiert werden, wie eine Tötung etwas humaner zu bewerkstelligen wäre...

Inzwischen liegt auch der Zwischenbericht vor; ein Zwischenbericht ,der den Eindruck vermittelt, dass irgendetwas zusammengeschrieben wurde, um dem Erschlagen tausender Rabenvögel den Anstrich von Wissenschaftlichkeit zu verleihen.

Ein Beispiel von vielen ,,Man fand in 70 % der Kiebitznester Eierschalen" und leitet daraus die Folgerung ab, dass die 70%ige Prädationsrate auf Rabenvögel zurückzuführen sei. Aber sind die Kiebitze geschlüpft? Hat das Gelege ein Igel gefunden , oder ein Fuchs oder Marder?
Viele Beutegreifer kommen hierfür in Frage.

Das ohnedies fragwürdige Datenmaterial wurde teilweise falsch interpretiert; man liest gar aus einem Minus ein Plus und so weiter

Der Fang und die Tötung werden u.a. damit begründet , dass nicht genügend Niederwild vorhanden sei. Tatsächlich war man in den letzten Jahren stets erfreut über gewachsene Jagdstrecken im Kreis Leer

Die abnehmenden Kiebitzbestände werden als weiteres Argument in`s Feld geführt.
Es werden allein in Frankreich jährlich etwa 1,2 Millionen Kiebitze von Jägern erschossen - die BRD hat gerade mal 95 000 Brutpaare
So lange noch Millionen Kiebitze während ihres Vogelzugs in Europa geschossen werden ,
so lange in Holland noch die Erstgelege von Kiebitzen abgesammelt werden dürfen , so lange potenzielle Brutflächen intensiv bewirtschaftet werden, so lange der Ausverkauf und die rücksichtslose Verbauung und Entwässerung von Brutgebieten weiterhin betrieben werden,
so lange gibt es keinen Grund eine verbotene Massenfalle durch die Hintertür im Namen der Wissenschaft gegen Rabenvögel einzusetzen, diese zu fangen und sie mit einem Knüppel zu erschlagen, um ihre Körper anschließend der Tierkörperbeseitigungsanlage zuzuführen.

Wir fordern u.a. aus diesen Gründen nach wie vor den SOFORTIGEN STOP DES EINSATZES DER VERBOTENEN MASSENFALLE.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren ausführlichen Einlassungen zum Zwischenbericht.

Mit uns haben sich zahlreiche Fachwissenschaftler/innen gegen dieses Projekt ausgesprochen. Zu nennen sind u.a.:

Dr. Herbert Nickel, Zoologe
Dr. Peter Hartmann, Biologe, Lehrstuhl Tierökologie, Universität Bayreuth
Dr. Silke Sorge, Biologin
Jürgen Weckerle, Ornithologische Gesellschaft Bayern
Gernot Hochmüller, Förster
Friedrich Wulf, Biologe, Naturschutzreferent
Dr. Klaus Stahl, Biologe
Dagmar Wolf, Biologin
Frank Püchel-Wieling, Biologe
Immo Vollmer, Biologe
Tobias Stenzel, Biologe
Astrid Völling, Biologin
Dr. Helmut Herrmann, Biologe
Dr. Gerhard Heybrock, Biologe, Landschaftsökologe
Dr. Birgit ten Thoren, Biologin
Dr. Stefan Wellershaus, Biologe
Prof. Dr. Louis Beyens, Biologe
Geert van Houte, Biologe
Thomas Weber, Biologe
Ingo Ludwichowski, Biologe
Matthias Schink, Biologe
Birgit Benzing, Biologin
Julia Neider, Biologin
Dr. Silke Schilling, Biologin
Dr. Bettina Wilkening, Biologin
Eberhard Giese, Biologe
Manfred Knake, Wattenrat Ostfriesland
Petra Deimer, Biologin
Wenke Frederking, Bay. Landesamt für Umweltschutz
Sigrid März, Biologin
ndre Schmidt, Biologe
Dr. Sandra Altherr, Biologin
Ute Schröder, Biologin
Astrid Schmidt, Biologin
Dr. Harry Wild, Bioinformatiker
Thomas Hellwig, Forstwirt
Markus Pfeuffer, Agrarbiologe
Clemens Purtscher, Biologe
Ekkehard Kluge-Johannink, Biologe
Angelika Putsch, Biologin
Dr. Stefan Dröse, Biologe
Kurt Eicher, Biologe
Klaus Schick, Biologe
Christa Joerg-Schroeder, Biologin

Vgl.: http://petition.thoki.net/main.php

Mit freundlichen Grüßen
R. Adam / V. Munkes
(stellvertretend für die IG)"
 
"INHALTLICHE AUSEINANDERSETZUNG MIT DEM SOG. "ZWISCHENBERICHT"

Unsere Positionen

Stellungnahme und Fragen zum Zwischenbericht des
Institut für Wildtierforschung

Die auf Seite 2 zu findende "Präambel" (Zitat): "Wissenschaft schafft Wissen - und liefert so Grundlagen für politische Entscheidung" gibt zumindest einen Hinweis auf die Projektziele

"Rechtsverbindliche Legalisierung der beiden Fallentypen in Niedersachsen"

"Langfristige Freigabe des Einsatzes der Krähenfalle im Landkreis Leer"

(vgl. Leistungs- und Aufgabenbeschreibung / Anlage zu Gestattungsbescheid vom 06.02.2004)

O.g. Projektziele finden sich nicht (mehr) im Zwischenbericht.

Fragen:

Wird das Erreichen der genannten Projektziele nicht mehr angestrebt?

Ggf.: Was sind die Gründe dafür?

Sollten die Projektziele weiterhin angestrebt werden: Aus welchen Gründen findet sich keine explizite Benennung im Zwischenbericht?

S.4
"In Anbetracht des Rückgangs der Wiesenlimikolen spielt die Größenordnung des Einflusses der jeweiligen Prädatorenart eine nur untergeordnete Rolle für die Entscheidung zur verstärkten Bejagung, da der generelle Einfluss einer Prädatorenart gering, der tatsächliche Einfluss kleinräumig sehr hoch sein kann (Siefke, 1989)"

Diese Aussage ist in sich (und im Kontext des Studienprojektes) durchaus widersprüchlich. Natürlich sind Prädationseinflüsse lokal - und abhängig von den vorkommenden Prädatorenarten und deren Vorkommensstärke (Abundanzen) - unterschiedlich und auch unterschiedlich zu bewerten. Eben so berechtigt kann man die Annahme postulieren, dass der "tatsächliche Einfluss kleinräumig sehr" gering sein kann. Die Notwendigkeit zum "Prädationsmanagement" wird u.a. (auch) mit der (lokalen) Zunahme von Rabenvogelbeständen begründet und nicht etwa (was auch widersinnig wäre) mit Populationsabnahmen.

Frage:
Wird eine Relation der Anzahl potenziell prädierender Arten und deren Bestandsdichten mit der Anzahl prädierter Gelege/Nestlinge bestritten? Wird das Verhältnis der Prädationsanteile der verschiedenen prädierenden Arten an der Gesamtprädation als zu vernachlässigende Größe angesehen?

Ggf.: Wie erklärt sich obige Aussage?

S.5
"Aktuell berichtet Löhlein (2005, mündliche Mitteilung), dass in seinem, im Landkreis Leer gelegenen Beobachtungsgebiet, 70 % der Gelegeverluste beim Kiebitz auf Rabenkrähen (Beleg durch Eierschalenfunde) zurück zu führen sind."

Allein das Vorhandensein von Eierschalen-Resten kann keinen verlässlichen Aufschluss über die Identität des Prädators bieten. Es handelt sich bei vorzitierter Aussage um eine Einlassung ohne (bzw. mit sehr geringem) Wert, die nicht mit wissenschaftlicher Methodik abgesichert (und im Nachhinein für diesen konkreten Fall auch nicht mehr abzusichern) ist.

"Im Falle zurückbleibender Spuren ist eine Zuordnung zum Räuber nicht eindeutig, wie auch Brown et al. (1998) sowie Peitz und Granfors (1998) feststellten."

Sell, K. (1998): Dauerbeobachtung von Singvogelnestern mit Hilfe von Videokameras - eine Pilotstudie, Fakultät für Biologie der Universität Konstanz & Forschungsstelle für Ornithologie der Max-Planck-Gesellschaft, Andechs und Radolfzell

Wie hoch ist/war die Gesamtzahl der Kiebitzgelege in dem betreffenden Beobachtungsgebiet?

Wie hoch ist/war die Gesamtzahl der Gelegeverluste in dem betreffenden Beobachtungsgebiet?

In welchem Zeitraum wurden die Beobachtungen getätigt?

Über welche fachliche Qualifikation verfügt der Mitteiler?

Vortrag Prof. Dr. Dr. Klaus Pohlmeyer (Leiter des Institut für Wildtierforschung, Tierärztliche Hochschule in Hannover) auf dem Bundesjägertag 2005 zum Thema Neozeon in Deutschland

Prof. Pohlmeyer im Rahmen dieses Vortrages bereits die Leeraner Studie indirekt bewertend:

Zitat/e:
So wurden auf einer intensiv betreuten etwa 500 ha großen Fläche in unserem derzeitigen Rabenkrähenprojekt im Landkreis Leer 70Prozent der Kiebitznester in 2004 nachweislich durch Rabenkrähen vernichtet, die zu einem Junggesellenschwarm gehörten.

In 2005 fielen auf derselben Fläche nur 30Prozent der Nester Krähen zum Opfer, da nach Angaben des Betreuers kein Krähenjunggesellenschwarm mehr existent war! Zwischen 2004 und 2005 wurden Rabenkrähen im Kreis Leer flächendeckend in nennenswerten Größenordnungen gefangen! Vielleicht erklärt dies das Fehlen des vorjährigen Junggesellenverbandes!

http://www.jagdnetz.de/aktuelles/na...tuation_nicht_heimischer_Arten\\Pohlmeyer.htm

In diesem Zusammenhang nochmals die Frage nach dem wissenschaftlichen Gehalt dieser Angaben (Daten)?


Niedersächsische Vogelschutzwarte, Hannover, zum Thema
Verlustursachen von Gelegen

"Im Unteren Odertal konnte 1999 mit Thermologgern in 7 von 10 Fällen der Gelegeraub auf Raubsäuger zurückgeführt werden, wobei an keinem dieser Gelege ausreichende Schalenreste zur Bestimmung des Prädators gefunden wurden. Nimmt man die Gelege hinzu, die Schalenreste aufwiesen, sind 1999 im Unteren Odertal 14 Gelege durch Füchse und andere Raubsäuger, aber nur drei wahrscheinlich durch Rabenvögel verlorengegangen."

siehe auch: http://www.nimrods.de/Fuchskunstbauten-in-Naturschutzgebiete.htm

S.6
"Vor diesem Hintergrund ist es der primäre Untersuchungsaspekt des Projektes, wissenschaftlich zu dokumentieren und zu analysieren, ob mit dem "Norwegischen Krähenfang" eine gezielte Bestandsreduzierung von Rabenkrähen (Corvus vorone c.) und Elstern (Pica oica) großflächig umsetzbar ist."

S.10
"Zur Abbildung der Populationsentwicklung sind Voraufnahmen im Fanggebiet sowie Daten aus Vergleichsgebieten, in denen nicht gefangen wird, notwendig. Sowohl die Wildtiererfassung in Niedersachsen (WTE) als auch das Wildtierinformationssystem der Länder Deutschlands (WILD) (DJV, 2001) liefern Voraufnahmen und überregionale Daten mit zuverlässiger Genauigkeit. Somit können größräumig Entwicklungstrends aufgezeigt werden, die nicht mit dem Fang in Verbindung stehen. (...) Umfangreiche Brut- und Revierkartierungen sowie Nichtbrüterzählungen in den Untersuchungsgebieten "Rheiderland" und (...) auf 9.000 ha kennzeichnen die Situation der Raben- und Elsternpopulation zu Projektbeginn. Die Horst- und Nichtbrüterkartierungen des Jahres 1997 von Prins, dem Naturschutzobmann des Landkreises Leer, im Gebiet Langholt, Klostermoor und Burlage fließen als Voraufnahme ebenfalls mit in die Auswertung ein."

Einschätzungen von vorzitiertem Naturschutzobmann Jonny Prins:

"Bestand an Wiesenvögeln weiter stark gefährdet Vogelwelt Naturschutzbeauftragter stellt aktuelle Untersuchungsergebnisse aus den Gemeinden des Oberledingerlands vor
Das Problem sei unter anderem die veränderte Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, sagt Jonny Prins. Gute Ausgangsbedingungen gab es dagegen für Greifvögel und Eulen.

Rhauderfehn - Der Bestand an Wiesenvögeln im Oberledingerland ist weiterhin sehr stark gefährdet. Zu diesem Ergebnis kommt der Naturschutzbeauftragte des Landkreises Leer, Jonny Prins aus Rhauderfehn, nachdem er jetzt seine mehrmonatigen Untersuchungen im Gebiet der Oberledingerland-Gemeinden Ostrhauderfehn, Rhauderfehn und Westoverledingen abgeschlossen hat.

Durch die veränderte Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen bestehe für die Wiesenvögel kaum noch eine Chance, für Nachwuchs sorgen zu können. Durch Walzen, Schleppen und Düngen sowie das Aufbringen von Gülle sei es unwahrscheinlich, "dass Frühbrüter ihr Erstgelege erfolgreich bebrüteten", sagt Prins."

(General-Anzeiger /Ostfriesland/Emsland/Oldenburg/ 03.07.2004)

S.2
In den allgemeinen Betrachtungen werden unter der Überzeile "Bereich Prädation" Arbeiten zitiert, die als Beleg dafür herhalten sollen, dass auf Flächen des Vertragsnaturschutzes (also ohne eingreifende aus Intensivbewirtschaftung resultierende Beeinträchtigungen für Wiesenbrüter) ausschließlich die Prädation für schlechte Brut- und Aufzuchtergebnisse verantwortlich sei.

Zitat: "Faida et al (2002) kommen auf Grund des oben erwähnten Symposiums in Vechta zum Schluss, dass auf Vertragsnaturflächen die Gelegeverluste durch die Landwirtschaft gering sind und die Schlupferfolge auf diesen Flächen im Wesentlichen durch die Nestprädation limitiert wird."

Vorliegende Arbeiten mit im Ergebnis dazu differierenden Aussagen finden keine Berücksichtigung:

Dabei liegt sogar eine konkrete Arbeit hierzu aus dem LK Leer vor:

Ergebnisse hinsichtlich erheblicher Verbesserung der Situation bodenbrütender Vogelarten in Gebieten innerhalb des Landkreises Leer durch "Feuchtlandgrünprogramme" und ohne begleitende (prädationsreduzierende) Eingriffe:
Zitat:
"Bereits im ersten Jahr nach der starken Vernässung hat der Bestand an Wiesenlimikolen deutlich zugenommen. So lag der Kiebitzbestand auf der Fläche im Frühjahr 2003 bei ca. 5-7 Brutpaaren (...)"
(Quelle: Kruckenberg, H. & A. Schönheim (2004): Ergebnisse der Brutvogel- und Heuschreckenkartierung auf den Pilotflächen "Wilde Weidetiere vor der Stadt" (Teilgebiet Coldam im Vergleich zu Thedingaer Vorwerk) im Frühjahr 2004)

S.12
"Der Landkreis Leer als Projektgebiet (PG) ist insgesamt ca. 106.000 ha groß (..) Im gesamten Projektgebiet darf unter Beachtung bestimmter Vorgaben (...) gefangen werden. (...) In großräumigen Teilgebieten des Landkreises, den so genannten Untersuchungsgebieten (UG) werden detaillierte Erhebungen durchgeführt. (...) Die Fläche der Untersuchungsgebiete (UG) liegt zwischen 4.300 ha und 10.000 ha, insgesamt werden auf einer Fläche von 28.000 ha (27,2 % der Kreisfläche) genauere Daten erhoben."

Die ungerichtete (räumlich nicht festgelegte) Vorgabe der Möglichkeit des Aufstellens von Fallen im gesamten Kreisgebiet verunmöglicht eine verlässliche flächenbezogene Aussage über die Effizienz des Fallenfanges, weil (u.a. wg. der eingesetzten - zu geringen -Fallenzahl*) weiträumige Bereiche des Kreisgebietes zwangsläufig nicht mit Fallen, andere Bereiche (bezogen auf die Flächeneinheit) mit einer unterschiedlich hohen Zahl von Fallen bestückt sind.

Mögliche Einflüsse der Fallenbejagung in "bestückten" Bereichen auf Bestände/Bestandszahlen in benachbarte Lokalitäten (ohne Fallen) sind nicht unwahrscheinlich, weil insbesondere nicht fest ansässige Individuen sich auf Grund des (Fallenbejagungs)Drucks vermehrt in fallenbejagungsfreie Zonen verlagern (könnten). Dies könnte einerseits geringere Fangergebnisse in bestückten Bereichen und höhere Prädation in unbestückten Bereichen nach sich ziehen.

*"Es wird davon ausgegangen, dass zum flächendeckenden Fangeinsatz 1-2 Fallen/100 ha nötig sind. Dies ergäbe in der mathematischen Konsequenz, dass in einem Projektgebiet von gut 1000.000 ha 1000-2000 Krähenmassenfallen gleichzeitig fängisch aufgestellt sein müssten." (vgl. Gutachten im Auftrag des Deutschen Tierschutzbundes: Epple, W., H.W. Helb, U. Mäck (2005): Zur Selektivität und Eignung der Norwegischen Krähenmassenfalle unter Berücksichtigung von Aspekten des Tier- und Artenschutzes, S. 7)

S. 9
unter 2.2.1.1.:
"Die Beteiligung sowie das Engagement der ausführenden Jagdausübungsberechtigten sind Grundvoraussetzung für die organisatorische Umsetzung einer großflächigen Fangaktion. Bei mangelnder Beteiligung oder fehlendem Engagement wird es auf Grund von einer zu geringen Zahl gestellter Fallen nicht gelingen, die Populationsdichten entscheidend zu beeinflussen.
(...)
Als Kenngrößen werden (...) b) die tatsächliche Umsetzung der Maßnahme gemessen an der Kennzahl Anzahl Fallen / Fläche (...) ausgewertet."

Im Zwischenbericht ist keine (zwischen)auswertende Aussage darüber zu finden, inwieweit (und ob überhaupt) die "Kennzahl Anzahl Fallen / Fläche" während des ersten Projektabschnittes den Grundanforderungen zum Erhalt verwertbarer und wissenschaftlichen Ansprüchen genügenden Daten geeignet ist. Die Inhalte des Zwischenberichtes gehen (nicht nur in diesem Punkt) nicht über die Angaben in der "Aufgaben- und Leistungsbeschreibung" hinaus. Sie sind bestenfalls als Ergänzung anzusehen und geben keinen Aufschluss über tatsächliche Zwischenergebnisse nach Abschluss der ersten Projektphase

Fragen:

Wie hoch ist die Anzahl der während der ersten Projektphase abgebauten (oder nicht auf fängisch gestellten) Fallen?

Welche konkreten Gründe waren Anlass für Abbau oder "Nichtfängischstellen" der Fallen?

Zitate:

Hierzu äußerte sich Minister Ehlen anlässlich der Landtagssitzung vom 22.04.2005 wie folgt:

"Es ist schwierig, für 200 Fallen die notwendige Manpower, so möchte ich es einmal sagen, zur Verfügung zu stellen. Auch angesichts der vorher gestellten Fragen glaube ich, dass es wichtig und richtig ist, eine kleinere Zahl von Fallen aufzustellen und diese zweimal am Tag zu kontrollieren, als wenn man die Kontrollen wegen Personalmangel nicht leisten kann und dann Dinge geschehen, die nicht geschehen sollen. Die Reduzierung der Zahl der Fallen hat etwas mit der Zahl der Personen zu tun, die in dieses Projekt eingebunden sind."
Die Abgeordnete Meta Janssen-Kucz äußerte unwidersprochen in der gleichen Landtagssitzung "(...) mittlerweile sind aber nur noch 120 Fallen in Betrieb, also 80 Fallen weniger"
Nach eigenen Angaben wurde im Jahr 2004 von einer notwendigen Anzahl von 200 Fallen (und mehr) ausgegangen (Quelle: Epple, W., H.W. Helb, U. Mäck (2005): Zur Selektivität und Eignung der Norwegischen Krähenmassenfalle unter Berücksichtigung von Aspekten des Tierschutzes und Artenschutzes Gutachten im Auftrag des Dt. Tierschutzbundes)

Die durch die Fallenbejagung indizierte (mögliche) Lokomotion von Rabenvögeln aus fallenfreien Bezirken schränkt zudem die Verlässlichkeit der beabsichtigten Erhebung "genauerer Daten" in den Untersuchungsgebieten (UG) ein.

Die UG werden explizit als Gebiete mit "unbeeinflusste(n) Voraufnahmen" deklariert (S. 13)

Hierzu drängen sich folgende Fragen auf:
1.
Was wird in diesem Zusammenhang unter "unbeeinflusst" verstanden? Unbeeinflusst von Fallenbejagung? Unbeeinflusst von konventioneller Abschussbejagung ?

2.
Werden im Gegensatz dazu "Voraufnahmen" im übrigen Projektgebiet als "beeinflusst" angesehen? Ggf. Beeinflusst durch welche Faktoren?

Es wird mit Kenngrößen "Relation Abschuss / Fang" gearbeitet. Hierzu ist zu lesen:

"Es liegen noch keine Ergebnisse vor, da das Jagdjahr 2004/2005 noch nicht abgeschlossen ist" (S. 26)

Frage:
Es darf also von der Annahme ausgegangen werden, dass während der laufenden Studie weiterhin in Arealen des Projektgebietes eine konventionelle Abschussbejagung stattgefunden hat?

Ggf.:
Wird es als gegeben angesehen, dass der Bejagungsdruck (konventionelle Abschussbejagung) zu populationsökologischen (räumlichen) Verschiebungen in Bezug auf die Bestände von Aaskrähe und Elster führt?

Es dürfte hinlänglich klar sein, dass als schussbejagungsfreie Vergleichsflächen ausgewiesene Areale in räumlicher Nähe zu Arealen mit Abschussbejagung wg. o.g. Bezüge nicht als verlässliche (und zum Erhalt aussagekräftiger Daten taugliche) Vergleichsflächen herangezogen werden können.

Unter der Überzeile "Bejagungsmöglichkeiten" wird (S. 6) ausgeführt:

"Die Reduktion der beiden Corvidenarten ist mit der Schusswaffe auf Grund des ausgeprägten Fluchtverhaltens nur sehr schwer möglich. Im Jahr 2003 lag der tatsächliche Abschuss an Rabenkrähen im Land Niedersachsen mit 1,8 Vögeln / 100 ha (...) unter dem errechneten Zuwachs von 2,3 Jungtiere / 100 ha."

Dieses Zahlenwerk stützt sich (lt. Eigenangabe) auf den Landesjagdbericht für Niedersachsen aus dem Jahr 2003.

Auf S.25 werden erste Ergebnisse hinsichtlich der Falleneffizienz benannt:

"Die flächenbezogenen Fangzahlen liegen somit bei dem vorliegenden Zwischenergebnis von 4,77 Rabenkrähen pro 100 ha (...)"

Diese Angaben beziehen sich logischer Weise auf den Fangzeitraum 2004/05.

Lt. Jagdbericht Niedersachsen für das Jahr 2003 war in den vier Regierungsbezirken eine Gesamtstrecke von 85.103 Rabenkrähen gemeldet. Um die Fallwildzahlen (633) bereinigt ergibt sich daraus eine Zahl von 85.103 Abschüssen. Die Gesamtfläche des Bundeslandes Niedersachsen beträgt 47.616 qkm (= 4.760.000 ha).












Nach Regierungsbezirken:

RBZ Strecke davon Fallwild bereinigte Zahl / Abschuss
Weser-Ems
Hannover
Lüneburg
Braunschweig 46430
12041
17877
9388 186
121
249
77 46244
11920
17628
9311




Der RBZ Weser-Ems verfügt über eine Fläche von 14.965 qkm (= 1.496 500 ha)

Die flächenbezogene Abschusszahl für beispielsweise den RBZ Weser-Ems betrug also im Jahr 2003 = 3,09 Rabenkrähen / 100 ha.

Und auch diese Angaben geben nur Aufschluss über die Abschusszahlen des Jahres 2003.

Wenn schon Abschussdaten als Vergleichsbasis herangezogen werden, so darf hierfür verständlicher Weise kein Landesschnitt (aus einem Jahr), sondern es müssen zwangsläufig und folgerichtig Abschussdaten aus mehreren Jahren für ein vergleichbares Gebiet und zeitgleich mit dem Fallenfang erhoben werden.

Frage:
Wird das Projektziel des "Effizienznachweises" bereits durch das Zwischenergebnis von 4,77 Rabenkrähen / 100 ha als erreicht angesehen?

Unabhängig von der Frage einer generellen Sinnhaftigkeit der Fallenbejagung von Rabenvögeln und unabhängig davon, dass die Vergleichsbasis (zur Schussbejagung) nicht stimmig ist: Könnte das Vorliegen des o.g. Zwischenergebnisses dazu Anlass bieten, diesen Teil der Studie (Prüfung der Effizienz) als "erledigt" anzusehen?

S.20
"Vor Fangbeginn wurde in den Untersuchungsgebieten "Ihrhove" und "Rheiderland" eine Kartierung der Rabenkrähen- und Elsternnester durch die zuständigen Revierpächter durchgeführt. Die Aufnahmen werden während der gesamten Projektzeit fortgeführt."
S.21
"In den Bereichen des Projektgebietes, in denen keine Kartierung der Brut- und Revierpaare erfolgt, werden qualifizierte Einschätzungen der Brut- und Revierpaare sowie der Nichtbrüter im Rahmen der Wildtiererfassung durchgeführt."

Es wurde/wird nicht flächendeckend mit der gleichen Methodik (und nach gleichen Kriterien) erfasst. Die Unzulänglichkeit flächendeckender Einschätzung durch die Jägerschaft wurde mehrfach anschaulich per Nachkontrolle durch wissenschaftlich qualifiziertes Fachpersonal dokumentiert. Die festgestellten Abweichungen waren gravierend (vgl. Knief & Borkenhagen, 1993)

Gleiches gilt (vgl. hierzu Pohlmeyer, Strauß) für Bestandsschätzungen in Bezug auf die Hasenbesätze. Hier kam es zu einer Unterschätzung der Bestandszahlen um 70 % seitens der Jägerschaft.


Grafik:







Daten zur Rabenkrähe / S. 31

"Landesweit nahm die Dichte der Brut- und Revierpaare von 2000 bis 2003 ab, um dann von 2003 auf 2004 wieder zuzulegen. (...) Im Landkreis Leer stieg die Dichte der Rabenkrähen von 2000 bis 2002 an, fiel dann in 2003 wieder etwas ab und erhöhte sich von 2003 auf 2004 wieder. Dieser Anstieg fiel deutlicher als in Niedersachsen bzw. den Nachbarlandkreisen aus."

Schaut man sich die konkret benannten Zahlen an, so kann man (insbesondere hinsichtlich des letzten Satzes) den Ausführungen nicht so recht folgen.

An konkreten Zahlen (Bp-Dichte) werden benannt:

Bereich Bp-Dichte/ 2000 2Bp-Dichte/ 2004 Differenz
+ -
Niedersachsen
LK Ammerland
LK Aurich
LK Emsland
LK Leer 1,88
2,83
1,77
2,57
2,20 1,80
2,39
1,58
2,43
2,39



0,19 0,08
0,44
0,19
0,14




Zwar recht unwesentlich: Aber in den Nachbarlandkreisen gab es lt. diesem Zahlenwerk keinen Anstieg, sondern ausschließlich Abnahmen. Schon insofern macht der Satz "Dieser Anstieg fiel deutlicher als (...) bzw, den Nachbarlandkreisen aus" keinen Sinn. Zudem kann (setzt man die korrekte Erhebung voraus) von einem Anstieg, der maßnahmen-begründend sein könnte angesichts der genannten Zahlen kaum ernsthaft die Rede sein. Bezieht man noch die Schwankungsbreite (von 2000 - 2004) der angegebenen Werte mit ein, so ergibt sich für den Landkreis Leer keineswegs ein wesentlich anderes (Zahlen)Bild als für die benachbarten Kreise.





Bereich Bp-Dichte
2000 2001 2002 2003 2004 Schnitttt
Niedersachsen
LK Ammerland
LK Aurich
LK Emsland
LK Leer 1,88
2,83
1,77
2,57
2,20 1,84
2,78
1,86
2,56
2,21 1,78
2,48
1,70
2,36
2,42 1,67
2,58
1,58
2,28
2,21 1,80
2,39
1,58
2,43
2,39 1,79
2,61
1,70
2,44
2,29



Bei Bildung einer Schnittmenge aus 5-Jahres-Bp-Daten (die Notwendigkeit genügend langfristig Erhebungen und deren Berücksichtigung dürfte wohl kaum mit nachvollziehbarer Grundlage bestreitbar sein) ergibt sich für den LK Leer keineswegs ein "dramatisches" Bild (siehe Tabelle). Im Schnitt der 4 aufgeführten Landkreise belegen die Werte für den Landkreis Leer "Rang 3".

Zur Dokumentation von Populationsgrößen in 3 Gebieten des LK Leer wird
eine Erfassung von Prins aus dem Jahr 1997 herangezogen.

Zitat:
"Die Aufnahmen von J.Prins im Jahr 1997 ergaben eine Rabenkrähengesamtdichte von 11,56 Stück / 100 ha. Die Dichte der Brut- und Revierpaare lag bei 2,11 Paare / 100 ha."

Frage:

Wie wird die Aussagekraft isolierter Daten (ohne Fortschreibung) , die bereits vor 7 Jahren erhoben wurden, bewertet ?



Bei "Vorgaben für den Betrieb der Falle" wird unter Punkt 5 ausgeführt:

"Die Falle muss in Teilbereichen verblendet sein, um den gefangenen Vögeln eine Rückzugsmöglichkeit zu bieten." (S. 19)

Diese Vorgabe wurde offensichtlich nicht (zumindest nicht bei allen Fallen) beachtet. Das bisher zu den Fallen öffentliche Foto- und Filmmaterial dokumentiert anschaulich, dass es sich bei den "gezeigten" Fallen um unverblendete Konstruktionen handelte.

S. 20 (unter 2.3.5.)
„Die Tötung der Vögel erfolgt im Anhalt an die Tierschutzschlachtverordnung (TierSchlV, 1997) für Geflügel (...)„

Aus einer Antwortmail des "Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum,
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" (Unterzeichner: Herr Mehls) an Herrn R. Adam:

"Die Betäubung und Tötung der Rabenvögel und Elstern erfolgt nach einer tierschutzgerechten Methode. Sie wird in der Dämmerung durchgeführt, weil die Tiere sich dann ruhig verhalten."


Frage:
Wird bestritten, dass die Tierschutzschlachtverordnung - auf welche sich das Projekt beruft - nur auf Nutz- und Hausgeflügel anwendbar ist? Hingewiesen sei auf das im Zwischenbereicht erwähnte „ausgeprägte Fluchtverhalten„. Auf S.2 wird unter „Bejagungsmöglichkeiten„ ausgeführt:
„Die Reduktion der beiden Corvidenarten ist mit der Schusswaffe auf Grund des ausgeprägten Fluchtverhaltens nur sehr schwer möglich.„


Zum Anwendungsbereich der Tierschutzschlachtverordnung ist klar definiert:

㤠1 Anwendungsbereich (2) Die Vorschriften dieser Verordnung sind nicht anzuwenden bei
1.
einem Tierversuch, ...
2.
weidgerechter Ausübung der Jagd
3.
zulässigen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, etc.Anlage 3 Teil II: Der Kopfschlag darf nur bei anschließendem Entbluten eingesetzt werden.„


Frage:
Wird bestritten, dass Corviden hinsichtlich Verhalten und Anatomie nicht mit Haus- und Nutzgeflügel zu vergleichen sind?

In der „Leistungs- und Aufgabenbeschreibung„ wird auf S. 4 ausgeführt:
„Die wissenschaftliche Betreuung durch das IWFo schließt die Koordination, Kontrolle und Überwachung der Fänge nicht ein.„

Zur Kontrollpraxis ein Auszug aus der Lantagssitzung vom 22.04.2005:

Ina Korter (GRÜNE):

"Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landkreis Leer hat zur Auflage gemacht, dass die dort aufgestellten Fallen zweimal am Tag kontrolliert werden, und zwar mittags und abends vor Einbruch der Dunkelheit. (...) Ich frage die Landesregierung: Wie wurden diese Auflagen kontrolliert?"

Hans-Heinrich Ehlen, Minister für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz::

"Frau Kollegin Korter, die Fangbögen werden mit Uhrzeiten versehen. Sie müssen beim Landkreis Leer gemeldet werden."

Frage:
Die Kontrollen bestehen also ausschließlich in einer Überprüfung dessen, ob die Bögen mit Uhrzeit versehen sind? Ist das zutreffend?

Auf S. 20 des Zwischenberichts wird das Nichtvornehmen der im Gestattungsbescheid geforderten Kontrollen de facto eingeräumt.


Zitat:
„Auf Grund des öffentlichen Interesses des Projektes werden viele Fallen von interessierten Mitbürgern genau beobachtet und teilweise photographiert. Dies ist den Fallenbetreibern bekannt, somit kann den Angaben in den Fallen, insbesondere in Bezug auf die Beifänge vertraut werden.„

Frage:
Ist es also zutreffend, dass die vorgeschriebenen Kontrollen faktisch dadurch als gegeben angesehen werden, dass gelegentlich Fallen von „Mitbürgern genau beobachtet und teilweise photographiert„ werden?"
 
Posting "VolkerM" (tukan-world):

"INFORMATION:

Soeben hat der NABU Niedersachsen unsere Presse-Erklärung bundesweit verteilt.

Es ist sehr positiv zu werten (und macht Mut), dass sich eine gemeinsame Linie finden lässt. Wir werden zukünftig vermehrt darauf angewiesen sein, Befindlichkeiten zurück zu stellen und GEMEINSAM für das gleiche Ziel zu arbeiten.

Noch eine Info:
Es zeichnet sich ein riesiger Presserummel vor Ort ab - so die Information von Uli Thüre, der sich vorhin auch auf den Weg gemacht hat. Er hat ja nur ein paar Meter bis hin."
 
Presserummel in Augen des NABU?

Hallo,

wo sind den die wirklichen Presseberichte? Es waren doch immerhin ca. 20 Journalisten da incl. der Bildzeitung (Presserummel für den NABU? soviele Journalisten kommen fast zu jeder Heimatfeier bei uns alleine, naja, die Bild-Zeitung wohl aber eher nicht), die sich sicher auch die Mordsdemo mit denn ca. 30 Aktivisten und ihrem einen Stand mit den Plakaten für die Abschaffung der Jagd angesehen haben.
Vogelklappe war doch auch bei dem Diskurs und müßte sogar alle Unterlagen (incl. Zwischenbericht) bekommen haben wie auch der NABU usw.
Warum stellen die Damen und Herren denn nicht ihre Unterlagen mal vielleicht eingescannt ein, oder Berichtet mal darüber hier oder vielleicht in einem anderen Forum?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
HAZ 20. Juni 2005

http://www.haz.de/niedersachsen/280004.html

"10.000 Krähen und Elstern für die Wissenschaft getötet

Rund 10.000 Rabenkrähen und Elstern sind im niedersächsischen Kreis Leer für ein Forschungsprojekt der Tierärztlichen Hochschule Hannover gefangen und erschlagen worden. (...)"
 
Zu dem "wissenschaftlichen Diskurs" vom 20. Juni 2005 wurde auch in dem "Anzeiger für Harlingerland" - Ostfriesisches Tageblatt - berichtet. Leider steht mir der Artikel nicht zur Verfügung.
 
Bild-Zeitung 22. Juni 2005

"Hannover - Die Tierärztliche Hochschule Hannover hat rund 10 000 Krähen und Elstern in Ostfriesland (Niedersachsen) eingefangen und erschlagen. Die in Drahtkäfigen gefangenen Tiere wurden nachts mit einer Lampe geblendet, geschnappt und "mit einem Rundholz durch Zerschmettern der Hirnkalotte" getötet, erklärte ein Professor der Hochschule auf einer Fachtagung. Die Fangmethoden nannte er "tierschutzgerecht". Anlaß des umstrittenen Projektes: Seltene Wiesenvögel wie Kiebitze oder Schnepfen sollten vor den Krähen geschützt werden."
 
Thema: Pressemitteilung Rabenvögel

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